Mutmaßlicher "Eulenmord" wird ein Fall für das OLG
PRAM / WELS. Schuldspruch wegen Tierquälerei: Vater und seine Söhne meldeten Berufung gegen Schuld und Strafe an
Zu Geldstrafen in unterschiedlicher Höhe wegen Tierquälerei wurden ein 67-Jähriger und seine beiden Söhne (36 und 32 Jahre alt) am 28. Juni im Landesgericht Wels verurteilt, die OÖN haben berichtet.
Der Richter hatte keinen Zweifel daran, dass das Trio in Pram eine Eulenmutter und ihre vier Jungen aus dem Nest geschossen hatte. "Sie haben im Jagdbetrieb alle drei nichts verloren. Sie haben aus Tötungslust geballert und die Eulen, aus welchem Grund auch immer, getötet. Dafür habe ich null Verständnis", sagte der Richter bei der Urteilsbegründung. Außerdem kündigte der Strafrichter die Beschlagnahmung der Waffen an.
Der Richterspruch wurde aber nicht rechtskräftig, denn die drei Hausruckviertler, die vom Andorfer Rechtsanwalt Harald Korp juristisch vertreten werden, meldeten Berufung gegen Schuld und Strafe an.
Damit ist der mutmaßliche Eulenmord – für das Trio gilt die Unschuldsvermutung – jetzt ein Fall für das Oberlandesgericht Linz. In Wels wurden der arbeitslose 32-Jährige und sein Vater zu je 300 Tagessätzen (vier Euro) verurteilt, jeweils also 1200 Euro. Empfindlicher fiel die Strafe für den 36-Jährigen, der über ein monatliches Nettoeinkommen von 2500 Euro verfügt, aus: 400 Tagessätze zu je 20 Euro (8000 Euro).
Ein Termin für die Berufungsverhandlung am OLG steht laut Verteidiger Korp frühestens im Herbst an.
Ein Freispruch ist nach dem Urteil und damit als Summe aus dem bisher bekannten Beweismaterial wohl nicht zu erwarten. Die Berufung kann nur der Versuch sein, die Strafe zu mildern (um bald wieder jagen gehen zu dürfen). Ob dieser Versuch aber gut überlegt ist, scheint unter Verweis auf das erwähnte, bekannte Beweismaterial doch sehr fraglich zu sein. Ob am Ende des Verfahrens auch die Erkenntnis entsteht, viele Fehler gemacht zu haben?
Solche Leute darf man keine Waffen überlassen. Waffenverbot für immer!
Der Richter hat einen guten Weg eingeschlagen! Taugt ma!
Wer aus Lust tötet, hat in der Gesellschaft nichts zu suchen!
Darf man mutmaßliche Tierquälerei straffrei als "Mord" titulieren, wenn man die vielstrapazierte Unschuldsvermutung hinten dranhängt?
Um mit Schrotflinten aus wenigen Metern Entfernung in ein volles Vogelnest zu schießen, braucht man schon eine ordentliche Störung.
Von einem Waffenverbot liest man nichts, nur von der Beschlagnahme, ist aber hoffentlich eine Konsequenz eines rechtskräftigen Urteils.
Der Mensch - die Bestie...
Hoffentlich fällt das Urteil höher aus
Geht nur, wenn die Staatsanwaltschaft auch berufen hat. Davon lese ich hier nichts
Kann ich nicht beurteilen, aber ein schöner Traum wäre es, wenn die noch was zusätzlich auf das erste Urteil bei einer Bestätigung dessen erhalten würden.
Bei Tieren von Mord zu sprechen ist einfach nur dumm
In diesem Fall den Mund aufzumachen ebenfalls
Gutti vom Zensi erMORDet
Schein so.
Dabei habe ich nur erwidert dass er den Mund dann halt nicht aufmachen soll.
Ich habe es mittlerweile aufgegeben die Logik hinter der Zensur zu hinterfragen...
Extrem dumm und abartig war nur die Tat der drei Möchtegern-Jäger.
Das eine schließt das andere nicht aus.