Wurde St. Georgen zu Unrecht ausgeschlossen?
LINZ. Am 11. Mai lehnte der oberösterreichische Fußball-Verband den Wiedereinstieg des TSV St. Georgen an der Gusen in den Meisterschaftsbetrieb ab – wie sich nun herausstellt, offenbar zu Unrecht.
St. Georgen hatte vor der vergangenen Saison die Kampfmannschaft aus der Bezirksliga zurückgezogen, nahm aber mit den Nachwuchsmannschaften weiter an der Meisterschaft teil. Für die kommende Saison wurde wieder eine Kampfmannschaft gemeldet. Um die Spieler der U16 nicht zu verheizen, wurde keine Reserve genannt, wie es für bestehende Vereine möglich ist. Das ist laut Pflichtmannschaftenregel erlaubt und wird mit sieben Minuspunkten und einer Geldbuße bestraft.
Der Verband lehnte in der Präsidiumssitzung am 11. Mai die Aufnahme der Kampfmannschaft dennoch ab – mit der Begründung, dass ein Wiedereinsteiger wie ein neuer Verein behandelt werde, der alle Pflichtmannschaften stellen müsse. Laut Rechtsauskunft der Kanzlei Puttinger-Vogl widerspricht das allerdings §6 der ÖFB-Meisterschaftsregeln: Dort ist festgelegt, dass der Landesverband entscheidet, in welcher Liga ein Wiedereinsteiger eingeteilt wird. Weil eben der ÖFB diesen Fall regelt, ist klar, dass ein Wiedereinsteiger nicht wie ein neuer Verein zu behandeln ist. "Dann wird der Verein eine Chance haben, das zu bekämpfen", sagte selbst Raphael Koch, Direktor Sport und Spielbetrieb im oberösterreichischen Verband. (mag)
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Die Online Redaktion ist äußerst schwach Sie lange steht dieser Artikel noch im Online Portal ,das ist nicht gut einmal mehr Schnee von gestern ! Wann wird Antworten endlich repariert?
Habe ich mir auch schon gedacht
Vereins-/Verbandmaier, sind wie Politiker - egozentrische Schwachköpfe!
Anstatt Vereine zu unterstützen, werden die auch noch abgestraft!