Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Verwaltungsgerichtshof verwehrte Steyrer Rechtsanwalt Schusswaffe

Von Hannes Fehringer, 08. Februar 2018, 08:28 Uhr
Verwaltungsgerichtshof verwehrte Steyrer Rechtsanwalt Schusswaffe
Faustfeuerwaffe (Symbolbild) Bild: Reuters

STEYR. Ein "Staatsverweigerer" bedrohte seinen Sachwalter in E-Mails an Leib und Leben, worauf dieser den Waffenpass beantragte. Laut VwGH lehnte die Behörde den Antrag zurecht ab.

Die beiden Männer haben sich gegenseitig nicht ausgesucht. Das Bezirksgericht Steyr hatte im Jänner des Vorjahres verfügt, dass der Rechtsanwalt Hubert Niedermayr Sachwalter des Drogenkonsumenten werden soll, dessen Entscheidungsfähigkeit das Rauschgift derart getrübt hat, dass er nicht mehr Herr aller seiner Dinge ist. Erschwerend kam hinzu, dass der Niedermayr zugewiesene Klient Mitglied beim "Staatenbund Österreich" ist – einem immer radikaler werdenden Wutbürgerverein, der Staatsautorität leugnet.

Mit solchen Leuten ist nicht gut Kirschen essen. Das neue Mündel beschimpfte Niedermayr bald als Handlanger des Staates, der seine Bürger knechtet, und bezichtigte den Sachwalter, sich am Vermögen zu bereichern. Neumayr entledigte sich rasch seines Klienten mit einem juristischen Kniff. Er klagte den Mann auf Unterlassung seiner kreditschädigenden Behauptungen. "Damit war ich befangen und musste als Sachwalter enthoben werden", sagt Niedermayr. Der "Staatsverweigerer" ließ trotzdem nicht von ihm ab. In E-Mails bedrohte er den Rechtsanwalt, dass dieser sich vorsehen müsse, wohin er gehe.

Worauf es der Jurist, der eine Waffenbesitzkarte hat, wissen wollte. Niedermayr beantragte einen Waffenpass, damit er die Pistole aus seinem Tresor auch bei sich tragen darf. "Die Gefahr besteht ja nicht in der Kanzlei, sondern dort, wo einem ein Fanatiker auflauert", erklärt Niedermayr.

Die Landespolizeidirektion sah es anders und lehnte den Antrag ab. Nach einer Berufung Niedermayrs gab auch das Landesverwaltungsgericht der Ablehnung durch die Behörde recht. Worauf Niedermayr Einspruch beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhob. Dieser bestätigte jetzt das Urteil des Landesverwaltungsgerichtes und wies die Berufung ab, weil der Anwalt nicht nachweisen habe können, dass er in Lebensgefahr schwebe und zudem eine Schusswaffe in seiner Hand mehr Sicherheit bringen würde. Tatsächlich bangt auch Niedermayr nicht um sein Leben, Begegnungen mit dem "Staatsverweigerer" seien nie eskaliert. Mit einem Pistolenhalfter unter dem Rock wollte er daher ohnehin nie herumlaufen, beteuert Niedermayr: "Ich wollte ausloten, wie restriktiv unser Waffengesetz judiziert wird."

mehr aus Steyr

Beratung für gestresste Familien

Der Kruglsteg muss eine Woche gesperrt werden

Lokschuppm startet am 10. Mai in Konzertsaison

30 Anmeldungen für EEG Wartberg bei Hausmesse

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

26  Kommentare
26  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Feinschmeckerhas (896 Kommentare)
am 08.02.2018 17:02

Mit dem neuen Innenminister wird sich auch im Waffengesetz noch einiges tun. H.C. ist ja für eine Liberalisierung des Waffengesetzes.

lädt ...
melden
antworten
max1 (11.582 Kommentare)
am 09.02.2018 02:51

Freu mich schon richtig auf die Änderung und werde mir als alter Pazifist eine AK 47 zulegen. Erprobt in vielen Kriegen wird sie mir sicher auch dienen können.
Wie genau das weiss ich noch nicht.

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 08.02.2018 16:50

Test bestanden.
Und was hat uns dieser "Spaß" des Rechtsverdrehers gekostet???

lädt ...
melden
antworten
sol3 (13.727 Kommentare)
am 08.02.2018 16:28

Hauptsache, die Kriminellen haben Waffen.

lädt ...
melden
antworten
nachrichter (490 Kommentare)
am 08.02.2018 14:43

strange!!!! halte das für einen absoluten Unfug und eine Stärkung von Wutbürgern....

Waffenpass und damit verbundene Übungen und geht schon weiter....

zu offen nein - aber bei einem Rechtsanwalt... wieso nicht

lädt ...
melden
antworten
fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 08.02.2018 12:52

"Die Landespolizeidirektion sah es anders und lehnte den Antrag ab."

Sei wann ist dies Angelegenheit der LPD?

Fakt ist, völlig zu Unrecht werden unbescholtenen Bürgern, allen voran auch Jägern und Mitarbeitern von Waffengeschäften, welche einmal pro Woche mit einer Menge Waffen im Auto auf den Schießstand fahren MÜSSEN
um diese kontroll- oder einzuschießen, der WP verweigert.
Das ist eine reine Willküraktion.

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 08.02.2018 12:53

Das stimmt schon fanfarikuss.

