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Online-Betrug, Ärger mit Paketdiensten: Die vielen Fälle des AK-Konsumentschutzes

Von nachrichten.at/nieg, 25. Jänner 2022, 13:17 Uhr

LINZ. Online- und SMS-Betrug, Phishing-Attacken, Ärger mit Paketdiensten: Oberösterreichs Konsumenten haben sich im Vorjahr mit rund 80.000 Problemen wie diesen an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ gewandt. Und sich damit rund 14 Millionen Euro erspart.

Auch das zweite Jahr der Corona-Pandemie hat für die Konsumenten kaum Beruhigung gebracht, sagte der Präsident der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich, Andreas Stangl, am Dienstag bei einem Medientermin in Linz. Vorrangig seien Fragen zu Online-Geschäften, zu Freizeit-Verträgen sowie zu Internet-Betrügereien gestellt worden. 

Insgesamt 79.779 Mal hatten sich Ratsuchende daher im Vorjahr an die AK-Konsumentenschützer gewandt. Corona bedingt meldete sich der Großteil per E-Mail (63.335 Mal), per E-Mail bzw. per Brief (15.612). In 832 Fällen richteten sich die Hilfesuchenden persönlich an die AK-Experten. 

Die häufigsten Probleme beschrieb Ulrike Weiß, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes: Zum einen hatten Online- und SMS-Betrügereien "Hochsaison". Die Kriminellen würden dabei oft die Not und die finanziellen Sorgen der Menschen schamlos ausnützen , sagte Weiß. In Fake-Nachrichten, die meist per SMS und in Zusammenhang mit angeblich abholbereite oder beim Zoll hängen gebliebene Bestellungen verschickt würden, verstecke sich jedoch Schadsoftware. Diese entlocke den Opfern dann sensible Daten und Geld. Diese Links sollten keineswegs angeklickt werden. Stattdessen sollte man sich mittels Sendungsnummer direkt beim Paketdienst erkundigen. 

Stark zugenommen habe in Zeiten von Homeoffice die Problematik mit Phishing-Attacken. "Die Betrüger haben dabei in der Regel leichtes Spiel", warnte Weiß und riet, bevor man große Summen Geld überweist, "noch einmal eine Nacht darüber zu schlafen oder besser noch die Arbeiterkammer zu kontaktieren". 

Aufgrund der großen Menge an Bestellungen während der Corona-Pandemie häuften sich laut AK auch die Beschwerden über Paketzusteller. Obwohl grundsätzlich die Paketzusteller im Fall von verzögerter Zulieferung des Pakets zuständig seien, würde oftmals versucht, dies an den Kunden abzuwälzen. Doch: "Das Risiko des Verschwindens der Ware trägt bis zur ordnungsgemäßen Zustellung die Verkäuferin oder der Verkäufer", sagte Weiß. In den meisten der AK zugetragenen Fälle habe die Zustellung nicht belegt werden. Die AK habe in vielen Fällen dann eine Ersatzlieferung erreichen können.

Weitere Themen, mit denen sich die Konsumentenschützer zu befassen hatten, betrafen unter anderem das Reisen - Stichwort stornierte Flüge -, die Freizeit sowie das Bauen. 

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8  Kommentare
8  Kommentare
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HugoBoss12 (1.672 Kommentare)
am 25.01.2022 18:33

Nichts gegen Ausländische Post Mitarbeiter aber, viele von ihnen können nur wenig bis fast gar kein Deutsch, und können die Adressen gar nicht lesen! Außerdem verstehen sie auch nicht wenn man ihnen sagt, dass sie Pakete nur an den Empfänger persönlich abgeben sollen. Sie lassen sie dann auch immer einfach vor der Tür stehen! Und da braucht es niemanden zu wundern wenn diese dann einfach verschwinden!

Diese E-Mails und sogar Anrufe wegen angeblichen Gewinn oder irgendwelchen Paketen hatte ich auch schon viel zu oft erhalten!

Hab einfach nicht drauf reagiert oder sofort aufgelegt!

Aber ich finds gut wenn das auch angezeigt wird!

