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Polizisten fanden verbotene Waffe in Auto eines Drogenlenkes

Von nachrichten.at/apa, 23. Jänner 2022, 08:25 Uhr
Symbolbild
Auf der A 25 kam es zu wüsten Szenen Bild: colourbox.de

LINZ. Nachdem Polizisten in Linz einen Drogen-Lenker erwischt hatten, fanden sie in dessen Auto einen Teleskopschlagstock.

Der 48-jährige Linzer war als Essenszusteller unterwegs. Er ging den Polizeibeamten am Samstag gegen 18.40 Uhr bei einer Verkehrskontrolle in der Reischekstraße ins Netz. Der Mann zeigte "eindeutige Symptome einer Suchtmittelbeeinträchtigung", wie aus einer Presseaussendung am Sonntagmorgen hervorgeht. Gegen den Mann besteht ein behördliches Waffenverbot. Im Fahrzeug fanden die Beamten dennoch einen Teleskopschlagstock, wie die Polizei am Sonntagmorgen bekanntgab. Der Mann wird angezeigt.

Der Drogentest bestätigte den Verdacht: Er verlief positiv auf Amphetamine. Der Mann gestand auch, Speed genommen zu haben. Ein Amtsarzt stellte Fahruntauglichkeit fest, woraufhin ihm sein Führerschein vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt wurde

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5  Kommentare
5  Kommentare
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fanfarikuss (14.170 Kommentare)
am 23.01.2022 13:07

Telekopschlagstock. Toller Artikel.
Davon ab dass kein Mensch sowas braucht: Wenn keine Stahl- oder Bleikugel im Griff eingelassen ist, ist das keine verbotene Waffe.

Ich habe heute das Video der Messerattacke des Armeniers auf die 62-jährige
gesehen (Überwachungskamera).
Was bitte heißt niedergestochen?
Der Irre hat geschätzt 30 bis 40 x von vorne und hinten auf die Frau
eingestochen und eingehackt.
Selbst als sie schon am Boden lag.
Und die Passanten?
Keine Zivielcourage. Keine Reaktion.

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ferdl75 (157 Kommentare)
am 23.01.2022 11:46

Ich durfte schon mal einen angefahrenen Mader mit dem Wagenheber erlösen, da wäre vielleicht so ein Totschläger kein Fehler gewesen.
Mit dem Feuerlöscher bringt man auch eher nur einen stumpfen Schlag zustande.
Suchtmittelbeeinträchtigung ist natürlich nicht optimal ...........

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barzahler (7.595 Kommentare)
am 23.01.2022 10:50

Die Polizei fischt immer mehr solche gesellschaftliche Grenzgänger heraus. Die Dunkelziffer kann man maximal ahnen. Es ist an der Zeit, dass die Justiz die Strafrahmen nach oben ausnützt und auf Rabatte verzichtet. Bei Kumulierungen von Straftaten wurden, soweit aus den Medien der Vergangenheit zu entnehmen, bei der Strafbemessung so etwas wie Mengenrabatte vergeben. Damit sollte Schluss sein!

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RainerHackenberg (1.872 Kommentare)
am 23.01.2022 12:09

Kein Wunder, ist doch z.B. Cannabis noch bis zu vier Wochen nach dem Konsum noch nachweisbar, Kokain im Haar noch viel länger.
Stellen Sie sich vor, das wäre beim Alkohol genauso und der Amtsarzt würde Fahruntüchtigkeit feststellen, obwohl Sie ihr letztes Achterl vor einem Monat getrunken haben.

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Auron26 (137 Kommentare)
am 23.01.2022 12:14

Bei cannabis kommt es auf mehrere faktoren an..wenn man jetzt einmalig raucht ist es nicht so lange nachweisbar..bei chronischen konsum durchaus mehrere wochen

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