Mit 240.000 Kilometern darf ein Auto schon Öl "schwitzen"
STEYR. Gleich bei der Heimfahrt vom Gebrauchtwagenhändler gab ein Geländewagen mit gültiger Prüfplakette auf der Windschutzscheibe den Geist auf. Kein Betrug des Händlers und kein Amtsmissbrauch des KFZ-Meisterbetriebes, der das Pickerl ausstellte, urteilten die Schöffen in einem Strafprozess am Landesgericht Steyr. Sie sprachen die Angeklagten frei.
Auf einer Plattform im Internet sah der Pensionist Charles K. (62) einen "Volvo X 90 D5 Sport SUV" Geländewagen und wollte ihn haben. Auch dass der Verkäufer, ein Autohändler aus dem Bezirk Kirchdorf, im Kaufvertrag eigens noch vermerkte, dass das Auto beim Starten Macken haben kann, schreckte den Wiener nicht ab, 7000 Euro für den Gebrauchten hinzublättern. Die Prüfplakette von einem regionalen KFZ-Meisterbetrieb wurde ja auch erst vor drei Monaten auf die Windschutzscheibe geklebt.