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Detektiv (106 Kommentare)
am 25.01.2022 18:22

Ein Erfolg der mir gefällt, weil ich nicht gern mit KARA chatte:

https://www.a1.net/

Da werden sich die Werbe Bertln von der A1 aber freuen - Ganz oben auf der HP müssen sie folgendes veröffentlichen:

😜

IM NAMEN DER REPUBLIK

58 Cg 14/20x
Das Handelsgericht Wien erkennt durch die Richterin Mag.a Hildegard Brunner in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, 1060 Wien, Linke Wienzeile 18, vertreten durch Mag. Matthias Strohmayer, Rechtsanwalt in 1080 Wien, wider die beklagte Partei A1 Telekom Austria AG, 1020 Wien, Lassallestraße 9, vertreten durch Hasberger Seitz & Partner Rechtsanwälte GmbH in 1010 Wien, wegen Unterlassung (EUR 30.000,-- s.A.) und Urteilsveröffentlichung (EUR 5.500,-- s.A.) nach öffentlicher, mündlicher Verhandlung zu Recht:

1. Die beklagte Partei ist schuldig, es im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern im Zusammenhang mit Abschlüssen im Fernabsatz zu unterlassen, den Verbraucher, bevor dieser durch einen Vertrag

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Tailtwister (498 Kommentare)
am 25.01.2022 18:20

Ein Erfolg der mir gefällt, weil ich nicht gern mit KARA chatte:

https://www.a1.net/

Da werden sich die Werbe Bertln von der A1 aber freuen - Ganz oben auf der HP müssen sie folgendes veröffentlichen:

😜

IM NAMEN DER REPUBLIK

58 Cg 14/20x
Das Handelsgericht Wien erkennt durch die Richterin Mag.a Hildegard Brunner in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, 1060 Wien, Linke Wienzeile 18, vertreten durch Mag. Matthias Strohmayer, Rechtsanwalt in 1080 Wien, wider die beklagte Partei A1 Telekom Austria AG, 1020 Wien, Lassallestraße 9, vertreten durch Hasberger Seitz & Partner Rechtsanwälte GmbH in 1010 Wien, wegen Unterlassung (EUR 30.000,-- s.A.) und Urteilsveröffentlichung (EUR 5.500,-- s.A.) nach öffentlicher, mündlicher Verhandlung zu Recht:

1. Die beklagte Partei ist schuldig, es im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern im Zusammenhang mit Abschlüssen im Fernabsatz zu unterlassen, den Verbraucher, bevor dieser durch einen Vertrag

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Klettermaxe (10.678 Kommentare)
am 25.01.2022 18:16

Wie naiv ist denn das, wenn man nach solchen SMS- oder Inline-Betrügereien den Konsumentenschutz kontaktiert? Soll dieser nach Indien oder Nigeria eine Strafverfolgung einleiten?

Und die pauschale Aussage "Das Risiko des Verschwindens der Ware trägt bis zur ordnungsgemäßen Zustellung die Verkäuferin oder der Verkäufer" ist zudem auch noch falsch, so richtig peinlich ist das. Denn nach österreichischem Recht (ebenso wie fast in der gesamten EU) geht das Transportrisiko vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald dieser den Kaufgegenstand an den Transporteur übergeben hat. Wer beim versicherten Versand spart, kann unter Umständen das teuer bezahlen. Nicht alle sind so kulant wie Amazon.

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Versendungskauf.html

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glingo (4.970 Kommentare)
am 25.01.2022 21:47

Vielleicht sollten Sie fertig lesen

Was gilt gegenüber Verbrauchern?
Das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware, die der Unternehmer versendet geht (erst dann) auf den Verbraucher über, wenn diese an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Dritten (der nicht der Beförderer ist), abgeliefert wird (§ 7b KSchG). Nur dann, wenn der Verbraucher selbst den Beförderer beauftragt hat, ohne dabei eine vom Unternehmer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, geht das Risiko schon mit der Übergabe der Ware an den Beförderer über.

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HumpDump (4.886 Kommentare)
am 26.01.2022 08:39

Ist ja kein Widerspruch.

Aber die Darstellung im Artikel ist völlig falsch!

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haraldkoenig (1.150 Kommentare)
am 25.01.2022 15:59

Bitte noch mal Korrekturlesen, da sind viele Fehler im Artikel.

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Klettermaxe (10.678 Kommentare)
am 25.01.2022 18:17

Vor allem auch eine komplett falsche Rechtsberatung!

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