Illegale Flächenwidmung: Hausbesitzer verklagt Gemeinde auf Schadenersatz
WALDNEUKIRCHEN. Karl Wimmer kaufte ein Geisterhaus, das er weder umbauen noch bewohnen dürfe. Das Bauverbot beruht auf einer fehlerhaften Flächenwidmung, die der Gemeinde einst passierte.
Die Aktenordner des Behördenverfahrens, das den Brüdern Karl und Josef Wimmer das Leben vergällt und verbittert, füllen bereits einen ganzen Schrank. Jetzt ist ein weiterer Schriftsatz hinzugekommen: Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat in seinem Urteil festgestellt, dass bei der Flächenwidmung des Grundstückes, auf dem das Einfamilienhaus steht, das sie 2006 gekauft hatten, das Gesetz gebrochen worden ist. Das LVwG hob daher den von der Gemeinde erlassenen Flächenwidmungsplan auf.
An und für sich wären das gute Nachrichten für die Hausbesitzer. Aber die Bestätigung, dass ihre Parzelle nur durch ein Versehen vor mehr als 20 Jahren im Waldneukirchner Gemeindeamt statt Bauland auf "Mischgebiet" gewidmet wurde, haben die Brüder schon mehrmals von den Justizbehörden bekommen. Der Fehler, der einst bei der Abschrift des Flächenwidmungsplanes geschehen ist, erzeugt die Wirkung, dass den Wimmers nicht nur ein geplanter Ausbau des Dachbodens verwehrt wird. Sie dürften die eigenen vier Wände nicht einmal bewohnen, klagt Josef Wimmer. "Hätten wir von diesen Umständen gewusst, hätten wir natürlich nie das Haus gekauft", sagt Karl Wimmer. Jetzt beheizen sie jeden Winter ein leeres Geisterhaus, damit der Frost nicht die Leitungen sprengt.
Dem Bürgermeister und dem Gemeinderat lagen die Brüder ein Jahrzehnt schon in den Ohren, um einen Ausweg aus der Misere zu erwirken. Aber die Volksvertreter hielten sich anfangs mit eiserner Gesetzestreue an die falsche Widmung. Erst bei der Neufassung des "Flächenwidmungsplanes Nr. 4" bemühte sich Bürgermeister Karl Schneckenleitner (VP) mit Nachdruck, die leidige Sache aus der Welt zu schaffen. Seinen Plan, der Parzelle der Wimmers endlich die überfällige Baulandwidmung zu geben, verwarfen die Raumplanungsexperten des Landes OÖ aber schon bei der Vorbegutachtung. Für die Gebrüder Wimmer blieb es damit wieder beim Alten, weshalb sie abermals beim LVwG Einspruch erhoben.
Bürgermeister Schneckenleitner hat ein "Neuplanungsgebiet" in der Nachbarschaft des Industriebetriebes Agru verordnet. Damit ist auch auf dem Gelände, auf dem das Wimmer-Haus steht, jede Bautätigkeit eingestellt, bis eine gültige Flächenwidmung vorliegt.
Unterdessen ist dem Brüderpaar endgültig der Geduldsfaden gerissen. Über ihren Rechtsanwalt Wolfgang List, einen Spezialisten für Bürgerrechte, forderten sie die Gemeinde zur Schadenersatzzahlung von 117.000 Euro auf. Die Summe ergibt sich aus Wartungs- und Heizkosten des unbewohnten Hauses, fälligen Gemeindegebühren und Prozesskosten. Zahlt die Gemeinde nicht, werde eine Amtshaftungsklage folgen.
Land lehnte Bauland ab
Wimmer könne jederzeit sein Haus bewohnen, stellt Bürgermeister Karl Schneckenleitner (VP) klar: „Es bestand nie ein Benützungsverbot. Es ging immer nur um den von ihm gewünschten Ausbau“. Vor drei Jahren hat der Gemeinderat dem „Flächenwidmungsplan Nr. 4“ eine neue Fassung gegeben, dabei die Widmung des Grundstückes der Gebrüder Wimmer auf die ursprüngliche Baulandswidmung zurückgestellt und damit den Schreibfehler beseitigt. Dagegen aber legte sich die Raumordnungsabteilung des Landes OÖ quer. Jetzt wurde das Gebiet zur „Neuplanzone“ erklärt. Das bedeutet, dass die Widmung ganz von vorne neu bewertet werden muss.
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Als ob das so schwer wäre, ein paar Formulare auszufüllen und das Grundstück so umzuwidmen, dass es passt. Die Bürokratie in unsrem Land ist echt zum Speiben...
Beamten- und Politikerwillkür ohne Ende zum Schaden der Bürger.
A "schwarze Gmoa" hoid.
Da wo "Bürger und Bauer" zählt, nicht der "gemeine Arbeiter".
wobei in dem Fall eher das Land schuld ist
.
ist ja nicht so das da jetzt Bürger oder Gemeinde eine unmögliche Neuwidmung will, man will nur zurückwidmen um einen Fehler zu korrigieren,
das eine ist Absicht, das andere Fehler
.
oder das Land müsste einfach sagen man entschädigt den Bürger und verkauft das Haus zu einem geringeren Preis als Bürogebäude oder was für Nutzung auf dieser Mischwidmung erlaubt ist und ersetzt den Differenzschaden an Verkaufspreis
Na ganz so ist es nicht die Gemeinde schiebt das Land oö anscheinend nur vor!
Angeblich gibt es einwende. Aber jeden den man fragt ob er die einwende gesehen hat. Beantwortet das mit nein. Die Gemeinderäte haben sie nicht gesehen. Und auch der Besitzer der Liegenschaft kennt die Einwende nicht!!
Was aber der Fall ist es wurde wie die Fa.AGRU erweitert wurde die zusage des Bürgermeisters das eine Lärmschutzwand errichtet wird 2006
Aber diese soll das Land oö bezahlen, und das sieht wiederum das Land OÖ nicht ein. Das die Gemeinde Probleme schafft und das Land soll zahlen!!!
du NeuPaschinger
der Vorschlag den du im 3 Absatz gemacht hast lässt sich leider nicht umsetzen!
Die Raumhöhe ist zu niedrig für einen Betriebsanlagengenehmigung!
Stiegenaufgang ist zu schmal, auch würde ein Zweiter Eingang benötigt!
Es ist einfach ein Wohnhaus und kein Bürogebäude.
Das Haus das 2003 Fertig gestellt wurde. Ist bei Beibehaltung der Widmung MB zu Abbrechen!
So sieht es auch die BH Steyr!
https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/steyr/Behoerde-beharrt-auf-Widmungsfehler;art68,2330850
https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/steyr/Hoechstgerichts-Urteil-half-Buerger-bisher-wenig;art68,2491497
https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/steyr/8400-Euro-Geldbusse-Anklage-gegen-Gemeindechef-ist-vom-Tisch;art68,2238041
Wenn das Geld kostet (und das viel) wer verdient?