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Urteil nach Tod eines Patienten in Linzer Spital rechtskräftig

Von nachrichten.at/apa, 17. August 2018, 11:23 Uhr
Arzt Medizin
Bild: colourbox.de

LINZ. Das Urteil über eine Ärztin nach dem Tod eines Patienten in einem Linzer Spital ist rechtskräftig. Sie erhob keine Beschwerde gegen die zur Hälfte bedingt verhängte Geldstrafe von insgesamt 5400 Euro.

Das gab das Bezirksgericht Linz  am Freitag bekannt. In dem Strafprozess ging es um einen damals 56-Jährigen aus dem Bezirk Linz-Land, der im März 2016 mit heftigen Unterleibsschmerzen von der Rettung in das Krankenhaus eingeliefert worden war (die OÖN haben berichtet).

Einen Tag später starb er - ausgelöst durch einen Zwölffingerdarm-Durchbruch. Wäre dieser möglichst schnell chirurgisch versorgt worden, hätte der Patient gute Überlebenschancen gehabt, stellte der Richter unter Berufung auf Sachverständigengutachten fest.

Er sprach die Oberärztin wegen des Vergehens der fahrlässigen Tötung durch Unterlassung schuldig. Nachdem schon bei der Verhandlung in der vergangenen Woche die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtet hatte, nahm nun auch die Verteidigung das Urteil an.

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23  Kommentare
23  Kommentare
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hochhaus (1.821 Kommentare)
am 19.08.2018 22:36

Die Selbstvorwürfe der Ärztin sind für sie sicher schlimmer als 5.400 €.

Ob der Betrag angemessen ist, weiß ich nicht.

...aber ein LKW-Fahrer, der einen Menschen getötet hat, bekommt nicht einmal ein Verfahren!

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 18.08.2018 11:27

Schande - € 5.400,-- ist in Österreich ein Leben wert.

Noch dazu in Oberösterreich - ist das nicht erbärmlich.

Da wünsche Ich Mir das Amerikanische Justizsystem in solchen Fällen.

Was wohl Bekannte - Freunde - Familie darüber denken.

Es wird Zeit, dass Sich Bürger solche Skandalurteile nichtmehrgefallen lassen.

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Steuerzahler2000 (4.057 Kommentare)
am 17.08.2018 18:19

5400 Euro bedingt ...

Soviel ist also ein Leben wert ...

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Orlando2312 (22.254 Kommentare)
am 17.08.2018 22:15

Hätte man die Ärztin zum Tode verurteilen sollen? Keine noch so hohe Strafe bringt den Verstorbenen zurück. Es geht nur darum, das Ausmass der Schuld festzustellen und zu sühnen.

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 18.08.2018 11:29

Das sagens den Verwandten - Familie - Freunde - Bekannte.

Was ist nur mit Ihnen passiert, dass Sie gegenüber einem Menschenleben soviel Verachtung haben.

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 17.08.2018 17:17

schaut man zu was so manche Behörden bei lächerlichsten BAuvergehen an Strafen fähig oder besser unfähig sind, dann sieht man wie gefährlich da manchmal Behörden im Vergleich zum Strafrecht sind.

Nur das bei BEhörden kommt ja nicht klar an die Öffentlichkeit und ist deshalb manchmal viel viel heftiger, bisweilen nicht nur im Sinne des Strafausmasses, sondern auch in der Begründung.....

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adaschauher (12.083 Kommentare)
am 17.08.2018 15:42

Kann die Online Redaktion endlich die Antwort wieder so richten,dass man erkennt,wann wer was postet oder seid ihr zu faul oder zu dumm,!!!

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spoe (13.470 Kommentare)
am 17.08.2018 15:55

Soll die Redaktion auch noch deine Windel wechseln?

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oblio (24.742 Kommentare)
am 17.08.2018 16:04

Rechts oben steht bei jedem Beitrag
sowohl Datum als auch Uhrzeit!
Wer ist da zu dumm zum Lesen?