Grundsätzlich ist die Waffenbehörde auf der BH.

In Linz, Wels und Steyr ist jedoch die LPD die Waffenbehörde.

lädt ...
melden
antworten
fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 08.02.2018 13:12

OK.

lädt ...
melden
antworten
susisorgenvoll (16.665 Kommentare)
am 08.02.2018 11:23

Die Frage ist allerdings, wer in Österreich eigentlich tatsächlich einen Waffenpass bekommt? Nur Jäger? Oder auch andere Berufsgruppen? Die Polizei einmal ausgenommen, bei der das Tragen von Waffen ja klar ist.

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 08.02.2018 11:53

Auch Jäger bekommen keinen Waffenpass.

Lediglich Jagdaufsichtsorgane und tlw. Jagdhundeführer, wenn sie nachweisen können, im Revier Schwarzwild zu haben.

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 08.02.2018 11:58

Wer relativ einfach zu einem Waffenpass kommt:

Richter, Taxifahrer, Personenschützer, Geldboten, Waffenhändler

lädt ...
melden
antworten
kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 08.02.2018 13:00

Weshalb gerade Richter? Also ich kenn da ein Beispiel, welches ich als absolut Lebensfremd einstufe.

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 08.02.2018 13:05

Richter zählen eben als besonders gefährdete Personen, völlig egal ob sie lebensfremd sind oder nicht.

lädt ...
melden
antworten
Steuerzahler2000 (4.074 Kommentare)
am 08.02.2018 19:35

Relativ leicht ?

Sie scheinen keine Ahnung zu haben wie schwer dies ist .... !

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 08.02.2018 21:46

Sie scheinen keine Ahnung von der Bedeutung des Wortes "relativ" zu haben.

lädt ...
melden
antworten
magni (1.361 Kommentare)
am 08.02.2018 12:28

und den nur beschränkt auf ihr revier

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 08.02.2018 12:47

Sagt wer? Hat dir das die Behörde eingeredet?

lädt ...
melden
antworten
fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 08.02.2018 12:53

Unfug.
Ein waffenrechtl. Dokument ist ein waffenrechtl. Dokument.
Ob du mit der Kanone durch das Unterholz nachsuchst oder
verdeckt getragen über den Stephansplatz hirscht ist wurscht.

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 08.02.2018 13:01

Völlig richtig.

Die Behörde versucht zwar immer, den WP zu beschränken (Revier, Zeit der Tätigkeit als z.B. Taxifahrer in der Nacht usw.).

Was magni jedoch nicht zu wissen scheint ist, dass die Behörde damit eigentlich nicht dem Gesetz entsprechend handelt, das das Waffengesetz keine Einschränkungen eines waffenrechtl. Dokumentes vorsieht.

Stellt dir also die Behörde den WP mit Einschränkung aus, musst du innerhalb der Frist Einspruch gegen die Einschränkung erheben, dann MUSS die Behörde den WP unbeschränkt ausstellen.

Wer keinen Einspruch erhebt, ist selber Schuld, denn nach Ablauf der Frist ist die Einschränkung eben rechtsgültig.

lädt ...
melden
antworten
jamei (25.499 Kommentare)
am 08.02.2018 12:29

Schwarzwild - Rassist!.... grinsen

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 08.02.2018 13:03

grinsen

Servus jamei

lädt ...
melden
antworten
susisorgenvoll (16.665 Kommentare)
am 08.02.2018 15:34

Wenn Jäger keinen Waffenpass hätten, dürften sie nicht im Wald schießen, sondern müssten die Munition immer getrennt vom Gewehr haben. Das glaube ich nicht!

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 08.02.2018 15:57

Blödsinn.

Ein Gewehr (Büchse) ist eine Waffe Kat. C, eine Flinte eine Waffe Kat. D.

Beides kannst du ab 18 Jahren frei erwerben, Unbescholtenheit vorausgesetzt, du brauchst weder WBK noch WP dafür.

WBK/WP brauchst du für Waffen der Kat.B, also Faustfeuerwaffen oder halbautomatische Langwaffen. Das hat mit der Jagd überhaupt nichts zu tun.

Die Jagdkarte berechtigt dich zum führen und schiessen einer Waffe Kat.C+D im Revier - das ist völlig unabhängig von WBK oder WP.

lädt ...
melden
antworten
Steuerzahler2000 (4.074 Kommentare)
am 08.02.2018 19:34

Wenn man keine Ahnung der Rechtslage und Waffentypen hat, sollte man sich VORHER schlau machen BEVOR man unnötige, "sorgenvolle" Ergüsse von sich gibt !

lädt ...
melden
antworten
jago (57.723 Kommentare)
am 08.02.2018 12:09

Wenn die Waffe der Abschreckung dienen soll, nicht dem Schießen, dann ist sie im Tresor wirkungslos.

Was auch immer der VwGH (und seine Vorgänger) ausgetüftelt hat, stärkt die übergeschnappten, undemokratischen Staatsverweigerer unnötig in ihrer Verwirrung traurig

lädt ...
melden
antworten
Helgari (495 Kommentare)
am 07.02.2018 03:33

Gut. Der Herr Rechtsanwalt hat es ausgelotet. Warum wir aber mit dieser Erkenntnis in Form eines Artikels belästigt werden, weiß Gott. Der ist ja Herr aller Dinge.

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen