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Auf der Pfingstdult in Simbach heißt’s: "Kiffen verboten!"

Von Magdalena Lagetar, 23. April 2024, 15:22 Uhr
Auf der Pfingstdult in Simbach heißt’s: "Kiffen verboten!"
Cannabiskonsum ist auf der Pfingstdult in Simbach verboten.

SIMBACH, BAYERN. Stadt schärft nach Cannabis-Teillegalisierung in Deutschland Volksfestverordnung nach

Zehntausende besuchen jährlich die Pfingstdult in Simbach, darunter zahlreiche Innviertler. Auch heuer wird zur weit über die Grenzen hinaus beliebten Pfingstdult geladen: Von Donnerstag, 16., bis Mittwoch, 22. Mai. Ein Fest für Groß und Klein.

Das ist auch der Grund, warum sich die Stadträte in Simbach einstimmig dazu entschlossen haben, die Volksfestverordnung zu verschärfen und den Konsum von Cannabis auf der Dult zu verbieten. "Wir wollen eine klare Linie ziehen, der Konsum von Cannabis ist ohnehin in der Nähe von Jugendlichen unter 18 und Kindern verboten. Wir können aber nicht gewährleisten, dass diese erforderlichen Abstände eingehalten werden, deshalb wird das Verbot jetzt ausgesprochen", sagt Simbachs Bürgermeister Klaus Schmid. Die gleiche Entscheidung aus denselben Gründen fiel auch für das Freibad Simbach: Dort ist ebenfalls der Konsum von Cannabis verboten – auch nach der Teillegalisierung, die seit 1. April gilt.

Auf der Pfingstdult in Simbach heißt’s: "Kiffen verboten!"
Bürgermeister Klaus Schmid Bild: Franz Kökeny

Wie mehrmals berichtet, ist der Eigenanbau und der Eigenkonsum von Cannabis in Deutschland seit April erlaubt. Es ist Erwachsenen in Deutschland also unter bestimmten Umständen erlaubt, legal einen Joint zu rauchen.

Das Gesetz sehe aber nur eine Teillegalisierung vor, betont die bayerische Polizei auf OÖN-Anfrage. "Bei uns ist Cannabiskonsum bis auf Ausnahmen weiterhin grundsätzlich nicht erlaubt", stellt eine Polizeipressesprecherin der bayerischen Polizei klar. Gerade im Grenzgebiet komme es oft zu Missverständnissen: Oft sind die Beamten an der Grenze mit illegaler Einfuhr von Cannabispflanzen oder -produkten konfrontiert. "Die Einfuhr ist aber verboten", betont die Polizei.

"Woher kommt das Cannabis?"

Kann ein Österreicher überhaupt in Deutschland legal kiffen? Ja, heißt es von der Polizei. Denn auch die Österreicher unterliegen den deutschen Gesetzen. Auch für sie gelten die Ausnahmen der Teillegalisierung. Die Frage, die sich der Polizei stellt, ist aber, woher kommt das Cannabis? Eine Weitergabe ist nicht gestattet und ein Anbau erfordert einen festen Wohnsitz in Deutschland. "Das wird im grenznahen Bereich gerade im Einzelfall zu prüfen sein, so wie auch bei jedem Deutschen", sagt die Polizeipressesprecherin.

Auf den Volksfesten jedenfalls soll das Kiffen weiterhin untersagt bleiben: Nicht nur in Simbach hat man sich für ein Cannabis-Konsumverbot auf der Pfingstdult ausgesprochen, sondern auch andere Städte. Auch auf der Münchner Wiesn bleibt Kiffen verboten.

Das deutsche Cannabisgesetz

  • Jede erwachsene Person darf bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen.
  • Erwachsene, die in Deutschland seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, dürfen für den Eigenkonsum an ihrem Wohnsitz bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Sie können auch sogenannten Anbauvereinigungen beitreten (ab 1. Juli 2024).
  • Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Beschränkung des öffentlichen Konsums von Cannabis: kein Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren; kein Konsum in Anbauvereinigungen und in Sichtweite von Anbauvereinigungen; kein Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr; kein Konsum in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten. Eine Sichtweite ist bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.

Mehr dazu unter bundesministerium.de 

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Autorin
Magdalena Lagetar
Redaktion Innviertel
Magdalena Lagetar

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6  Kommentare
6  Kommentare
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patsch-ho (75 Kommentare)
am 25.04.2024 07:27

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wenn Sie es wirklich ernst meinen mit ihrer Aussage "Wir müssen unsere Kinder und Jugendlichen schützen" dann müssen Sie auch den Ausschank von alkoholischen Getränken untersagen.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.431 Kommentare)
am 23.04.2024 18:35

Ganz so eindeutig ist das nicht.
Bundesgesetz: außerhalb der Sichtweite vom Eingang der ... Schule, maximal 100 m.
Bayern: Umkreis von 100m vom Mittelpunkt der Einrichtung - auch wenn keine Sichtbarkeit gegeben ist...

Föderalismus kann auch in Deutschland alles verkomplizieren.

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Infoplus (1.150 Kommentare)
am 23.04.2024 16:27

Wieso werden nicht alle legalen Drogen auf Grund vom Jugendschutz auf solchen Festen verboten. Gilt hier nicht der Gleichheitsgrundsatz für Bier und Zigaretten nicht auch

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pachnes (274 Kommentare)
am 23.04.2024 15:37

Aber Saufen darf man doch noch? Oder wird das auch verboten?

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Zonne1 (3.663 Kommentare)
am 23.04.2024 16:03

Natürlich wird Saufen auch verboten - da passieren ja deutlich mehr Unglücke dabei ...

Aber halt,
das ist ja "Kulturgut" , und die Wirtschaft ist auf den Umsatz angewiesen . Oje.

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pachnes (274 Kommentare)
am 23.04.2024 17:42

Saufen gehört wohl zur Leitkultur!

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