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Kein Mordprozess für Mutter, die ihr Baby im Spital erstickte

Von nachrichten.at/apa, 12. Juni 2018, 15:36 Uhr
(Symbolbild) Bild: colourbox.com

WIEN. Die 37-jährige Frau, die am 3. Jänner 2018 in einem Wiener Spital ihr acht Monate altes Baby erstickt hat, ist nicht schuldfähig. Sie soll in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden.

Der Fall hatte österreichweit für Schlagzeilen gesorgt. Die 37-Jährige war mit ihrem acht Monate alten Sohn auf der Kinderstation eines Wiener Spitals aufgenommen worden, wo sie dann das Kind erstickte. Anschließend verübte die zweifache Mutter - sie hat auch eine vierjährige Tochter - einen Selbstmordversuch, indem sie sich mit einer Glasscherbe die Pulsadern aufschnitt. Die Frau wurde vom Pflegepersonal rechtzeitig entdeckt und konnte gerettet werden. Sie befindet sich seither in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses.

Einem psychiatrischen Gutachten zufolge hat die Mutter in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand gehandelt, der auf einer höhergradigen geistigen oder seelischen Abartigkeit beruht. Sie kann daher nicht wegen Mordes belangt werden.

Stattdessen hat die Staatsanwaltschaft auf Basis der gutachterlichen Feststellungen beim Landesgericht einen sogenannten Unterbringungsantrag eingebracht, gab Behördensprecherin Nina Bussek am Dienstagnachmittag auf APA-Anfrage bekannt. Weil nach Ansicht der Anklagebehörde zu befürchten ist, dass die Mutter aufgrund ihrer psychischen Disposition weitere Straftaten mit schweren Folgen setzen könnte, soll sie gemäß § 21 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Entscheiden muss darüber ein Schwurgericht. Verhandlungstermin gibt es noch keinen.

Mutter ging von Kindesmissbrauch aus

Wie sich im Zuge der Ermittlungen herausstellte, ging die Mutter davon aus, dass ihre Tochter bei einem Familientreffen an den vorangegangenen Weihnachtsfeiertagen vom Großvater - dem Schwiegervater der 37-Jährigen - missbraucht wurde. Das löste bei der Frau, die ihren Angaben zufolge selbst als Kind Missbrauch erfahren hatte, laut psychiatrischem Gutachten eine "akute Belastungsreaktion" aus. Diese bewirkte offenkundig Wahrnehmungsverzerrungen und letzten Endes eine hochgradige seelische Störung, welche die Frau zur verfahrensgegenständlichen Tat bewog, wobei sie aufgrund ihres Zustands nicht mehr in der Lage war, das Unrecht ihrer Handlung einzusehen, die ihr - wäre sie schuldfähig - als Mord anzulasten wäre.

Der unter Missbrauchsverdacht geratene Schwiegervater der Frau - ein Ex-Diplomat im Ruhestand - kam wenige Tage nach dem Tod seines Enkelsohnes in U-Haft. Die Enkelin, die als vermeintlich von den Übergriffen Betroffene zu den Vorwürfen vernommen wurde, dürfte den Mann entlastet haben. Er wurde Anfang Februar auf Antrag der Staatsanwaltschaft enthaftet. Das gegen ihn gerichtete Verfahren ist aber noch im Gange, die Ermittlungen sind nicht abgeschlossen, teilte Behördensprecherin Nina Bussek in diesem Zusammenhang mit.

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