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Vater schüttelte Baby zu Tode: "Ich habe sie geliebt"

Von OÖN, 25. Jänner 2022, 00:04 Uhr
Vater schüttelte Baby zu Tode: "Ich habe sie geliebt"
Prozess in Wien Bild: APA/GEORG HOCHMUTH

WIEN. Gestern endete der Prozess in Wien, die Geschworenen berieten bis am Abend über das Urteil

Gestern endete am Strafgericht Wien der Prozess gegen jenen 32-Jährigen, der sein Baby zu Tode geschüttelt haben soll. Die Geschworenen berieten zu Redaktionsschluss noch über das Urteil. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann Mord vor, ihm drohen zehn bis 20 Jahre Haft und die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Der Angeklagte hatte bereits zu Prozessbeginn zugegeben, seine Tochter dreimal geschüttelt zu haben. Er habe aber nicht mit dem Tod des Babys gerechnet. Dieses war zum Zeitpunkt der Tat erst elf Wochen alt.

"Ich hätte es nicht tun sollen", sagte der 32-Jährige schluchzend vor Gericht. "Es vergeht kein Tag, an dem ich mir nicht Vorwürfe mache. Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht die Zeit zurückdrehen möchte. Ich hab sie geliebt." Der Mann soll das Baby, das im März des Vorjahres zur Welt gekommen war, bereits im April zum ersten Mal misshandelt haben, weil es weinte. Er habe das Kind "beruhigen" wollen.

Am 4. Juni soll er das kleine Mädchen schließlich so heftig geschüttelt haben, dass es bewusstlos wurde. Die Mutter habe die Rettung gerufen. Das Kind kam mit lebensbedrohlichen Verletzungen ins Krankenhaus, wo es wenige Tage später starb. Die 23-jährige Mutter soll die Tat mitbekommen haben und nicht eingeschritten sein. Ihr wurde Mord durch Unterlassung vorgeworfen. Die Frau bestreitet dies. Ihr Ex-Partner betonte vor Gericht, dass sie die ersten beiden Male, als er das Kind misshandelte, nicht dabei gewesen sei. Beim dritten Mal habe sie die "letzten zwei Sekunden" gesehen. Die 23-Jährige habe jedoch "nichts getan", sie solle "nicht büßen müssen."

Der 32-Jährige behauptete vor Gericht, dass er dem Kind "nicht absichtlich" wehgetan habe. "Außer dem Schütteln habe ich meiner Tochter nichts angetan", er habe "sonst alles gemacht, dass es ihr gut geht".

Im Anschluss kamen die psychischen Erkrankungen des Angeklagten, der sich seit 2007 in psychiatrischer Behandlung befindet, zur Sprache. Unter anderem habe er Angststörungen, Panikattacken, eine emotionale Persönlichkeitsstörung, Depressionen. Er verletzte sich selbst, sei spielsüchtig, habe bereits Suizidversuche unternommen und trinke. Zum Tatzeitpunkt sei er alkoholisiert gewesen.

Dem psychiatrischen Sachverständigen Siegfried Schranz zufolge macht die Vielzahl seiner psychischen Auffälligkeiten den Beschuldigten gefährlich. Er falle in die Gruppe jener Straftäter, die statistisch gesehen eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit aufweisen. Schon zu Prozessbeginn hatte die Staatsanwaltschaft die Einweisung des Angeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

Die Mutter des Kindes ist laut Gutachter zurechnungsfähig, eine geistige Abartigkeit liege nicht vor. Zudem habe die 23-Jährige genau vormachen können, wie der Vater das Kind geschüttelt habe.

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