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"Sie hat ihn ausgenommen wie eine Weihnachtsgans"

Von Thomas Streif, 20. September 2018, 17:00 Uhr
"Sie hat ihn ausgenommen wie eine Weihnachtsgans"
Die 30-Jährige musste sich gestern im Landesgericht Ried verantworten. Bild: (tst)

RIED/SCHÄRDING. Suizid wegen falscher Liebe und Erpressung? Eine Innviertlerin musste sich am Donnerstag wegen gewerbsmäßigen Betrugs und schwerer Erpressung vor dem Gericht in Ried verantworten.

Schwurgerichtssaal Ried: 20 Minuten vor dem Prozessbeginn warten bereits Dutzende Zuschauer auf den Einlass. Die Verhandlung gegen eine 30-Jährige aus dem Bezirk Schärding ist brisant. Staatsanwältin Petra Stranzinger wirft der Frau gewerbsmäßigen Betrug und schwere Erpressung vor. Drei Jahre lang soll sie einen 30-Jährigen aus dem Bezirk Ried ausgenutzt und ihm immer wieder Geld herausgelockt haben. Am 21. April nahm sich der Innviertler das Leben. WhatsApp-Nachrichten zwischen der Beschuldigten und dem Verstorbenen riefen die Ermittler auf den Plan.

Die Staatsanwaltschaft geht von einem Schaden von rund 100.000 Euro aus, Verteidiger Roman Wagner beziffert den Betrag auf 59.000 Euro. "Sie haben den Mann ausgenommen wie eine Weihnachtsgans. Schließlich haben sie selber behauptet, wie eine kleine Prinzessin gelebt zu haben", sagt Anklägerin Stranzinger. Den schweren gewerbsmäßigen Betrug gibt die Beschuldigte zu. Nach einer Minute beginnt sie erstmals zu weinen. "Es stimmt, ich war so etwas wie seine Prinzessin, er hat mich immer unterstützt. Ich habe sehr viele Fehler gemacht und ihn oft angelogen", sagt die 30-Jährige, die sich in Privatkonkurs befindet.

Er sei wie ein Vater für sie gewesen. "Er hat Sie aber wohl nicht als eine Art Tochter gesehen", sagt Richter Nikolaus Steininger. Mit dem Geld habe sie Altlasten getilgt, sich aber auch hin und wieder etwas gegönnt. "Ich hätte nicht gewusst, wie ich sonst meinem Kind ein warmes Essen auf den Tisch stellen soll."

Irgendwann lief die Situation völlig aus dem Ruder. Der Verstorbene entnahm sich sogar bei der Feuerwehr, bei der er Kassier war, 10.000 Euro aus der Kasse. Mit diesem Vergehen soll die Beschuldigte ihren Verehrer erpresst haben. Wenn sie keine weiteren 500 Euro erhält, werde sie den Diebstahl melden, habe die Frau gedroht.

Das Urteil: Zweieinhalb Jahre

"Der Verstorbene hat um sein Ansehen in der Gemeinde gebangt. Das Vorgehen von der Angeklagten war perfide", sagt Rechtsanwalt Harald Korp, der juristische Vertreter der Opferfamilie. Für die Staatsanwältin steht fest, dass die Erpressung den Selbstmord zur Folge hatte.

Nach einstündiger Beratung gibt das Schöffengericht das Urteil bekannt. Die Innviertlerin wird zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, zehn Monate davon unbedingt. Das Gericht geht von einer Betrugssumme in der Höhe von 56.000 Euro aus. "Sie hätten erkennen müssen, dass es ihm schlecht ging. Immer wieder hat der Verstorbene betont, dass er nicht mehr kann. Eine versuchte schwere Erpressung liegt vor."

Eine unbedingte Haftstrafe sei unumgänglich, es brauche ein klares Zeichen an die Gesellschaft, dass so etwas nicht geschehen dürfe, sagt Richter Steininger. Die Angeklagte nimmt sich drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft meldet Berufung gegen die Strafe an.

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