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Verletzter Mountainbiker blitzte mit Klage gegen Waldbesitzer ab

Von Hermann Neumüller, 03. August 2018, 00:40 Uhr
Mountainbiker Biker Wald
(Symbolbild) Bild: colourbox.de

LINZ/WELS. Radfahren im Wald ist in Österreich grundsätzlich verboten; wer es trotzdem macht, ist auf "eigene Gefahr" unterwegs.

Auch wenn es viele Landsleute nicht wahrhaben wollen, Radfahren im Wald ist in Österreich grundsätzlich verboten. Es sei denn, der Waldbesitzer oder bei Forststraßen der Erhalter erlaubt es. Im Gegensatz dazu ist das Wandern erlaubt.

Wenn Radfahren verboten ist, dann haftet auch der Waldbesitzer nicht, wenn sich jemand dabei verletzt. Das wollte ein Mountainbiker nicht wahrhaben, der im Bezirk Vöcklabruck auf einem Waldweg unterwegs war, einen Wildzaun übersah und schwer zu Sturz kam. Gut 16.000 Euro wollte er vom Waldbesitzer, rund 7000 Euro Schmerzensgeld inklusive. Er sei davon ausgegangen, dass er sich auf einer Forststraße befinde, auf der das Radfahren erlaubt ist, weil nirgends ein Fahrverbotsschild oder ein Schranken vorhanden war, so der Radfahrer.

Der Linzer Rechtsanwalt Klaus Fürlinger, der den Waldbesitzer vertrat, argumentierte, dass jener Weg, den der Mountainbiker befuhr, offensichtlich keine Forststraße war, sondern ein "sonstiger Weg im Wald". Eine Verkehrssicherungspflicht, also die bessere Absicherung des Wildzaunes, sei daher nicht notwendig gewesen.

Dieser Argumentation schloss sich das Berufungsgericht an: "Der Waldeigentümer und sonstige an der Waldbewirtschaftung mitwirkende Personen sind als Wegehalter nur dann zur Gefahrenabwehr verpflichtet, wenn es sich bei der fraglichen Verkehrsfläche um eine Forststraße handelt oder wenn der Waldeigentümer einen sonstigen Weg durch eine entsprechende Kennzeichnung der Benützung durch die Allgemeinheit ausdrücklich gewidmet hat."

Das war hier aus Sicht des Berufungsgerichts offensichtlich nicht der Fall. "Der Nutzer eines derartigen Weges bewegt sich dort also wieder – so wie abseits von Wegen in freiem Waldgelände – auf eigene Gefahr", heißt es im Urteil weiter.

Der Berufung wurde stattgegeben, eine ordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof wurde nicht zugelassen. Der Kläger, also der Radfahrer, blieb auf nicht unbeträchtlichen Verfahrenskosten sitzen: 5289 Euro in der ersten Instanz, 3051 Euro für die Berufung.

Abgesehen vom konkreten Fall rät Anwalt Fürlinger allen Radfahrern, die es trotz des grundsätzlichen Verbotes nicht lassen können, im Wald unterwegs zu sein, zumindest darauf Bedacht zu nehmen, dass sie "auf eigene Gefahr" unterwegs sind, und zumindest entsprechend vorsichtig zu fahren.

Auch wenn nichts passiert, kann das Radfahren im Wald teuer werden. Wer etwa eine "erkennbar gesperrte Forststraße" befährt, "ist mit 730 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu einer Woche zu bestrafen. Andernfalls ist das unbefugte Radfahren im Wald mit bis zu 150 Euro zu bestrafen", heißt es auf der Homepage des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus.

Darüber hinaus müssen Radfahrer bei unbefugtem Fahren im Wald auch mit einer zivilrechtlichen Klage des Waldeigentümers rechnen, und zwar auf Besitzstörung. So gesehen ist der verunglückte Mountainbiker noch recht glimpflich davongekommen.

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131  Kommentare
131  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Rufi (4.739 Kommentare)
am 04.08.2018 07:53

Ist das nicht pervers, über eine Stopptafel darüber zu fahren?

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 04.08.2018 07:47

Warum soll er von der Versicherung für falsches Verhalten etwas bekommen?

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deraltespecht (152 Kommentare)
am 03.08.2018 18:52

Von welcher Versicherung schreiben Sie eigentlich? Sie kennen sich anscheinend nicht aus.

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benzinverweigerer (14.609 Kommentare)
am 03.08.2018 15:13

Genau wegen solcher Volltrotteln und dem noch vertrottelterem Wegeerhaltungsgesetz ist quasi alles verboten bei uns.

Weil der Wegehalter haften könnte darf auf den Forststraßen nicht geradelt werden.

Habe selber mehrere km Wege in Besitz... wenns da einen auf die Pappn haut wegen einem Schlagloch, Ast, oder Baum der überden Weg gefallen ist, irgendwo irgendwann, selbst als Fußgänger(!), bin ich haftbar.

