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Vogelgrippe: Was passiert, wenn der Schaden nicht voll gedeckt ist?

Von Verena Mitterlechner,  25. November 2024 12:00 Uhr
Der hoch ansteckende Virus wird von den Tieren mit Kot oder Speichel ausgeschieden. Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. Die gesetzlich festgelegte Entschädigung für die toten Tiere deckt nur einen Teil des wirtschaftlichen Schadens.

Zuletzt traf es Amstetten: In mehreren Geflügelbetrieben wurde die Vogelgrippe nachgewiesen. Der hoch ansteckende Virus wird von den Tieren mit Kot oder Speichel ausgeschieden und kann durch Kontakt mit infiziertem Material weitergegeben werden. Zehntausende Tiere verendeten oder mussten zum Schutz vor Übertragung getötet werden. Auch eine Hobbyhaltung im Bezirk Braunau war Anfang des Monats betroffen.

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