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Die zehn goldenen Regeln für eine funktionierende Begegnungszone

Von Roman Kloibhofer, 20. November 2014, 00:04 Uhr

RIED. Die Regeln zur Vorbereitung, denn: In Ried gilt diese Verkehrsform derzeit noch nicht.

"Was bitte ist in einer Begegnungszone erlaubt?" – Fragen wie diese wurden nach dem vorwöchigen Bericht über die geplante Begegnungszone in Ried an die Redaktion der OÖNachrichten gerichtet. Vorweg: In Ried gibt es noch KEINE Begegnungszone, die Verordnung dafür liegt noch nicht vor. Es gelten daher alle Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Wir haben die wichtigsten Punkte aus der Straßenverkehrsordnung sowie aus einer Informationsbroschüre des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) zusammengestellt. Begegnungszonen sind seit 31. März 2013 gesetzlich verankert und unter § 76c der Straßenverkehrsordnung definiert. Darin heißt es: "Die Behörde kann, wenn es der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, dient, oder aufgrund der Lage, Widmung oder Beschaffenheit eines Gebäudes oder Gebietes angebracht erscheint, durch Verordnung Straßen, Straßenstellen oder Gebiete dauernd oder zeitweilig zu Begegnungszonen erklären." Was sind nun die goldenen Regeln für ein Funktionieren der Begegnungszone? Wir geben Antwort auf diese Frage:

1. In Begegnungszonen dürfen die Lenker von Fahrzeugen Fußgänger weder gefährden noch behindern, haben von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten und dürfen nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h fahren. Lenker von Kraftfahrzeugen dürfen auch Radfahrer weder gefährden noch behindern. (Quelle: StVO)

2. In Begegnungszonen dürfen Fußgänger die gesamte Fahrbahn benützen. Fußgänger dürfen den Fahrzeugverkehr jedoch nicht mutwillig behindern. (Quelle: StVO)

3. Wenn es der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs dient und aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs keine Bedenken dagegen bestehen, kann die Behörde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erhöhen. (Quelle: StVO)

4. Verkehrszeichen werden lediglich am Anfang und am Ende der Zone eingesetzt, um die Verkehrsteilnehmer über die Zonenbegrenzung zu informieren. (Quelle: KFV)

5. Alle Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt und müssen aus diesem Grund stärker aufeinander Rücksicht nehmen. (Quelle: KFV)

6. KfZ dürfen nur an gekennzeichneten Stellen parken. (Quelle: KFV)

7. Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist gestattet. (Quelle: KFV)

8. Jeglicher Fahrzeugverkehr ist gestattet, ebenso das Rollschuhfahren. (Quelle: KFV)

9. Die Begegnungszone zählt zum fließenden Verkehr und ist daher – im Gegensatz zur Wohnstraße – nicht gegenüber anderen Verkehrsflächen benachrangt. Es gelten allgemeine Vorrangregeln. (Quelle: KFV)

10. Die Anbringung von Schwellen, Rillen, Bordsteinen und dergleichen sowie von horizontalen baulichen Einrichtungen ist in verkehrsgerechter Gestaltung zulässig, wenn dadurch die Verkehrssicherheit gefördert oder die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit unterstützt wird. (Quelle: StVO)

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit gibt folgende Empfehlung ab: "Gewissenhafte Vor- und Grundlagenarbeit ist aus Sicht des KFV einer der wesentlichen Erfolgsfaktoren von Begegnungszonen. Dazu gehört vor allem die intensive Bürgerbeteiligung, um Ängste und Bedürfnisse der verschiedenen betroffenen Gruppen schon in der Planungsphase zu berücksichtigten. Begegnungszonen müssen ein Gemeinschaftsprojekt von Raumplanern, Verkehrstechnikern, Vertretern der Politik sowie Anwohnern, ortsansässigen Gewerbetreibenden und Interessensverbänden, vor allem der Behindertenverbände, sein."

 

In der Rieder Innenstadt sind die Tiefbau-Arbeiten weitgehend abgeschlossen. Eine Verordnung der Begegnungszone muss durch die Stadtgemeinde Ried erst erfolgen. Dazu sind noch Vorarbeiten notwendig: Nachdem die Möblierung (Poller, Bänke etc.) erfolgt ist, muss ein Verkehrstechniker ein Gutachten erstellen – erst dann kann die Verordnung erlassen werden.

 

Winterdienst: Auch hier gilt für Hausbesitzer eine wichtige Regelung, die im § 93 der StVO festgelegt ist: Wenn kein Gehsteig vorhanden ist (so wie derzeit in einigen Gebieten der Rieder Innenstadt), müssen die Hausbesitzer einen ein Meter breiten Streifen entlang der Häuserfronten schneefrei halten.

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7  Kommentare
7  Kommentare
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( Kommentare)
am 25.11.2014 15:33

.... ist eine Begegnungszone eine gefährliche Drohung. Können sie doch in ihrer Blechkiste nicht mehr ungehindert aufs Pedal treten.

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 20.11.2014 17:15

die können das...

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Void (488 Kommentare)
am 20.11.2014 17:01

Man will scheinbar mit aller Macht die Autofahrer aus der Innenstadt vertreiben. Fußgänger und Radfahrer können beliebig queren oder sich gleich auf der "Fahrbahn" bewegen. Wenn ein Unfall passiert, ist der Autofahrer der Dumme.

Die Innenstadt wird daran zu Grunde gehen. Kein Mensch wird beim Einkaufszentrum parken, in die Innenstadt einkaufen gehen und die Ware dann zurück zum Auto schleppen.

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Kochloeffel (882 Kommentare)
am 20.11.2014 19:42

jetzt niemand einen Parkplatz in der Innenstadt.
Allerdings bin ich als Fußgänger total unsicher: Verordnung
Begegnungszone gibt es noch nicht, die Fußgängerübergänge
sind weg - ich bin also "Freiwild". Was ich übrigens schon merke !!!

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( Kommentare)
am 21.11.2014 14:20

wird mit den Blechkarossen keine Probleme haben.
Ich persönlich parke ausserhalb des Zentrums u. erledige flotten Schrittes meine Geschäfte. Die PKW kannst als aufmerksamer Fussgänger durchaus in Schach halten.
Nachdem sich grundsätzlich viele Autofahrer ohnehin nicht an die Verkehrs-Regeln halten, nehm ich mir diese Freiheit im engerem Zentrum auch heraus.
Auf Stelzhammerplatz, Kirchenplatz, Rossmarkt u. Hauptplatz schleichens meist doch halbwegs dahin, um mich als Crossgänger zu behaupten.
Nur nicht zu Tode fürchten.... zwinkern

Ich persönlich könnte mir die engere Innenstadt durchaus Autofrei vorstellen,
die Lahmen werden natürlich keine Freude haben... grinsen

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( Kommentare)
am 21.11.2014 11:14

.... zu Tode fürchten.

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 21.11.2014 11:21

Dabei gibt's nix zu fürchten.
Jeder schaut a bissl auf den andren-und schon "funzts"...

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