Naturschutzgesetz: Landes-Umweltanwalt warnt vor "irreversiblen Schäden"
LINZ. Derzeit prüft der Verfassungsgerichtshof das oberösterreichische Naturschutzgesetz.
Oberösterreichs Naturschutzgesetz ist ein Fall für den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Wie die OÖN am Montag exklusiv berichteten, zweifelt das Landesverwaltungsgericht (LVwG) stark an der Verfassungskonformität eines Paragrafen und hat sich an den VfgH gewandt. Konkret geht es um die aufschiebende Wirkung bei Beschwerden von Umweltanwalt oder Naturschutzorganisationen gegen Bescheide.