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benzinverweigerer (14.609 Kommentare)
am 03.08.2018 15:22

Was im Artikel vielleicht unterschlagen wird:

Aus Versicherungsgründen musste er klagen/anzeigen und verlieren um zu seinem Geld aus einer Versicherung zu kommen.

Ohne Anzeige kein Geld bei Unfall, Hundebiss, Haftpflicht...

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spoe (13.523 Kommentare)
am 03.08.2018 15:57

Was soll denn das für eine Versicherung sein?

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benzinverweigerer (14.609 Kommentare)
am 03.08.2018 18:31

Jede, wenn die Versicherung nicht zahlen will und z.B. Rechtsschutz vorhanden ist.

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 04.08.2018 07:46

Vieles glaube ich dieses nicht

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spoe (13.523 Kommentare)
am 03.08.2018 15:58

Anzeige und Privatklage sind zwei paar Schuhe.

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deraltespecht (152 Kommentare)
am 03.08.2018 18:50

Von welcher Versicherung schreiben Sie eigentlich?

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bleibcool (11 Kommentare)
am 03.08.2018 12:58

Ich bin selber leidenschaftlicher MTBer und fahre natürlich auch auf "nicht freigegebenen" Strassen und Wege, aber auf die Idee dass ich bei einem Sturz aus eigenem Fehler klage, bin ich noch nie gekommen.
Wegen solcher Deppen kommen wieder alle in Verruf.
Solche Typen sollen bitte die richtigen Biker nicht schaden. Sein finanzieller Schaden ist zu gering, hoffentlich sein Bike kaputt!!
Vollkoffer!!

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 03.08.2018 13:03

(++++++++++++)

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ob-servierer (4.512 Kommentare)
am 03.08.2018 14:18

+*+*+*+*+*+

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( Kommentare)
am 03.08.2018 14:45

"und fahre natürlich auch auf "nicht freigegebenen" Strassen und Wege"

= "Natürlich", also mit einer gottgegebenen Selbstverständlichkeit breche ich geltendes Recht und bleibcool dabei.

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ersterkarli (4.672 Kommentare)
am 03.08.2018 15:06

Du kommst auch nie raus, oder?

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am 03.08.2018 15:13

Jaja, ganz sicher, Karli

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( Kommentare)
am 03.08.2018 15:12

Worum es mir geht. Ich bin Jäger, auch in meinem Revier sind Biker unterwegs und habe kein Problem damit, sogar ein gutes Auskommen. Bin aber in keiner Tourismusgemeinde, daher sind die meisten Ansässige. Auch gibt es bei mir nur Reh- und Niederwild, das nicht sehr empfindlich ist.

Anders sehe ich das in Bergrevieren, in denen Rot- und Gamswild vorkommt. Hier gibt es auch oft forstliche Schutz- oder Sperrzonen, deren Bedeutung der gemeine Biker zu begreifen nicht in der Lage ist.

So z.B. gab es vor einiger Zeit einen Ausbruch von Rikettsien (Gamsblindheit) in Vorarlberg. Hier wird eine Sperrzone errichtet, weil man das Wild nicht bejagd, sondern beruhigt, damit sie ihr Habitat nicht verlassen und die Krankheit eingedämmt wird.

Und da kommt der "richtige Biker" bleibcool daher und fährt NATÜRLICH mit seinem MTB und sorgt damit u.U. für die Ausbreitung der Krankheit. Sehr sehr cool!

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ersterkarli (4.672 Kommentare)
am 03.08.2018 15:44

Thema verfehlt!
Du unterstellst Biker Sperrzonen zu igmorieren?

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( Kommentare)
am 03.08.2018 15:49

Sinnerfassend lesen ist wohl nicht so deine Stärke. War es nicht der "richtige Biker" bleibcool, der NATÜRLICH geltendes Recht bricht?

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ersterkarli (4.672 Kommentare)
am 03.08.2018 16:07

bleibcool schreibt er fährt auf nicht freigegebene Strassen und du meinst er missachtet Sperrzonen. Umd faselst von sinnerfassend Lesen können!

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( Kommentare)
am 03.08.2018 16:15

Du meinst also, jemand, der genug kriminelle Energie hat, um bestehendes Recht mit einer SELBSTVERSTÄNDLICHKEIT zu brechen, macht vor einer Sperr-/Schutz-/Beruhigungszone halt?

Zum Vergleich:

"bleibcool (5) 03.08.2018 12:58 Uhr
Ich bin selber leidenschaftlicher MTBer und fahre natürlich auch auf "nicht freigegebenen" Strassen und Wege"

"MzumQuadrat (12) 03.08.2018 09:03 Uhr
Bin selber leidenschaftlicher MTBiker, aber nur auf den ausgeschilderten Trails."

