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Geldstrafen für deutsche Lehrer wegen Wespenstich-Behandlung

Von nachrichten.at/apa, 14. September 2018, 17:15 Uhr
Wespe Wespen
Die Deutsche und die Gemeine Wespe haben Hochsaison. Bild: colourbox.de

KOBLENZ. Weil sie den Wespenstich eines Schülers mit einer erhitzten Gabel behandelten, sind zwei Lehrer vom Amtsgericht Cochem wegen Körperverletzung zu Geldstrafen verurteilt worden.

Das Insekt hatte den Schüler bei einem Klassenausflug im Mai 2017 in einer Jugendherberge in Rheinland-Pfalz gestochen. Das noch nicht rechtskräftige Urteil wurde am Donnerstag verkündet.

Ein Lehrer muss wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minderschweren Fall 90 Tagessätze zu 30 Euro zahlen - insgesamt 2.700 Euro. Laut Urteil hatte er dem damals 14-jährigen Schüler den mit einem Feuerzeug erhitzten Griff einer Gabel auf dessen Wespenstich an der Hand gedrückt.

Eine Kollegin habe die dadurch entstandene Brandblase aufgeschnitten und eine Creme aufgetragen. Die Lehrerin wurde wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung in einem minderschweren Fall sowie wegen vorsätzlicher Körperverletzung zur Zahlung von 50 Tagessätzen zu 50 Euro verurteilt - insgesamt 2.500 Euro. Medien hatten unter Berufung auf den Anwalt des Schülers berichtet, dieser habe wegen der Verbrennung lange Zeit einen Schutzhandschuh tragen müssen.

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21  Kommentare
21  Kommentare
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walterneu (4.715 Kommentare)
am 17.09.2018 12:52

Der Ansatz war richtig. 50 grad zerstoert Gift (Eiweiss). Die Ausfuehrung war fehlerhaft. Die ausbildende Institution gehoert wegen unterlassener Ausbildung und mangelhafter Zulassung zum Lehrberuf bestraft.

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jago (57.723 Kommentare)
am 14.09.2018 23:08

"GRÜNE SALBE" heißt das Zaubermittel gegen alles, wogegen sonst nix mehr hilft. Am besten vorher mit Kamillosan auswaschen, dann hilft die Grüne Salbe doppelt so gut.

Bei Knochenbrüchen ist nach der Grünen Salbe ein Arzt ratsam oder die Rettung.

Ich hafte für garnix!

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( Kommentare)
am 15.09.2018 08:06

oder eine aufgeschnittene zwiebel kurz darauflegen,dann schmerzt die stelle nicht mehr.

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max1 (11.582 Kommentare)
am 15.09.2018 15:05

Ihr Mittel hilft mit Sicherheit.

Die Merseburger Zauberspüche ganz bestimmt:

Eiris sazun idisi sazunheraduoder suma
hapt heptidun sumaherilezidun sumaclu
bodun umbicuonio uuidi insprinc hapt
bandun inuar uigandun· H·
Phol endeuuodan uuorun ziholza du uuart
demobalderes uolon sinuuoz birenkict
thubiguolen sinhtgunt · sunnaerasuister
thubiguolen friia uolla erasuister thu
biguolen uuodan sohe uuolaconda
sosebenrenki sose bluotrenki soselidi
renki ben zibenabluot zibluoda
lid zigeliden sosegelimida sin.

Etwas schwierig zu lesen und verstehen, für jene die für sich in Anspruch nehmen eine reine deutsche Vergangenheit zu haben keine Kunst althochdeutsche Texte zu lesen und zu verstehen.

P.S.: Merseburg ist eine Reise wert, besonders der Dom.

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jago (57.723 Kommentare)
am 15.09.2018 19:12

Der Google-Übersetzer hat "die Patschn gstreckt" grinsen

Danke 999 mal

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jack_candy (7.845 Kommentare)
am 14.09.2018 17:52

Wenn der Schüler keine allergische Reaktion zeigt, ist ein Wespenstich kein Problem. Tut sogar weniger weh als ein Bienenstich.

