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Neuzeuger blitzt mit Klage gegen gespag ab

Von Gerald Winterleitner, 19. September 2018, 00:04 Uhr
"Der Blinddarm ist wie ein Chamäleon": Neuzeuger blitzt mit Klage gegen gespag ab
In einer Notoperation wurde Christian G. am Landeskrankenhaus Steyr der Blinddarm entfernt. (Symbolfoto) Bild: Weihbold

STEYR. Patient wurde vom Spital mit Bauchschmerzen heimgeschickt und später notoperiert. Gutachter: "Ärztin hat alles richtig gemacht."

"Der Knackpunkt wird sein, wie der Sachverständige den Fall sieht", sagte Anwalt Hubert Niedermayr vor dem gestrigen Prozess seines Mandanten Christian G. gegen die gespag: "Das Spital hätte nur das Ultraschallgerät kurz einschalten müssen, dann wäre schnell klar gewesen, wie brisant die Situation bereits war." Laut Niedermayr habe beim ersten Krankenhausbesuch des jungen Neuzeugers am 3. August des Vorjahres bereits eine Blinddarmentzündung vorgelegen. Danach sei es zwei Tage später zu einer Notoperation im Landeskrankenhaus Steyr gekommen. "Bei ordnungsgemäßer Behandlung nach den Regeln ärztlicher Kunst wäre meinem Mandanten der Durchbruch mit Lebensgefahr erspart geblieben."

G. ziere nun eine lange, hässliche Narbe am Bauch, zudem sei es nach der Operation zu einer Wundheilungsstörung gekommen. Daher fordere sein Mandant ein Schmerzensgeld in der Höhe von 20.000 Euro und weitere 5000 Euro als Verunstaltungsentschädigung.

Anschuldigungen, die vom gespag-Anwalt Eckhard Pitzl allesamt zurückgewiesen wurden. Es habe kein schuldhaftes Verhalten des Landeskrankenhauses Steyr vorgelegen, daher sei die Klage abzuweisen.

Der Sachverständige, Primar Dr. Reinhold Klug aus Horn, sah ebenfalls keinen Fehler der jungen Ärztin in der Steyrer Notaufnahme: "Auch wenn mein Mitleid auf ihrer Seite ist", sagt er zum Kläger, "die Ärztin hat alles richtig gemacht. Der Blinddarm ist wie ein Chamäleon, der kann viele Krankheiten vortäuschen." Es habe keine auffälligen Entzündungswerte gegeben, auch sei der Abtastbefund negativ gewesen. Selbst eine Ultraschalluntersuchung hätte daran nichts geändert.

Die beiden Anwälte verständigen sich auf einen Kostenvergleich. Sollten in den kommenden drei Wochen keine neuen Argumente vorgelegt werden, gilt die Klage als abgewiesen.

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