Ein Vöcklabrucker Polizist auf Abwegen
VöCKLABRUCK. Zwischenzeitlich jagte er sich sogar selbst. Als die Polizei im Bezirk Vöcklabruck begann, gegen einen unbekannten Täter zu ermitteln, der im Darknet rund 50 Gramm Amphetamin bestellt hatte, übernahm ein heute 34-jähriger Beamter den Akt. Allerdings mit wenig Zug zum Tor. Denn er hätte sich bei der Bearbeitung des Falls selbst überführen müssen.
Ein Vorfall, der in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wels nun als Amtsmissbrauch aufscheint. Es ist nur ein Punkt auf einer langen Liste.
Begonnen hat alles im September 2018. Damals soll der Polizist einer Dienststelle im Bezirk Vöcklabruck begonnen haben, sich nebenberuflich zu beschäftigen – allerdings nicht auf legale Art und Weise. Im Darknet begann er mit Bestellungen von Suchtgift, zunächst in kleinen, dann in immer größeren Mengen. Insgesamt wird dem 34-Jährigen vorgeworfen, in Zusammenarbeit mit seiner Lebensgefährtin rund zwei Kilogramm Speed und 200 Gramm MDMA erworben zu haben. Der Polizist soll das Suchtgift nicht nur selbst konsumiert, sondern auch weitergegeben haben – gegen Bezahlung und auch unentgeltlich als großzügiges Geschenk.
Absonderungsbescheide gefälscht
Doch auch in seinem Hauptberuf soll es zu groben Verfehlungen gekommen sein. Zwischen Februar und Mai 2022 soll der Beamte Gutachten von Sachverständigen weder dem Polizeiakt angefügt noch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet haben. Beim Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses listet die Staatsanwaltschaft gleich 16 Anklagepunkte auf. Immer wieder soll der Beamte Akteninhalte fotografiert und weitergeleitet haben – zumeist an seine damalige Lebensgefährtin.
Besonders pikant: In einem Fall wirft die Staatsanwaltschaft dem 34-Jährigen zusätzlich auch das Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger vor. Der Polizist dürfte ein einschlägiges Bild aus einem Akt fotografiert und verschickt haben.
Auch während der Corona-Pandemie blieb der Polizist nicht untätig: Er soll immer wieder Bescheide über eine verpflichtende behördliche Absonderung selbst hergestellt oder verfälscht haben.
Zudem soll er im September 2022 für einen Bekannten eine Führerscheinverlust-Bestätigung ausgestellt haben. Das Problem an der Sache: Der Mann hatte den Führerschein nicht verloren, er war ihm entzogen worden.
Silke Enzlmüller, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wels, bestätigt auf OÖN-Anfrage, dass wegen Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz, wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und mehrerer Amtsdelikte Anklage erhoben wurde. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre. Ein Prozesstermin steht noch aus. Der Mann, für den die Unschuldsvermutung gilt, befindet sich auf freiem Fuß.
Aufgeflogen war allerdings nicht der Polizist, sondern seine damalige Freundin. Die 30-Jährige war in ihren Einvernahmen geständig und bezeichnete ihren Freund als ihren "Komplizen".
Die Landespolizeidirektion handelte nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Winter 2023 sofort: Der Polizist wurde am 16. Februar vom Dienst suspendiert. Das Disziplinarverfahren ruht bis zur Rechtskraft eines Gerichtsurteils.
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