"Wir sind eben ein Gericht an der Grenze zwischen Politik und Recht"
WIEN. Der Verfassungsgerichtshof soll 2019 über heikle Fragen wie die Strukturreform der Krankenkassen entscheiden. Außerdem wird über die Befangenheit von Richtern diskutiert. Die OÖNachrichten sprachen darüber mit Gerichtspräsidentin Brigitte Bierlein.
OÖNachrichten: Frau Präsidentin, den Verfassungsrichtern werden von der Politik schwierige Fragen gestellt: Reform der Sozialversicherungen, Auslandsfinanzierung von Imamen, Nichtraucherschutz. Werden die Richter immer mehr zum Schiedsrichter der Politik?
Brigitte Bierlein: Wir sind nicht die Schiedsrichter, sondern entscheiden auf Basis der Verfassung. Über die Anträge zum Nichtraucherschutz wurde schon öffentlich verhandelt. Darüber wird in der nächsten Session bis Mitte März weiterberaten und nach dem Abschluss der Beratungen entschieden. Gegen die Zusammenlegung der Krankenkassen gibt es bisher einen Antrag der niederösterreichischen Gebietskrankenkasse, dabei geht es primär um die Selbstverwaltung. Die mögliche Ausweisung von Imamen im Zusammenhang mit einer Auslandsfinanzierung ist ebenfalls anhängig. Wir werden mit gesellschaftspolitisch brisanten Fragen oft beschäftigt. Wir sind aufgrund unserer Aufgabenstellung eben ein Gericht an der Grenze zwischen Politik und Recht.
Zusätzlich machen Sie jetzt die Streitschlichtung für den BVT-Ausschuss. Ist das zu schaffen?
Wir wurden bisher rund zehn Mal eingeschaltet – dabei geht es etwa um die Herausgabe von Akten oder Persönlichkeitsrechte. Die Erledigungsfrist beträgt vier Wochen, das schafft Zeitdruck. Wir arbeiten grundsätzlich sehr rasch. Aber wenn etwa eine zusätzliche Stellungnahme der Gegenseite einzuholen ist, ist die Frist kaum einzuhalten. Daher wäre eine achtwöchige Frist angemessener.
Ihr Arbeitsanfall steigt ständig. Ist das mit den vorhandenen Mitarbeitern zu schaffen?
Die Richter sowie unsere Mitarbeiter sind äußerst einsatzfreudig, aber wir benötigen dringend zusätzliches juristisches Personal. Da hoffe ich auf Einsicht im Finanzressort und im Ministerium für den öffentlichen Dienst.
Ein Mitglied des Gerichtshofes, der Rechtsanwalt Michael Rami, vertritt vor Gericht Vizekanzler Strache (FPÖ). Schafft das nicht eine sehr schlechte Optik?
Wir haben uns selbst sehr strikte Befangenheitsregelungen auferlegt, die für alle Richter gleichermaßen gelten. Es gibt im Gerichtshof drei Rechtsanwälte, die sich selbstredend genau an die Regeln halten. Wenn nur der Anschein einer Befangenheit besteht, nimmt der Richter an den betreffenden Beratungen nicht teil.
Darum geht es im fraglichen Fall nicht: Rami vertritt ein Regierungsmitglied vor Gericht.
Ob es gut oder schlecht ist, wenn ein Verfassungsrichter ein Regierungsmitglied vertritt, muss der Richter selbst wissen. Rechtlich ist es jedenfalls zulässig.
Sie erreichen heuer die Altersgrenze von 70 Jahren. Bleiben Sie bis zum Jahresende im Amt?
Ich werde meine Verantwortung bis zum Schluss wahrnehmen und ein geordnetes Haus übergeben.
Wieder mehr Fälle 2018
Die Fallzahlen beim Verfassungsgerichtshof steigen stark an. 2018 wurde eine Steigerung um zwölf Prozent gegenüber 2017 verzeichnet. Es gab 5665 neue Fälle und über 5400 Erledigungen. 55 Prozent sind Asylfälle.
Eine durchschnittliche Erledigung dauert 111 Tage.
Der Gerichtshof besteht aus 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern: einer Präsidentin, einem Vizepräsidenten und zwölf weiteren Mitgliedern. Zudem gibt es sechs „Ersatzmitglieder“, die mitentscheiden, wenn ein Mitglied wegen Befangenheit oder Krankheit ausfällt. Die Präsidentin darf keine eigenen Akten bearbeiten und hat kein Stimmrecht. Richter, Anwälte und Professoren können ihren Beruf weiter ausüben.
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Warum sich die Leute jetzt an Bierlein und damit indirekt am BP reiben, gehört wieder in die Kategorie: Wie man's macht ist es falsch.
