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Schweizer Jugendstrafen – zehn Tage soziale Arbeit für Mord

Von OÖN, 20. April 2024, 05:30 Uhr
Schweizer Jugendstrafen – zehn Tage soziale Arbeit für Mord
Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne am Genfersee Bild: APA/AFP/FABRICE COFFRINI

BERN/WIEN. Im Fokus der Diskussion um ein niedrigeres Strafalter steht ein Modell nach Vorbild der Schweiz – mit erzieherischem Ansatz.

Wenn in der Schweiz ein zehnjähriges Kind einen Ladendiebstahl begeht, macht es sich strafbar. Denn im Nachbarland liegt die Strafmündigkeit bei nur zehn Jahren – aber erst ab dem 15. Geburtstag dürfen in Extremfällen Haftstrafen verhängt werden. Diese fallen vergleichsweise niedrig aus: Während 15-Jährige in Österreich mit einem Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren bestraft werden können, darf er in der Schweiz maximal ein Jahr dauern. "Die Strafen sind eher niedrig, weil es bei derart jungen Tätern immer zuerst um die Prüfung von Schutzmaßnahmen geht", sagt der Präsident der Schweizerischen Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege, Patrik Killer.

Das Schweizer Modell ist auf erzieherische und therapeutische Maßnahmen ausgerichtet. "Ein 13-Jähriger könnte bei uns einen Mord begehen, und die Maximalstrafe ist zehn Tage gemeinnützige Arbeit", sagt Killer. Im Vordergrund stehen die Schutzmaßnahmen, etwa die Unterbringung in einer offenen oder geschlossenen Station. Dort steht der Jugendliche unter Beobachtung von Sozialpädagogen, Psychiatern und Psychologen. "Dann wird der Maßnahmenplan festgelegt", sagt der Experte.

Der Strafkatalog bei unter 15-Jährigen sieht in der Schweiz ausschließlich zwei mögliche Sanktionen vor: als gelinderes Mittel ein Verweis ("eine Art Gelbe Karte"), als schärfere Konsequenz eine "persönliche Leistung" von bis zu zehn Tagen. Für über 15-Jährige beträgt das Höchstmaß dabei maximal drei Monate.

In der Schweiz gibt es für junge Täterinnen und Täter ein breites Netz an speziellen Einrichtungen, was auch kostenintensiv ist. Ein Strafrecht nach diesem Modell funktioniere immer nur "mit der entsprechenden Infrastruktur", sagt Killer. Im Hinblick auf die aktuelle Debatte in Österreich warnte er im Gespräch mit der Austria Presse Agentur, "Äpfel mit Birnen zu vergleichen".

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5  Kommentare
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Skepsis (893 Kommentare)
am 20.04.2024 10:25

Da könnte so mancher auf den Gedanken kommen: "Ich stech' den oder die Nächste ab, wenn sie mir nicht passt".
Es passiert mir ja nix.
...Wegen der 10 Tage...

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nichtschonwieder (8.625 Kommentare)
am 20.04.2024 09:18

Irgendwo dazwischen liegt die Lösung.

Es kann aber auch nicht sein, unverbesserliche Gfraster mit Riesenaufwand resozialisieren zu wollen, während Kranke und Pflegebedürftige durch die Finger schauen.

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EasyPeasy (136 Kommentare)
am 20.04.2024 13:25

Ist vermutlich trotzdem günstiger als zahllose kriminelle Erwachsene mit psychischen Problenen im Regelstrafvollzug zu produzieren. Ein Kind wird ja nicht ohne "Vorgeschichte" zum massiven Täter.
Das Thema ist ja wirklich extrem schwierig und kompliziert. In Nordrhein-Westfalen gibt es ein interessantes Projekt (Kurve kriegen). Da wird schon bei geringen Straftaten von Kindern und Jugendlichen reagiert. Polizei und Jugendamt arbeiten dabei ressortübergreifend. Sozialarbeiter gehen in die Familien und bieten Hilfe an. Die Erfolgsquote ( keine kriminelle Karriere der Kinder ) ist extrem hoch. Prävention ist vermutlich auch günstiger als späte "Reperaturarbeiten".

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Utopia (2.611 Kommentare)
am 21.04.2024 10:12

nichtschonwieder, warum finden Sie Resozialisierung als ein Problem? Resozialisierung ist die einzige Alternative.
Das Problem ist, dass man in Ö die Eltern völlig allein lässt mit ihren Kindern. Auch wenn es Ihnen als unmöglich erscheint, es gibt Situationen, in denen Eltern überfordert sind. Aber anstatt früh genug die Eltern bei ihrer Aufgabe zu unterstützen, beschimpft man die Eltern und stellt unerfüllbare Forderungen an sie, bis das Problem eskaliert.
Die "unverbesserlichen Gfaster" haben den gleichen Anspruch auf Zuwendung wie Kranke und Pflegebedürftige. Bei den "Gfraster" wurde im Laufe ihres jungen Lebens irgendwo eine Weiche falsch gestellt, was die betroffenen jungen Menschen vermutlich nicht einmal beeinflussen konnten. Sie wurden psychisch krank gemacht von unserer egoistischen, rücksichtslosen Gesellschaft. Sie haben einen Anspruch drauf, dass auch ihnen eine Chance gegeben wird.

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zlachers (7.965 Kommentare)
am 20.04.2024 06:57

Das soziale Arbeit überhaupt als Strafe gilt. ? Völlig unverständlich. Arbeit mit Strafe gleichzusetzen.
Wenn das so ist dann sind alle Putzfrauen, Bauarbeiter, Straßenkehrer, Pflegedienste, und alle anderen die körperlich schwer arbeiten müssen, auf lebenslänglich bestraft.

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