Klingelts jetzt? Na, bei dir vermutlich nicht, Karli

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ersterkarli (4.672 Kommentare)
am 03.08.2018 17:29

Wer nur auf explizit frei gegenenen Strecken fährt ist kein wirklich engagierter Biker! Er glaubts nur selbst. Das ist nicht möglich in Österreich. Bitte nun wieder nicht verwechseln mit gesperrten und mit Radverbotsschildern erkenntlich gemachten Strecken. Aber auch solche Verbotstafeln stehen oft auf beschilderten MTB Routen weil irgend ein Kasperl sie hinstellt.
Beispiele gibts genug. Was macht nun jemand der Gesetze nicht brechen will wenn er eine vom Land OÖ freigegeben 3 Tagestour bucht und bezahlt und dann auf eine Tafel Radfahren verboten trifft?
Legal ist der Sport einfach nicht möglich und der Gesetzgeber ist gefordert diese Grundeigentümer in die Schranken zu weisen. Die Gründe und Forststrassen sind ohnehin mit Steurgeld finanziert, daher kann es sich nur um Besitz mit Einschränkung handeln. Was es auch ist.

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bleibcool (11 Kommentare)
am 03.08.2018 16:24

Lieber FuchsNihilli!
ich war schon in vielen Länder biken, aber so bescheuert sind´s nirgends wie bei uns. Auch Slowenien hatte so dämliche Gesetze, welche aber in kürzester Zeit geändert wurden. Es geht wenn man will, schau mal aus deinem kleinen Revier hinaus, da gibts noch was.
Bez. Sinnerfassung, wenn berechtigte Gründe für diese Sperrzonen vorliegen, halte ich die natürlich ein. Wenn ich alle Verbote auf den Forststrassen einhalten würde, könnte ich mein Bike verkaufen.
Aber dann könnt i immer noch Jäger werden!?
Und jetzt bitte sinnerfassend lesen. Danke Foxi

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( Kommentare)
am 03.08.2018 17:01

Du bist also der Ansicht, jemand muss DIR berechtigte Gründe vorlegen, damit du keine Gesetze brichst?

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meisteral (11.844 Kommentare)
am 03.08.2018 16:41

Aber zu Fuß kann ich die Krankheit nicht verschleppen, nach ihrer Logik?
Es geht um Benützung der Fortsstraßen!

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( Kommentare)
am 03.08.2018 17:04

Die Wildkrankheiten habe ich nur als Beispiel angeführt, die Gründe warum in gewissen Gebieten nicht geradelt werden soll, sind vielfältig.

Dem gegenüber stehen natürlich Gebiete (z.B. mein Revier), wo gegen Biker nichts einzuwenden ist.

Mir ging es nur um die Selbstverständlichkeit, mit der gewisse Biker Recht brechen, ohne sich darüber Gedanken zu machen, welche Auswirkungen ihr Handeln nach sich ziehen könnte.

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( Kommentare)
am 03.08.2018 17:12

Noch zu deiner Frage....

DU kannst die o.a. Krankheit weder zu Fuss noch mit dem Bike verschleppen, das mach das aufgescheuchte Wild.

Und zum angeführten Beispiel Gams:

JA, die Gams hat sich z.B. an den Anblick von Wanderern gewöhnt. Sie ist sogar so schlau, dass sie sich von Wanderern oder auch Kletterern in voller Montur nicht weiter stören lässt.

Sieht sie jedoch einen grünen Hut und womöglich ein Gewehr, ist sie weg.

Gleich verhält sie sich bei Bikern, an die hat sie sich auch noch nicht gewöhnt und nimmt sie ale Gefahr wahr.

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meisteral (11.844 Kommentare)
am 03.08.2018 19:15

Wenn sie sich an Wanderer gewöhnt hat, wird sie auch die Radler irgendwann links liegen lassen.

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( Kommentare)
am 03.08.2018 19:21

Beim Gamswild durchaus möglich, ich glaubs aufgrund der höheren Geschwindigkeit trotzdem nicht. Schnell bewegt sich Raubwild.

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meisteral (11.844 Kommentare)
am 03.08.2018 22:56

Tja und noch mal nachgefragt: Im Mühlviertel, überall Fahrverbote, wegen Gamswild? Wegen welchem Wild? Der pöse Wolf? der pöse Luchs?
Reh und HAse haben ohnehin schon den UU und RO-Fahrer intus!