Also Leute trinkt mal ein Bierlein und lasst Bierlein einmal arbeiten und beurteilt wird später.
Ich hatte die große Ehre bei meinen selbständigen Medienrechtsverfahren den guten Mann persönlich kennen zu lernen!
Er hat es aufgrund seines hervorragenden Medienrechtswissen sogar geschafft, dass die Verfahren gegen HEUTE gar nicht stattgefunden haben!
Bravo!
Er hat ja sehr viele Kommentare zum Medienrecht geschrieben, auf die er und die Richter dann im Prozess stützen können!
Niemand konnte gegen diesen Mann einen Prozess gewinnen!
Leider Herr Strache kann nur ein "Schlechterer" nachfolgen!
Aktuell die Heute Verfahren auf meinem wordpress blog - aus aktuellem Anlass! Danke für den Besuch!
Mit diesem, ihrem Eingeständnis wirft sie Jahrzehnte der Menschenrechtsjudikatur des VfGH über den Haufen, indem sie implizit zugibt, dass der VfGH von der Politik beeinflusst wird, nämlich von dem, was sie dem Recht gegenüberstellt, also der Willkür und dem parteilichen Opportunismus; er somit kein (namentlich unabhängiges) Tribunal im Sinne des Artikels 6 EMRK ist.
Bemerkenswert!
Im übrigen scheint sie zu verkennen, dass Politik (im verfassungsrechtlichen Sinne, als Synonym für die Aufgaben der Regierung [höchste Administration, die nach Artikel 18 nur auf Gesetzennbasieren darf, sowie legislative Vorlagen, für die mE dasselbe, zumindest aber nicht ein Freischein für Willkür gilt]) mit Recht nichts gemein habe.
Politik ist in diesem Sinne vielmehr die Kunst, das Recht (in der Form der Gesetze) umzusetzen, anzuwenden und zu vollziehen. Und zwar dies neben der Rechtsprechung, für die mutatis mutandis dasselbe gilt.
Schwammig formulierte Gesetze fordern die Höchstgerichte geradezu heraus quasi selbst als Gesetzgeber auf zu treten.
Schuld sind aber nicht die Gerichte sondern der Gesetzgeber selbst .
Eindeutig formulierte Gesetze und schon wären die Höchstgerichte entlastet.
> Wir sind nicht die Schiedsrichter, sondern entscheiden auf Basis der Verfassung.
Die Exekutiven haben seit 100 Jahren an der Verfassung herumgebastelt und die Legislativen durften mit Erlaubnis der Parteivorsitzenden in der Exekutive die Basteleien abnicken.
Auf Basis dieser verbastelten Verfassung entscheiden die Obersten Gerichte. Wenn das nicht undemokratisch ist
Die Unzufriedenen unter den Leuten denken an eine Revolution aber die ist ja eh vor 100 Jahren passiert. Die Mächtigen haben sie heimlich wieder auf den Kopf gestellt.
Ich möchte den einfachen Richter an einen Bezirksgericht kennenlernen der sich nicht vom Tiel "Mitglied des Verfassungsgerichtes" beieindrücken lässt.
Auffällig an den VfGH-Urteilen ist die zunehmende Machtübernahme als Gesetze-Macher. Diese Polit-Juristen orientieren sich immer weniger an der (noch) gültigen Bundesverfassung, sondern biegen vom Parlament beschlossene Gesetze einfach nach ihrem Gutdünken zurecht. Das ist unerträglich im Sinne der Gewaltenteilung und erst recht für den Bestand eines angeblichen demokratischen Rechtsstaates.
Ein Gericht zu Mittag ist mir lieber! Und es ist wertvoller!
Dass nun aufgespritzte Hollywood-OP-Gesichter, wie jenes von Frau Brigitte Bierlein, durch parteinahen Nepotismus zu solch' Positionen kommen ist schauderhaft, spricht es doch von nicht ausgeglichener Persönlichkeit.
Ich wäre für eine direkte Wahl auch bei Rechnungshof-
und Gerichtspräsidenten, Volksanwälten und sonstigen Führungskräften als Grundfesten der Gewaltentrennung.
Dann würden solche Leute erst gar nicht für diese Günstlings-Jobs in Frage kommen.
Geh bitte, tuns mir s Bierchen net verschütten! 🤪
"Rami vertritt ein Regierungsmitglied vor Gericht."
Gratuliere Zustände wie am Balkan !
schon ärger mit diesen personen.
OOPS
Kommentar der Rothäute:
Bild: OÖN Grafik
Kommentar der Rothäute:
[img]https://www.nachrichten.at/nachrichten/politik/innenpolitik/hass-haeme-hetze;art385,3093689,B[/img]
Bild: OÖN Grafik
Um 10 33 schon "dunkelblau" . Na servus !