Zug rammte im Innviertel drei Kühe
ANDORF. Bei einem Zusammenstoß zwischen drei Kühen und einem Güterzug wurden die Tiere am Dienstag Früh getötet. Die Zugstrecke zwischen Wels und Passau war zeitweise gesperrt.
Die Tiere waren am Vortag aus einem Bauernhof in 15 Kilometer Entfernung davongelaufen und gegen 4.00 Uhr früh im Bereich Getzing bei Andorf im Bezirk Schärding) auf den Gleisen gestanden, als sich der Güterzug näherte. Der Lokführer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen.
Eines der Tiere wurde frontal erfasst, zwei kamen auf den Gleisen zu liegen. Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Linden waren bis sieben Uhr mit den Aufräumarbeiten beschäftigt. Kein einfacher Einsatz, wie die Feuerwehr mitteilte. Zwei der Tiere mussten mittels Muskelkraft von den gesperrten Gleisen gehoben werden.
Das dritte Rind, das von der Lok frontal erfasst worden war, war derart eingeklemmt, dass es im unwegsamen Gelände mittels Seilwinde geborgen werden musste. Die Lok war durch den Zusammenstoß so schwer beschädigt worden, dass sie nicht mehr fahrbereit war, so die Feuerwehr.
Personen wurden bei dem Unfall nicht verletzt. Verspätungen im Zugverkehr konnten verhindert werden, indem die Züge umgeleitet wurden, so die ÖBB.
Züge ins Jagdrecht? Problemzüge vergrämen? Obergrenze einführen? Oder lieber gleich zugfreie Zonen?
...die Kühe konzentriert in Lagern halten.....
Da hat sich der Lokführer, der Bauer und die Kühe nicht an den von der Regierung auszuarbeitenden Verhaltenskodex gehalten.
Wer trägt die Schuld?
Was wäre, wenn es Tote gegeben hätte?
Würde dann auch der Bauer bestraft, wie beim tödlichen Unfall auf der Alm?
Dieser Fall, in Kombination mit der Kuh-Attacke auf der Alm, wirft nun die Frage auf, ab welcher Seehöhe es einem Bauern nun zumutbar ist einen Zaun aufzustellen bzw. die Kühe entsprechend zu "verwahren".
Man kann wohl kaum bestreiten dass der Anteil an Menschen die sich "nix scheißen" unter den Bauern etwas höher ausfällt als bei anderen Unternehmern.
Das Sicherheitsverständnis mancher Bauern kann man auch im Straßenverkehr gut beobachten (stark verdreckt Fahrbahn welche einspurige Fahrzeuge gefährdet, windige, unbeleuchtete Anhänger die anstatt mit 10km/h mit 45km/h gezogen werden, eingeschaltete Arbeitsscheinwerfer am Heck die den Nachfolgeverkehr blenden, hohe Geschwindigkeiten in Engstellen trotz Gegenverkehr, Mähdrescher ohne Begleitfahrzeuge, 1m auf der Gegenfahrbahn und mit Vollgas, usw.
Mag sein dass der Großteil der Bauern sich korrekt verhält, aber der Anteil der Spinner ist meiner Meinung nach höher.
Und wie sieht das rechtlich aus - ist jetzt der Zug oder die Kühe Schuld.
Sofort Vieh und Zug gesetzlich verbieten, dann kann das nicht mehr passieren. Gut fuer Wanderer, muss auch fuer alles Andere gut sein.
Es ist bezeichnend, dass die Kühe 15 km zurücklegen konnten ohne gestellt worden zu sein. Auf der fraglichen Fluchtstrecke dürfte es zu weiteren Sachschäden gekommen sein.
Dem Bauern ist jedenfalls mangelnde Verwahrung und Sorgfalt hins. seines Viehbestandes vorzuwerfen.
Sofort Ministerrat und die die Gesetze ändern
Verschuldensfrage ist bereits geklärt. Zug hat logischerweise auszuweichen um die Idylle der Kühe nicht zu stören.
Da muss sofort eine Regierungsklausur einberufen werden, um einen Verhaltenskodex für Züge im Weidegebiet zu erstellen.
Kurz&Köstinger: Sie machen das!
warum wird hier die öbb nicht belangt?die bahntrasse hätte doch 500m weiter rechts gebaut werden können.Hoffentlich haben die kühe einen guten rechtverdreher und einen verständlichen richter .hihi
Der Zug ist Schuld.
Liebe Bundesregierung, bitte gleich neue Verhaltensregeln für die Züge und Lokführer der ÖBB beim Bauernbund anfordern.
Zum glück wurde kein Mensch verletzt.
hoffentlich haben alle Ihre Fahrzeuge in der Garage abgestellt
denn wen die Kuh geflogen kommt guckst bei einem Schaden in die Röhre
Nein!
Bei dem Unfall auf den du anspielst war dem Lenker keine Schuld nachzuweisen (zu schnell,..) warum sollte er für einen Schaden aufkommen für denn er nichts kann
hier waren aber Kühe die jemande gehören auf denn Gleisen somit kann jemand Belangt werden (siehe Alm Urteil)
Ich wegen diesen Rindfiechern(und dam meine ich nicht die ÖBB) komme ich zur spät zur Arbeit.
RIP Kuh
Ob der Bauer nun Schadensersatz an die ÖBB bezahlen muss?
Nicht nur an die ÖBB , auch an alle Fahrgäste. Ist ja gefährliche Körperverletzung. Auch wenn sie nicht passiert ist, der Kuhbesitzer hat in Kauf genommen, dass jemand hätte verletzt werden können.
Also unter 5 Jahren Kerker wird der Bauer nicht davon kommen können.😬
auch an alle Fahrgäste.
Logisch, fahren ja auch viele mit dem Güterzug.
Na ja gibt ja auch Fernreisende 🤣🤣🤣
Fahrst viel mit der Bahn vom Sauwald in den Böhmerwald und wieder retour?
Hab eine Vorteils-Card, die will man ja ausnutzen -
Nicht nur an die ÖBB , auch an alle Fahrgäste. Ist ja gefährliche Körperverletzung. Auch wenn sie nicht passiert ist, der Kuhbesitzer hat in Kauf genommen, dass jemand hätte verletzt werden können.
Also unter 5 Jahren Kerker wird der Bauer nicht davon kommen können.😬