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Raubüberfall auf Ex-Freund: Täter tarnten sich als Pizzalieferanten

Von Gerald Winterleitner, 21. September 2018, 05:02 Uhr
Raubüberfall auf Ex-Freund: Täter tarnten sich als Pizzalieferanten
Polizeigroßaufgebot beim gestrigen "Pizzaraub-Prozess" mit vier Angeklagten am Steyrer Landesgericht. Bild: win

STEYR. Getarnt als Pizzalieferanten verschufen sich die Täter Zugang zur Wohnung der Opfer und durchsuchten diese nach Bargeld und Suchtmittel. Das Quartett wurde zu teils mehrjähriger Haft verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig

"Ich sag es gleich: keine gegenseitigen Beflegelungen, keine Beschimpfungen, keine körperlichen Attacken", sagte Richterin Christina Forstner schon vor Verhandlungsbeginn in Richtung des wegen des Verbrechens des Raubes und teils weiterer Vergehen angeklagten Quartetts. Sie wolle ja nicht, dass wieder jemand aus dem Gerichtssaal hinausgetragen werde, wie beim letzten Mal.

Forstner wird ihre Worte nicht grundlos gewählt haben, zumal auch sechs Polizeibeamte im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Steyr anwesend waren. Das Quartett Bülent O., Jennifer N., Hakan B. und Cihangir S. – drei Österreicher und ein Türke – war angeklagt, am 19. Februar dieses Jahres gemeinsam einen Raubüberfall auf den ehemaligen Freund der 23-jährigen Steyrerin geplant und durchgeführt zu haben.

Mit Faustschlag niedergestreckt

Getarnt als Pizzalieferanten, hatten B. und S. das Opfer zum Öffnen der Wohnungstür veranlasst. Der Steyrer, der gar keine Pizza bestellt, die Tür aber dennoch geöffnet hatte, wurde bereits im Eingangsbereich mit einem Faustschlag niedergestreckt. Daraufhin durchsuchte einer der Täter die Wohnung nach Bargeld und Suchtgift. Da sich unerwartet aber ein Gast in der Wohnung befand, nahmen die Täter ihren Opfern die Handys ab und flüchteten mit dem im Auto wartenden Duo. O. und N. hatten sich am Raub nicht unmittelbar beteiligt, da sie von N.s Ex-Freund erkannt worden wären.

Pech für das Quartett war, dass die Freundin von S. die Polizei auf die richtige Fährte brachte. Diese war dem Türken hörig gewesen und hatte ein Jahr lang ein Martyrium aus Schlägen und Erniedrigungen über sich ergehen lassen. Erst dann brachte sie den Mut für eine Anzeige auf und plauderte Insiderwissen aus.

Es sei kein Raub, sondern nur eine Abreibung für N.s Ex-Freund verabredet gewesen, versuchte der siebenfach vorbestrafte O. vor Gericht eine Kehrtwende zum ursprünglichen Geständnis. Dieses habe er nur auf Anraten von N. abgelegt. Auch sei die Tat unter Drogeneinfluss geplant und durchgeführt worden.

N. hingegen blieb bei ihrer Version, dass sie die Infos für den Raub herausgerückt und auch von der Hanfplantage ihres Ex berichtet habe. Ebenso habe sie im Auto eine Skizze von der Wohnung des Opfers im Steyrer Bahnhofsviertel angefertigt.

Nach rund einstündiger Beratung schloss sich der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Forstner der Raub-Anklage der Staatsanwaltschaft an. N., die geständig und unbescholten war, wurde rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe im Ausmaß von zwölf Monaten verurteilt. Die drei weiteren Angeklagten erhielten unbedingte Gefängnisstrafen: O. muss für zwei Jahre hinter Gitter, S. für drei Jahre, B. für vier. O. und S. legten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, B. nahm sich Bedenkzeit.

"Es war kein Raub, und es hat auch keinen Vorsatz gegeben", sagte O.s Verteidiger Hubert Niedermayr, "das hat sogar das Opfer bestätigt." Auch B.s Anwalt Martin Schlossgangl bleibt nach dem Urteil skeptisch: "Es ist für mich nicht ganz nachvollziehbar, warum der Angeklagten geglaubt wurde, obwohl sie sich mehrfach widersprochen hat."

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