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Oberster Gerichtshof muss Streit um verschwundene Bilder klären

Von Lukas Luger, 10. Februar 2016, 00:04 Uhr
Der Oberste Gerichtshof muss den Streit um die verschwundenen Bilder klären
Wohin ist Gustav Klimts (1862–1918) Bild "Zwei Liegende" verschwunden? Bild: ORF

Der Kunstkrimi um verschollene Werke von Gustav Klimt und Egon Schiele geht in die nächste Runde. Die Stadt Linz will im Millionenprozess alle Mittel ausschöpfen.

Kürzlich wurden laut eines Zeitungsberichts im Archiv der Albertina Leihscheine für das Gemälde "Zwei liegende weibliche Halbakte nach links" von Gustav Klimt gefunden. Diese legen nahe, dass die Bleistiftzeichnung im Jänner 1963 von der Albertina zurück an die Neue Galerie – das heutige Lentos-Kunstmuseum – ging.

"Solange nicht das Klimt-Bild selbst wieder auftaucht, ändert sich unsere Rechtsposition nicht", sagt der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) auf OÖN-Anfrage. Auf besagten Leihscheinen findet sich nicht nur die Unterschrift des damaligen Neue-Galerie-Leiters Walter Kasten, sondern auch das Kürzel "O. J.". Die Initialen könnten für "Olga Jäger" stehen. Jäger hatte im Jahr 1951 das Klimt-Gemälde gemeinsam mit drei Werken von Egon Schiele an die Neue Galerie ausgeliehen – und nie zurückbekommen. Seit 50 Jahren sind die Bilder verschollen.

Mit den Erben der im September 1965 verstorbenen Kunstsammlerin liegt die Stadt Linz seit Jahren in einem Rechtsstreit. Ein Gericht verurteilte Linz zur Zahlung von 8,24 Millionen Euro an die Erben, mit ihrer Berufung blitzte die Stadt erst vor wenigen Tagen ab.

Ein "wichtiger Präzedenzfall"

Ob die Stadt auch noch das letzte Rechtsmittel ausschöpft und den Fall vor den Obersten Gerichtshof bringt, klären die Verantwortlichen rund um Bürgermeister Luger und seinen für die Kultur zuständigen Vize Bernhard Baier (ÖVP) innerhalb der nächsten Tage. Die Marschrichtung ist aber eindeutig: "Ja, wir tendieren dazu, auch diesen letzten Schritt zu setzen", sagt Luger. Dies sei ein wichtiger Präzedenzfall, der endgültig klären müsse, auf welcher Seite in derartigen Fällen überhaupt die Beweislast liege – auf Seiten der Kläger (so die Meinung der Stadt Linz) oder der Beklagten (so die Ansicht der Jäger-Erben). Seine Juristen hätten ihm daher geraten, den Fall letztinstanzlich entscheiden zu lassen. Solch ein Fall sei in Österreich nämlich bisher nicht ausjudiziert worden.

Auch für Kulturdirektor Julius Stieber hat sich durch die jetzt neu aufgetauchten Leihscheine nichts geändert. Stieber: "Die Bezeichnung ‘O. J.’ kann als Olga Jäger gedeutet werden, aber ein definitiver Nachweis ist das nicht. Fakt ist: Das Bild ist verschwunden. Ob dieses Bild tatsächlich Olga Jäger zuzuordnen ist, kann niemand mit Sicherheit sagen." Denn Gustav Klimt habe "viele liegende, mehr oder weniger bekleidete Damen zeichnerisch festgehalten".

Bis 3. März hat die Stadt Linz nun Zeit, eine Berufungsschrift vorzubereiten und in die Revision zu gehen.

 

Der Fall in aller Kürze

1951 verlieh Olga Jäger das Klimt-Gemälde „Zwei Liegende“ sowie drei Bilder („Tote Stadt“, „Junger Mann“ und „Paar“) von Egon Schiele an die Neue Galerie (heute Lentos). Dafür gibt es eine Übergabebestätigung, die Galerie-Leiter Walter Kasten unterzeichnet hat. Als die Erben 2006 den Leihschein aus dem Nachlass einlösen wollten, waren die Werke nicht auffindbar. Die Erben klagten und erhielten insgesamt 8,24 Millionen Euro zugesprochen.

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5  Kommentare
5  Kommentare
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snooker (4.427 Kommentare)
am 11.02.2016 09:08

Einmal mehr -
schlampige bzw. unfähige Beamte kosten der Stadt Millionen

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netmitmir (12.413 Kommentare)
am 10.02.2016 19:39

an welchen russischen Oligarchen wurden die Bilder von welchen "Kunsthändler" vetrschoben und wer hat den Kaufpreis eingestrichen das ist eher die Frage die zu stellen wäre.

8 Mille verschwinden und keiner weiß wohin, ein Sittenbild ?

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( Kommentare)
am 10.02.2016 05:05

Warum und seit wann ein Leihgeber beweisen soll, dass er eine Sache nicht zurückbekommen hat? Für mich sagt das der Leihschein aus. Das Gegenteil eine Bestätigung, eventuell auch Augenzeugen. Keines von beidem da.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 10.02.2016 11:03

Wer sagt, dass der leihschein echt ist. Kann genau so bezweifelt werden wie die bilder.
Den erben geht's nur um kohle, sonst um nichts....meine vemutung,
Trotzdem gilt in diesem Fall für beide Seiten die uvm.....

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( Kommentare)
am 10.02.2016 18:19

Den Erben geht's nur um Kohle - sagst du. Und allen Normalfühlenden und -denkenden gehts um Gerechtigkeit. Warum soll jemand einer unfähigen Verwaltung ein kleines Vermögen in den Rachen schmeißen?

Und das mir der angezweifelten Echtheit finde ich eine ausgesprochene Frechheit von dir, solange nicht ein bisschen Wahrheitsgehalt bewiesen ist.

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