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Noch keine Auslieferung: Assange muss weiter auf eine Entscheidung warten

27. März 2024, 00:04 Uhr
Noch keine Auslieferung: Assange muss weiter auf eine Entscheidung warten
Nur ein Etappensieg für Wikileaks-Gründer Assange Bild: APA/AFP/DANIEL LEAL

LONDON. Etappensieg für Julian Assange: Der Wikileaks-Gründer darf vorerst nicht an die USA ausgeliefert werden. Der Londoner High Court erklärte, dass eine endgültige Entscheidung vertagt worden sei. Das Gericht gibt den USA jetzt drei Wochen Zeit, um "zufriedenstellende Versicherungen" zu drei Punkten abzugeben. Erst am 20. Mai soll dann die endgültige Entscheidung fallen, ob Assange gegen seine Auslieferung in Berufung gehen kann. Seine Ehefrau Stella Assange rief die USA auf, den Auslieferungsantrag fallen zu lassen. Ihr Mann sei "ein politischer Gefangener", sagte sie, "ein Journalist, der verfolgt wird, weil er die wahren Kosten von Menschenleben in einem Krieg" enthüllt habe. Seine Verfolgung sei "eine Schande für jede Demokratie".

Der Fall Assange geht in die nächste Runde eines Justizmarathons, der vor 14 Jahren begann. 2010 hatte die Enthüllungsplattform Wikileaks rund eine Dreiviertelmillion geheimer Dokumente des US-Außen- und -Verteidigungsministeriums veröffentlicht. Diese Flut an kompromittierendem Material brachte Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen durch US-Streitkräfte ans Licht. Aufgrund des Wikileaks-Materials wurde bisher kein einziger US-Bürger angeklagt, wohl aber Assange. Die USA werfen ihm die "unbefugte Enthüllung von Verteidigungsinformationen" vor.

Bevor eine Auslieferung stattfinden könnte, müssen die US- Behörden die Bedenken des englischen Gerichts zerstreuen. Man erwartet "glaubhafte Versicherungen" zu drei Punkten: Zum einen soll sich Assange bei einem Verfahren in den USA auf den ersten Verfassungszusatz stützen dürfen, der freie Rede schützt. Zum Zweiten sollen ihm keine Nachteile daraus erwachsen, dass er australischer Staatsbürger ist. Schließlich darf der Vorwurf der Spionage, der Basis des Auslieferungsbegehrens ist, nicht erweitert werden, so dass ihm womöglich die Todesstrafe drohen könnte.

Sechs Punkte abgewiesen

Sechs weitere Punkte, die das Anwaltsteam von Assange angeführt hatte, wurden vom Gericht abgewiesen. So sei es durchaus statthaft, argumentierte der Richter, dass Assange aufgrund eines politischen Vergehens ausgeliefert werden könnte. Auch lägen keine überzeugenden Gründe vor, warum ihm in den USA kein faires Verfahren gewährt würde. Was die Anwälte von Assange jedoch besonders aufregte, war die Entscheidung des Gerichts, keine neuen Beweise zuzulassen. "Assange auszuliefern", hatte sein Rechtsbeistand vor Gericht erklärt, "würde bedeuten, ihn genau in die Hände derjenigen zu überstellen, die sich verschworen hatten, um ihn ums Leben zu bringen". (witt)

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