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LiBerta1 (3.293 Kommentare)
am 15.09.2018 09:32

und heilt schneller ab als eine Brandblase.

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elhell (2.100 Kommentare)
am 14.09.2018 16:56

Breitwegerich kauen und die Pampe dann auf den Stich drücken - hilft gegen Schwellung und Jucken.
Nur sollte man dem Jüngling selbst das Zeug kauen und einspeicheln lassen und vorher die Allergiefrage klären, damit da kein anderer Grund zur Klage daherkommt.

Dass es bei Hilfeleistung Verurteilungen gibt, bewirkt genau eines, nämlich dass nicht mehr geholfen wird. Bei uns ist diese Amerikanisierung des Rechtssystems genauso zu beobachten, deshalb will auch kaum jemand mehr ehrenamtlich tätig sein.

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 14.09.2018 19:09

tüchtig, tüchtig

trägst, wo du stehst und gehst, immer Breitwegerich bei dir.

aber der fall ist klar: naturmittel sind besser, manchmal halt wirkungslos und dann beinahe-tödlich.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 15.09.2018 08:27

Den letzten Absatz unterstreiche ich.

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Gugelbua (31.923 Kommentare)
am 14.09.2018 15:08

wenns keine Allergie gab wieso solch blödes Vorgehen ? und im Amtsgericht sitzen bestimm auch nicht die Klügsten grinsen

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spoe (13.502 Kommentare)
am 14.09.2018 14:58

Geile Aktion.

Wenigstens haben sie nicht gleich amputiert.

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kritikerix (4.497 Kommentare)
am 14.09.2018 14:56

.... das muss aber schon ein sehr, sehr altes 'Hausmittel' sein ☺
heißes Wasser hilft bei Entzündungen am seitlichen Nagelbett, bei Wespenstichen ist vl. in anderen Ländern ein Holzhammer angebracht grinsen

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Hadmar1803 (64 Kommentare)
am 14.09.2018 14:49

Völlig falsche Behandlung!
Die Lehrer hätten den Schüler mit einem Hammer aufs Knie hauen sollen, dann hätte er blitzartig den Schmerz vom Bienenstich nicht mehr gespürt.
Wahrscheinlich haben sie gerade keinen Hammer dabei gehabt.

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( Kommentare)
am 15.09.2018 08:08

mit der faust vielleicht.danke für deinen lustigen Kommentar.

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max1 (11.582 Kommentare)
am 15.09.2018 15:08

Weg beten kann auch eine Heilung bringen. In Wels werden solche Heilungen durchgeführt.

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Gfrasttraun (402 Kommentare)
am 15.09.2018 21:23

Haha, super. Können sie mir die Adresse geben ? Habe starke Bsndscheibrnprobleme. Statt Therapie, bete ich .

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( Kommentare)
am 14.09.2018 14:27

da fragt man sich,was die Lehrer selber in der schule gelernt haben.

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 14.09.2018 15:00

Grundsätzlich hat er ja recht gehabt: Wärme (>40C) zerstört das Wespengift (Eiweis) ....

die Wärme muss halt so dosiert sein, dass es die Haut nicht auch zerstört wird, dazu gibt es recht praktische Geräte (z.B. "bite away"), die wohl etwas weniger Verletzungsgefahr bergen als eine heiße Gabel.....

Also bitte erste informieren und dann losflegeln....

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weinberg93 (16.327 Kommentare)
am 14.09.2018 16:04

Gscheitwaschl!
Das recht praktische Gerät (z.B. "bite away") zu organisieren hätte aber länger als eine Stunde gedauert.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 15.09.2018 08:26

sehe ich genau so.
Die Lehrkräfte haben zwar richtig, aber doch überzogen gehandelt. Die Strafen sind ebenso überzogen.

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