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oblio (24.742 Kommentare)
am 17.08.2018 16:14

Man kann auch die Rehenfolge selber einstellen:
Neue zuerst, alte zuerst und nach Bewertung!
Schaffst du das? zwinkern

Ansonsten ersuche die Red. um einen Einschulung!

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adaschauher (12.083 Kommentare)
am 17.08.2018 14:50

Diese Ärztin tut mir leid,der Richter aber war ein Feigling,denn er hat zwar angedeutet,dass auch ein Organisationsfehler im Krankenhaus der Brüder zu diskutieren sei,aber nicht nachgehakt.Warum häufen sich ausgerechnet in diesem KH solche Fehler ?

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( Kommentare)
am 17.08.2018 12:58

so wenig ist ein Menschenleben in Österreich wert.eine schande.kann man nur hoffen,daß man einen Arzt erwischt,welcher seine apropation selber schrieb.

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jago (57.723 Kommentare)
am 17.08.2018 13:41

Die Gerichte müssen halt auf die Statistik, auf die Wahrscheinlichkeitsrechnung und auf die Gauß'sche Glocke verzichten, sonst wäre die Gleichheit vor dem Gesetz futsch.

Und diese Gleichheit vor dem Gesetz ist eine religiöse Notwendigkeit für den Staat und die Öffentlichkeit.

Hauptsache gleich, egal unter welchen Voraussetzungen. Die Voraussetzungen dürfen zwar für die Erhebungen genutzt werden, auch fürs Beschuldigen und für die Urteilsbegründung aber nicht für die Höhe der Strafe. Da zählt eher der Volksgeschmack.

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goggele (293 Kommentare)
am 17.08.2018 14:57

Wenn Sie schon Fremdwörter verwenden, dann bitte richtig!
Approbation schreibt man erstens nicht so wie Sie das Wort geschrieben haben, und zweitens bedeutet es Genehmigung. In diesem Zusammenhang ergibt Ihr Satz keinen Sinn!

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( Kommentare)
am 17.08.2018 18:30

danke für die Richtigstellung.habe darauf gewartet,ich wußte es wirklich nicht wie man das schreibt.na dann hat sie halt ihre Prüfung von wem schreiben lassen.

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goggele (293 Kommentare)
am 17.08.2018 21:53

Also Sie haben ja wirklich komische Vorstellungen!

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powerslave (1.076 Kommentare)
am 17.08.2018 15:13

Diese Ärztin ist weitestgehend durch unglückliche Umstände zum Handkuss gekommen. So etwas könnte eigentlich jedem Arzt jederzeit in einem öffentlichen KH passieren. Die Ursache und das Problem liegen wo anders. Dies hat der Richter in der Urteilsbegründung auch angedeutet. Die Frage ist eher, ob diese unangenehme Erkenntnis auch Konsequenzen hat, oder ob man sich hier einfach am schwächsten Glied in der Kette abputzen kann...

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oblio (24.742 Kommentare)
am 17.08.2018 16:08

Der unglückliche Umstand war Inkompetenz!

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powerslave (1.076 Kommentare)
am 17.08.2018 19:59

Nein. Sie war, wenn sie die Berichterstattung verfolgt haben, eigentlich gar nicht primär zuständig. Sie kam nur zur Visite und konnte nicht einmal den Röntgenbefund abrufen, weil das WLAN ausgefallen war. Aber den letzten beissen eben die Hunde. Die Verantwortlichen für die miserable Organisation bleiben ungeschoren.

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M_04 (364 Kommentare)
am 17.08.2018 12:48

€5400 - das ist ja eh ein Klax für die Frau Oberärztin. Darum hat sie auch nix dagegen..

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jago (57.723 Kommentare)
am 17.08.2018 13:43

Bist denn du nicht auch für die Gleichheit?

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oblio (24.742 Kommentare)
am 17.08.2018 16:06

Strafen werden oft nach dem Einkommen bemessen.
Arme Ärztin?

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 17.08.2018 16:27

Das meinte ich auch. Nun sehe ich,, dass die Umstände widrig waren, was der Richter berücksichtigt haben will.
Ein mulmiges Gefühl bleibt.

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