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Bei Freispruch werden bis zu 60.000 Euro ersetzt

Von Annette Gantner, 24. April 2024, 19:10 Uhr
Bei Freispruch werden bis zu 60.000 Euro ersetzt
Alma Zadic und Karoline Edtstadler präsentierten die Reformpläne. Bild: APA/GEORG HOCHMUTH

WIEN. Regierung einigt sich auf einen höheren Kostenersatz, Summen sollen rückwirkend erhöht werden.

Schon länger verhandelten Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (VP) über eine Reform des Kostenersatzes bei Strafverfahren. Vom Finanzministerium waren 70 Millionen Euro dafür budgetiert worden.

Am Mittwoch legten die beiden Ministerinnen einen Gesetzesentwurf vor. Die Regelungen sollen rückwirkend mit Jahresbeginn gelten. Neu ist, dass Betroffene auch dann einen Kostenersatz von bis zu 6000 Euro erhalten können, wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Argumentiert wird, dass in dieser Phase bereits Anwaltskosten anfallen können.

Bisheriger Kostenersatz "lächerlich"

Schon bisher gab es bei Freisprüchen in Strafverfahren einen Kostenersatz, doch dieser sei "lächerlich" gewesen, sagte Edtstadler. Bei Freisprüchen vor einem Bezirksgericht wurden bisher 1000 Euro refundiert, künftig sollen bis zu 5000 Euro ersetzt werden. Bei Freisprüchen an Landesgerichten können bis zu 13.000 Euro ersetzt werden, derzeit sind es 3000 Euro.

Deutlich erhöht wurden die Sätze für einen Freispruch vor einem Schöffen- oder Geschworenengericht. Bisher gab es dafür maximal bis zu 10.000 Euro zurück, nun wurde die Summe auf 30.000 Euro erhöht. Unterschieden wird zudem auch, um welche Art von Verfahren es sich handelt. Bei komplexen Verfahren kann der Höchstsatz um die Hälfte überschritten werden, bei "Verfahren extremen Umfangs" erhöht sich die maximale Summe um das Doppelte. Somit können bis zu 60.000 Euro ersetzt werden.

"Kommt einer zivilen Todesstrafe gleich"

Angesichts der hohen Kosten für Verteidiger habe man handeln müssen, sagte Zadic und verwies auf den Tierschützerprozess. Hunderttausende Euro seien eine Hypothek für die Betroffenen. "Es kann den Rechtsstaat nicht zufriedenstellen, wenn Menschen trotz Freispruchs oder eines eingestellten Strafverfahrens ruiniert sind", sagte Edtstadler. Das komme einer "zivilen Todesstrafe" gleich.

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer, Armenak Utudjian, sah die Höhe des Kostenersatzes kritisch. Man werde vielleicht nachbessern müssen. Der Präsident der Richtervereinigung, Gernot Kanduth, erwartet aufgrund der rückwirkenden Anträge einen Mehraufwand für die Gerichte. 

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Autorin
Annette Gantner
Redakteurin Innenpolitik
Annette Gantner
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7  Kommentare
7  Kommentare
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LASimon (11.363 Kommentare)
am 25.04.2024 10:35

Beachten Sie bitte das Foto. So kann man Einigkeit über Parteigrenzen hinweg demonstrieren; darum glaube ich, dass die Damen das Outfit im Vorhinein abgesprochen haben.

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Orlando2312 (22.338 Kommentare)
am 24.04.2024 21:57

Wenn jemand vor Gericht als unschuldig erkannt wird. müsste Vater Staat ALLE Kosten tragen. Das wäre nur fair.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.451 Kommentare)
am 25.04.2024 16:40

Alle notwendigen Kosten zu "normalen" Tarifen.
Ich will als Steuerzahler nicht die Armada an Staranwälten bestimmter Personen zahlen müssen.

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Alfred_E_Neumann (7.233 Kommentare)
am 24.04.2024 19:28

Es wurde erst umgesetzt, nachdem es auch einige Politiker getroffen hat.

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LASimon (11.363 Kommentare)
am 25.04.2024 10:32

Es traf bis dato mW nur ehemalige Politiker (Chorherr, Strache). Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass diese Reform höchst notwendig und überfällig ist.

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LASimon (11.363 Kommentare)
am 25.04.2024 10:34

Wobei es Strache nichts mehr nützt, denn seine Freisprüche sind bereits letztes Jahr rechtskräftig geworden.

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HumpDump (5.020 Kommentare)
am 25.04.2024 12:34

Das ist falsch, denn zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Tatbegehung waren die beiden Genannten aktive Politiker.

Darum geht es, und dass diese Personen nun Ex-Politiker sind, hat teilweise auch mit diversen falschen Anschuldigungen zu tun. Diesen Schaden der Rufschädigung und Kreditschädigung (Berufsverlust) wird wohl niemand ersetzen.

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