Pflegedienstleiter soll 170.000 Euro von betagter Frau veruntreut haben
INNVIERTEL. 21 Monate Haft – sieben Monate davon unbedingt – Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wegen des Verbrechens der Untreue musste sich ein Innviertler im Oktober 2016 erstmals vor dem Landesgericht Ried verantworten. Insgesamt sieben Verhandlungstage vergingen bis zu einem noch nicht rechtskräftigen Urteil. In den vergangenen eineinhalb Jahren wurden von der Verteidigung immer wieder neue Beweisanträge gestellt.
Staatsanwältin Petra Stranzinger warf dem Mann das Verbrechen der Untreue vor. Er soll als ehemaliger Pflegeleiter eines Seniorenheimes im Innviertel eine betagte Bewohnerin um rund 170.000 Euro betrogen haben. Nachdem er sich das Vertrauen der alten Frau erschlichen hatte, soll er als Zeichnungsberechtigter des Bankkontos von Juli 2013 bis Februar 2016 immer wieder Bargeldbeträge abgehoben haben, wie aus der Anklageschrift hervorgeht.
Diese Vorwürfe wies der Beschuldigte in den Verhandlungen aber stets zurück. Er habe der Heimbewohnerin lediglich geholfen, so der Verteidiger beim ersten Prozesstag im Herbst 2016. Es hätten auch viele andere Personen Kontakt mit der Frau gehabt. Die 1928 Geborene, die wegen ihres Gesundheitszustandes nicht einvernommen werden konnte, ist vor wenigen Wochen verstorben.
Nach einem umfangreichen Beweisverfahren stand für Richterin Claudia Lechner die Schuld des bisher unbescholtenen Innviertlers fest.
21 Monate Haft verhängt
Lechner verurteilte den ehemaligen Pflegedienstleiter wegen des Verbrechens der Untreue zu 21 Monaten Haft. Sieben Monate davon muss der Angeklagte im Gefängnis absitzen. Die Richterin geht davon aus, dass der Mann Geld in der Höhe von 168.000 Euro veruntreut hat. Die Verteidigung meldete Berufung wegen Nichtigkeit und Strafe an. Staatsanwältin Petra Stranzinger ging ihrerseits in Strafberufung. Der Anklägerin ist der Richterspruch zu milde. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
eine schande ist eigendlich dass,
wenn sie nach dingen greife,die ihnen
nicht gehören,ganz egal wo und was,da zeigt
sich der charakter derjenigen die so
etwas verbrechen,jene sollten nur
überlegen ob sie so um ihr erspartes
gebracht werden möchten!
Was passiert eigentlich mit dem veruntreuten Geld? Darf der Täter das behalten?
Nein, so was wäre nur in der Politik und beim Asyl- und Sozialmissbrauch üblich.
Ah ja. Vergessens da nicht Ihre Buwog- und sonstige Steuerbetrüger-Freunderln aus der Manager-Etage? Gegen denen Ihre Millionen ist alles andere Peanuts.
Und nicht vergessen, solche Medienjobs der Parteien, wie Sie ihn täglich ausüben!
Wurde das Geld dem Heim verschwiegen? Oder war sie so steinreich, daß neben der Heimgebühr noch so viel übrig war.
was hat DAS mit den Veruntreuungen des Pflegers zu tun?????
Weil das gestohlene Geld dann nicht den Erben, sondern zum Teil dem Kostenträger des Heims zurückerstattet werden müsste.
Vermögen nicht anzugeben und den Steuerzahler zu hintergehen, ist leider eine nicht unübliche Praxis aus dem Leben der Pflegeheime. Der Wegfall der Regressmöglichkeiten in der Familie erleichtert dieses Spiel weiters.
Wenn es sich um ein Privates Pflegeheim handelt (geht aus dem Bericht nicht hervor), wird dann auch der "Steuerzahler" hintergangen??
Ja, weil die fehlende Kostendeckung zwischen (ums Taschengeld reduzierter) Pension und monatlichen Kosten von der regionalen Sozialhilfe bzw. der verantwortlichen Kommune bezahlt wird.
Die Heime der Gemeinden oder Städte werden auch oft von einer eigenen Gesellschaft und nicht direkt von der Gemeinde geführt. Im Prinzip besteht da kein großer Unterschied.
Klettermaxe....bei der HÖHE der Veruntreuung kann man davon ausgehen, dass die Dame den Heimplatz zur GÄNZE sicher selbst bezahlt hat und der öffentlichen Hand finanziell sicher nicht zu Last gefallen ist.
Bitte genau lesen!!! Das Geld wurde nicht für Heimkosten verwendet. Das ist eine „ andere Abteilung“. Es geht hier um einen Diebstahl an einer Seniorenheimbewohnerin von einem „ Dieb “ und dadurch persönliche Bereicherung. Wenn ich etwas nicht abhaben kann dann sind das Vergehen and älteren Menschen, Tieren und Kindern.
Möchte nur wissen was Sie machen würden wenn das Ihnen oder Ihren Angehörigen passieren würde🤮
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Gilt für Viele Bereiche, auch wenn öffentliches Gut verkauft wird und dann noch lächerlich hohe Provisionen für Private Verwerter fließen.
Oder für den Sachwalterbereich.
Außerdem gibt es wirklich kein wirksames Instrument, wenn es um eigenartige und verfahrene BehördenVerfahren geht.
Da wird auch am Schreibtisch so lange gebastelt bis es formal passt,
aber es kommen in der Kette immer wieder die selben Leute ins Spiel.
Die Auftraggeber im GEmeinderat haben vielfach keine Ahnung von Feinheiten im Baurecht....und so wird manches zur Chefsache,
und dauert Jahren. In St. Wolfgang ging es um viele Fälle, vielleicht haben sich Bürger sogar Gebühren erspart.
Aber in Einzelfällen mögen Bürgermeister immer beteuern sie würden es eh so gut meinen mit dem Bürger,
was wir ja bei vielen anderen Dingen auch kennen.
Wer dann Hintergründe kennt und unendliche Akten und Umwidmungen usw.
Papieraussagen ohne Lokalaugenschein. Out of Control !!