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bleibcool (11 Kommentare)
am 03.08.2018 17:35

Foxi versucht die Kurve zu kratzen grinsen in seinem Gebiet spricht eh nichts dagegen? Bist eh Super!!
Gut dass ich in meinem Freundes- und Bekanntenkreis auch einige vernünftige Jäger habe, mit denen man reden kann und die fw. richtige Argumente haben, die dann auch ev. zu akzeptieren sind.
Übrigens, ich hoffe du hast nicht so viel kriminelle Energie dass du auch Gesetze brichst. Denk dran, wenn du mit dem Handy in der Hand zu schnell auf der Strasse unterwegs bist. 50 im Ort, ins Gasthaus und mit 0,5 auf den Hochstand grinsenFall nicht runter und tschüss Superfoxi

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bleibcool (11 Kommentare)
am 03.08.2018 17:35

Foxi versucht die Kurve zu kratzen grinsen in seinem Gebiet spricht eh nichts dagegen? Bist eh Super!!
Gut dass ich in meinem Freundes- und Bekanntenkreis auch einige vernünftige Jäger habe, mit denen man reden kann und die fw. richtige Argumente haben, die dann auch ev. zu akzeptieren sind.
Übrigens, ich hoffe du hast nicht so viel kriminelle Energie dass du auch Gesetze brichst. Denk dran, wenn du mit dem Handy in der Hand zu schnell auf der Strasse unterwegs bist. 50 im Ort, ins Gasthaus und mit 0,5 auf den Hochstand grinsenFall nicht runter und tschüss Superfoxi

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kleinerdrache (9.944 Kommentare)
am 03.08.2018 18:00

Sorry, normalerweise mische ich mich in derartige Themen nicht ein.

Aber Sie haben schon einen kleinen Klescher - oder?

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 04.08.2018 08:07

So schauts aus!

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klettermaxl (6.842 Kommentare)
am 03.08.2018 23:11

A blinde Goms rennt eh niagns hi - oda kummt net au.

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ersterkarli (4.672 Kommentare)
am 03.08.2018 12:39

Biobauer!
Hast schon gehört, der Salm Reifferscheidt macht nun aus dem Pfenningberg einen Bike Park.
Gerade er hatte sich doch immer gegen die Radfahrer aufgegeiert.
Nun ist er offenbar gescheiter geworden.

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Biobauer (6.035 Kommentare)
am 03.08.2018 12:45

Jeder darf mit seinem Besitz machen was er möchte, ich hoffe er hat jemanden gefunden der ihm die entstandenen Schäden durch die Bergradfahrer ersetzt.

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ersterkarli (4.672 Kommentare)
am 03.08.2018 13:30

Das mit den angeblichen Schäden hat er auch immer wieder gesagt. Ich habe noch keinen gesehen und das in den letzten 20 Jahren mindesten 2 x pro Woche oben. Zu Fuss und mit MTB.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 03.08.2018 13:21

Soweit ich weiß, überlegt er noch...

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 03.08.2018 13:26

und zwar genau aus diesen Gründen

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clarazet (6.212 Kommentare)
am 03.08.2018 11:31

Wie kann man einen Wildzaun übersehen?

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il-capone (10.413 Kommentare)
am 03.08.2018 12:29

Vielleicht woars finsta ... 😎

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ob-servierer (4.512 Kommentare)
am 03.08.2018 15:02

I glaub eher, da Pilot woa untabelichtet.

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clarazet (6.212 Kommentare)
am 04.08.2018 00:33

Unta da schwarzen Brille grinsen ist es untabelichtet.
jetzt kenn ich mich aus, danke

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landlinzer (656 Kommentare)
am 03.08.2018 11:20

Wegen solchen netten Zeitgenossen, die zu blöd sind eigene Fehler (unangepasste Fahrweise) einzugestehen kommen dann langfristig alle anderen auch zum Handkuss.

Bestes Beispiel war ja auch die Wintersperre des Kraftwerks Abwinden, welche auch nur aufgrund einer Klage eines Möchtegern-Sportlers, der besser mit Stützrädern fahren sollte, eingeführt wurde.

Nur gut, dass ihm das Gericht nicht darauf eingestiegen ist.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 03.08.2018 11:26

Davon hab ich auch gehört...!

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Obiwankenobi (447 Kommentare)
am 03.08.2018 11:19

Wo bleibt der Lerneffekt, wenn der Prozesskostenersatz beim Biker uneinbringlich ist ( zB Langzeitstudent )?

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( Kommentare)
am 03.08.2018 11:47

Exekutionstitel bleiben 30 Jahre aufrecht, wenn ich mich richtig erinnere. Da muss er schon sterben, um sich drücken zu können (was offensichtlich bei der Fahrweise des Klägers nicht ausgeschlossen wäre9.

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gumba (2.891 Kommentare)
am 03.08.2018 12:00

Super. Zynisch in lustig!

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Caos (309 Kommentare)
am 03.08.2018 11:13

Solche Klagen werden dazu führen dass bald alles wie in Amerika angeschrieben sein wird. Z.B. trocknen Sie ihren Hund nicht in der Mikrowelle.

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