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Wann muss der Krankentransport aus eigener Tasche gezahlt werden?

Von Lisa Penz, 19. Juli 2018, 19:04 Uhr
Wann muss der Krankentransport aus eigener Tasche gezahlt werden?
Bei akuten Erste-Hilfe-Fällen ist kein Transportschein notwendig. Bild: VOLKER WEIHBOLD

Die Braunauer Warte klärt auf: Unlängst gab es in sozialen Medien Verwirrung darüber, wann eine Fahrt ins Krankenhaus selbst gezahlt werden muss. Die OÖGKK gibt Auskunft.

Weil es jüngst in sozialen Medien zu Diskussionen gekommen ist, dass Krankentransporte von Taxis mutmaßlich zu Unrecht in Rechnung gestellt wurden, klärt die Warte darüber auf, wann ein Transport selbst zu zahlen ist. Gregor Smejka von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (OÖGKK) informiert.

 

Was sind die Grundvoraussetzungen dafür, dass ein Transport von der Krankenkasse übernommen wird?

Der Patient muss gehunfähig und nicht dazu in der Lage sein, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benützen, auch nicht mit Begleitperson. Zudem muss der Transport einer Krankenbehandlung unterliegen. Der zuständige Arzt muss bereits vorab einen Transportschein ausstellen, nachträglich ist dies nicht mehr möglich. Dieser enthält die Angabe der Diagnose, das Fahrtziel, den Grund der Gehunfähigkeit und die medizinisch erforderliche Art des Transports, sprich ob der Patient sitzend oder liegend transportiert werden muss. Für akute Erste-Hilfe-Fälle ist hingegen kein Transportschein notwendig.

 

Welche Organisationen können einen Krankentransport durchführen?

Es muss sich um ein Transportunternehmen handeln, das einen Vertrag mit der gesetzlichen Krankenkasse, zum Beispiel der OÖGKK, abgeschlossen hat. Partner sind etwa die Rettung oder Vertragstaxis.

 

Gibt es Ansprüche, wenn mit einem Privat-Pkw gefahren wurde?

Wird ein privates Auto benutzt, muss der Transportschein der OÖGKK übermittelt werden. Der Patient erhält eine Vergütung pro gefahrenem Kilometer in der Höhe des halben amtlichen Kilometergeldes. Derzeit sind das 0,21 Euro pro Kilometer.

 

Was, wenn man in ein weiter gelegenes Krankenhaus gefahren werden möchte?

Ein Anspruch auf einen Krankentransport besteht nur zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsstelle. Mehrkosten für weitere Strecken sind selbst zu bezahlen.

 

Gibt es Ansprüche, wenn die OÖGKK keine Transportkosten übernimmt?

Dann kann unter bestimmten Bedingungen ein Ersatz für Reisekosten beantragt werden.

 

Wann übernimmt die OÖGKK keine Kosten für den Krankentransport?

Bei Fahrten zu Kur- und Erholungsaufenthalten. Wenn eine Überstellung ins Heimatkrankenhaus gewünscht, medizinisch aber nicht notwendig ist. Bei Rücktransporten aus dem Ausland. Hier wird empfohlen, eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen. Für den Transport ins Tal bei Unfällen im Zusammenhang mit "Freizeit am Berg", etwa beim Bergwandern oder Schifahren, werden die Kosten ebenso nicht übernommen.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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amha (11.322 Kommentare)
am 19.07.2018 20:45

Was die OÖGKK aus Eigeninteresse verschweigt: der Vertragstaxler liefert Patienten quasi wie ein Spediteur an der Tür ab; das rote Kreuz bringt Patienten bis in die Station. Um diesen Service in Anspruch nehmen zu können, muss der Arzt am Transportschein lediglich ankreuzen, dass ein Sanitäter notwendig ist.

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netmitmir (12.413 Kommentare)
am 19.07.2018 20:32

Der Arzt muß vorher einen Transportschein ausfüllen mit der Diangose . Wie soll er die machen über Telepathie ?

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brunno0211 (15 Kommentare)
am 19.07.2018 20:02

Lt. Auskunft der OÖGKK Bez. Rohrbach gibt es für einen Fahrt ins Krankenhaus, mit welchem Transportmittel auch immer, seit 2018 keinen Kostenzuschuss mehr. Auch nicht, wenn eine Überweisung eines Arztes für einen stationären Aufenthalt vorhanden ist. Ausgenommen sind davon nur gebührenbefreite Patienten.

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