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Unfalltod von Fußballer: 960 Euro Geldstrafe

Von Valentin Bayer, 02. Mai 2024, 00:04 Uhr
Unfalltod von Fußballer: 960 Euro Geldstrafe
Das Auto des Fußballers wurde bei dem Unfall in zwei Teile gerissen. Bild: TEAM FOTOKERSCHI / KERSCHBAUMMAYR

LINZ. Es sei stockdunkel gewesen, die Fahrbahn nass: Er habe keine Chance gehabt, rechtzeitig zu bremsen, sagte der 41-jährige Angeklagte am Dienstagvormittag bei seinem Prozess im Landesgericht Linz. Die Staatsanwaltschaft warf dem Tunesier grob fahrlässige Tötung vor: Er war am 4. November 2023 mit 160 km/h auf der A1 bei Pucking (Bezirk Linz-Land) unterwegs.

Laut Anklage zündete er sich während der Fahrt eine Zigarette an – und krachte in das Auto von Marko Varga. Der 26-jährige Fußballer von Donau Linz starb durch die Kollision. Zur Mittagszeit erging bereits das Urteil: Der Mann wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt.

Die Umstände des Unfalls waren Hauptthema der Verhandlung: Mehrere andere Fahrzeuglenker sagten als Zeugen aus, sie hätten das Auto Vargas ebenfalls erst sehr spät gesehen. Das Fahrzeug stand quer zur Fahrbahn auf dem linken Fahrstreifen des dreispurigen Autobahnabschnitts. Der Fußballer war zuvor mehrere Kilometer als Geisterfahrer auf der Autobahn unterwegs gewesen. Eine Frau, die kurz vor dem Unfall an Vargas Auto vorbeigefahren war, sagte aus, sie habe das Fahrzeug ebenfalls erst kurz vorher gesehen. "Wäre ich auf dem linken und nicht auf dem mittleren Fahrstreifen unterwegs gewesen, hätte ich auch nicht mehr rechtzeitig bremsen können", sagte sie um Fassung bemüht. Sie beobachtete den Unfall im Rückspiegel.

Motor war abgestellt

Auch der technische Sachverständige kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass ein rechtzeitiges Bremsen unmöglich gewesen wäre. Der Motor von Vargas Auto sei zum Unfallzeitpunkt abgestellt gewesen, damit war höchstens das Standlicht eingeschaltet. Der Lenker des Kastenwagens, der mit Abblendlicht unterwegs war, hätte nicht rechtzeitig reagieren können.

Zwar hielt er sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h und fuhr 160 km/h – das ergab eine Auswertung der Fahrzeugdaten ebenso wie eine Simulation des Unfalls. Aber selbst bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h oder bei 100 km/h wäre die Kollision unter Einbeziehung der üblichen Reaktionszeit laut dem Sachverständigen nicht zu vermeiden gewesen. Auch bei den niedrigeren Geschwindigkeiten wäre der Unfall tödlich ausgegangen, da der Kastenwagen seitlich in das Auto des Verstorbenen fuhr.

Der 41-Jährige nahm das Urteil am Dienstag bereits an, die Staatsanwaltschaft hat nach Informationsstand vom Mittwoch noch keine Erklärung abgegeben. Das Urteil wäre damit noch nicht rechtskräftig.

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Autor
Valentin Bayer
Redakteur Oberösterreich
Valentin Bayer

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