Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Mit einem Schlapfen im Kriminal

12. August 2017, 15:00 Uhr
Mit einem Schlapfen im Kriminal
Welches von diesen Dingen im Hotelbad darf man sich mitnehmen? Korrekte Antwort: keines. Bild: Falkensteiner Hotels

Dürfen Hotelgäste angebrochene Duschgelflaschen, Kosmetiksets oder Badeschlapfen mit nach Hause nehmen? Überraschende Antworten aus Theorie und Praxis.

Der Bleistift mit dem Hotel-Logo darauf möge hinausziehen mit dem Gast in die Welt, auf dass er von dem freundlichen Hause künde. Was aber ist mit dem Bademantel? Oder dem angebrochenen Nähset, dem halbleeren Shampoo-Flascherl? Kurz: Was geht als legales Mitnehmsel durch und was ist Diebstahl? Die Antwort in der Theorie ist einfach, in der Praxis schwierig.

Grundsätzlich gibt es nichts, was nicht aus den Hotels dieser Welt verschwindet. Dass Kosmetika, Handtücher und Bademäntel, Stifte, Besteck und Kleiderhaken auf den einschlägigen Listen ganz oben stehen, überrascht nicht. Etwa drei Viertel des Schwunds gehen auf diese Kategorien zurück. Branchenkenner schätzen, dass einer von drei Hotelgästen schon Badeschlapfen oder Duschgel eingesteckt hat.

Verblüffender ist, dass auch Blumen, Bilder und Zierkissen zuweilen mit dem Gast auschecken. Auf die Idee, Batterien aus der Fernbedienung und Glühbirnen aus der Fassung zu schrauben, kommen immer noch etliche Leute. Die wenigsten nehmen das Hotelbügeleisen, den Fernseher oder Möbel mit. Wenngleich: Es gibt auch Profis, die, als Möbelpacker auftretend, selbst den Flügel aus der Lobby abtransportieren. Aber das sind doch eher Ausreißer.

Alles gehört dem Hotel: alles

Zurück zur Frage nach den Mitnehmseln, den Kleinigkeiten. "Die Rechtslage ist eindeutig", sagt Martina Flitsch, Hausjuristin der Falkensteiner Hotelgruppe: "Man darf nichts von dem mitnehmen, was im Hotel oder im Hotelzimmer ist. Das gehört alles dem Hotel." Auch dann, wenn das Bodylotion-Flascherl bereits angebrochen ist. "Das ist Diebstahl", sagt Flitsch.

Die gelebte Praxis in den Hotels ist eine andere. Gerichtsprozesse wegen verschwundener Waschlotion suchte Flitsch vergeblich. "Das war zu erwarten", sagt sie: "Diese Frage stellt sich in der Praxis nicht." "Wenn man bei diesen Kleinigkeiten streng nach dem Buchstaben des Gesetzes vorginge, würde das allen das Leben schwerer machen." Denn dann müssten die Hotels Kugelschreiber, Schreibpapier und andere Dinge, die man Gästen unter anderem auch deshalb gerne überlässt, damit sie auch draußen, außerhalb des Hotels, Marke und Logo des Hauses sichtbar machen, eigens mit "Das dürfen Sie mitnehmen"-Beschriftungen versehen. Flitsch: "Manchmal ist es für alle einfacher, wenn man sich darauf verlässt, dass Hausverstand und Anstand in vielen Fragen die besseren und lebensnäheren Antworten geben."

Eine Anstandsfaustregel etwa lautet: Was angebrochen ist, kann man auch selbst entsorgen.

mehr aus Reisen

Die Insel Guernsey: Das Erbe der Freibeuter

Skitouren rund um die Loseralm

Unterwegs – von Wien bis nach Nizza

Die Insel Amrum: Stille Idylle in der Zwischensaison

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

0  Kommentare
0  Kommentare
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Aktuelle Meldungen