"Rio" war nicht angeleint: 7000 Euro Strafe drohen
STEYR, REICHRAMING. Einen Hund zu kupieren, ist in Österreich seit 2008 verboten. Laut Besitzer erhielt er den Dobermann von der Tierrettung.
Morgen vor zwei Wochen ist dem Steyrer Daniel Kitzberger am Anzenbach, hart an der Grenze zum Nationalpark Kalkalpen, der fünfjährige Dobermann-Rüde "Rio" entlaufen. Mehr als eine Woche lang schlief der 27-Jährige auf der Suche nach seinem Hund im Auto auf einem Parkplatz in Reichraming. Doch trotz intensiver Suche gibt es von "Rio" weiter keine Spur. Der Dobermann ist wie vom Erdboden verschluckt.
Doch hätte der Rüde überhaupt ohne Leine in diesem sensiblen Bereich am Rand des Nationalparks unterwegs sein dürfen? Und hat sich Hundehalter Kitzberger gar strafbar gemacht, weil der Hund kupiert ist, obwohl dies in Österreich bereits seit dem Jahr 2008 verboten ist?
An den Zugängen zum Nationalpark gebe es überall Hinweise, Hunde an der Leine zu führen, sagt Bundesforste-Sprecher Bernhard Sulzbacher: "Wenn wir jemanden antreffen, der seinen Hund ohne Leine laufen lässt, ersuchen wir, ihn anzuleinen und appellieren an die Vernunft."
Sobald der Hund allerdings etwa ein Reh reißt, wird der Hundebesitzer haftbar, ergänzt Bezirksjägermeister Rudolf Kern aus Ternberg. Auch sei das Nachhetzen von Wild verboten. "Grundsätzlich muss der Hund nicht angeleint sein, wenn sich der Besitzer sicher ist, dass er ihn im Griff hat." Der Hund dürfe sich aber nicht der Einwirkung seines Halters entziehen. Wildernde Hunde dürfen laut Jagdgesetz von Jagdaufsehern jederzeit erschossen werden.
Laut oberösterreichischem Hundehaltegesetz ist der Hundehalter für das Verhalten seines Hundes immer und überall verantwortlich. Er hat seinen Hund so zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass Menschen und Tiere durch ihn nicht gefährdet werden, oder Menschen und Tiere nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden. Ebenso dürfte ein Hund an öffentlichen Orten oder auf fremden Grundstücken nicht unbeaufsichtigt herumlaufen. Bei einem Verstoß gegen das Hundehaltegesetz ist eine Strafe von bis zu 7000 Euro möglich.
In freier Natur sei es grundsätzlich vernünftig, einen Hund anzuleinen, sagt Sulzbacher: "Ich habe es heuer beim Bergwandern selbst erlebt, wie zwei Hunde einem Gamsbock im felsigen Gelände nachgehetzt sind. Das kann auch für den Hund sehr schlecht ausgehen." Er kenne auch den Fall eines Skitourengehers, dessen Hund im Winter ein Reh gerissen hat. Auch das sei strafbar.
Das Kupierverbot kennt Dobermann-Besitzer Kitzberger: "Das finde ich auch völlig richtig. Einen Hund habe ich von einer Pferderanch, den anderen von der Tierrettung erhalten." Beide seien bereits kupiert gewesen.