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RH-Kritik an Social-Media-Aktivitäten

20. April 2024, 00:04 Uhr
RH-Kritik an Social-Media-Aktivitäten
Gutes Zeugnis nur für Haimbuchner Bild: VOLKER WEIHBOLD

WIEN. Der Rechnungshof hat die Social-Media-Aktivitäten von fünf Regierungsmitgliedern zwischen 2020 und 2022 geprüft. Betroffen waren Bundeskanzler Karl Nehammer (VP), Vizekanzler und Kulturminister Werner Kogler (Grüne), Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SP), Oberösterreichs LH-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FP) und Wiens Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (Neos).

Das Ergebnis im Kern: In vier der fünf Prüffälle (Ausnahme Oberösterreich) betreuen Mitarbeiter der Kabinette und Büros der Regierungspolitiker auch deren Social-Media-Accounts. Medieninhaber dieser Accounts sind wiederum die jeweils zugehörigen politischen Parteien. Dadurch "vermischen sich die Bereiche der Regierungs- und Parteiarbeit", kritisiert der Rechnungshof (RH). Das sei im Sinne der Transparenz und des Parteiengesetzes problematisch. Schließlich würden die Regierungsmitglieder "Personal- und/oder Sachressourcen des Staates" nutzen, und die dafür anfallenden Kosten "werden der öffentlichrechtlichen Körperschaft von den Parteien nicht rückerstattet".

Die Rechnungshofprüfer fordern eine klare Regelung und verweisen diesbezüglich auf Deutschland. Dort gelten die vom deutschen Bundesverfassungsgericht und vom Bundespresseamt erlassenen Leitsätze für zulässige regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit auch für die sozialen Medien. Demzufolge seien etwa das Neutralitätsgebot und das Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien zu beachten.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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hbert (2.310 Kommentare)
am 25.04.2024 21:47

Typischer Artikel in ÖVP-Manier mit FPÖ-Bashing!
Überschrift und Foto suggerieren, dass hier wieder einmal ein FPÖler der Übertäter ist. Erst im Text erfährt man dann, dass Haimbuchner der einzige ist, der korrekt handelt!
So sieht kein Qualitätsjournalismus aus, auch die OÖN verkommen immer mehr zur Journaille!

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jack_candy (7.944 Kommentare)
am 29.04.2024 14:42

Wo steht im Text, dass Haimbuchner als Einziger korrekt handelt?
Er wird, außer bei der Aufzählung im ersten Absatz, gar nicht mehr erwähnt.

Ich schließe aus der Formulierung "(Ausnahme Oberösterreich)", dass sein Account von der Partei betreut wird.

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