Erben erhalten Zugang auf Facebook-Konto
Erben müssen Zugang auf das Facebook-Konto von Verstorbenen bekommen.
Das entschied gestern der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Fall einer Mutter, die nicht auf das Konto ihrer vor sechs Jahren verstorbenen Tochter in dem Online-Netzwerk zugreifen konnte.
Der Vertrag mit Facebook ist demnach Teil des Erbes der Eltern, so dass sie kompletten Zugriff auf das Konto ihrer Tochter haben. Die 15-jährige Tochter der Klägerin war im Jahr 2012 unter ungeklärten Umständen bei einem U-Bahn-Unfall ums Leben gekommen. Ihre Mutter hoffte, durch das Facebook-Konto zu erfahren, ob das Mädchen Suizidabsichten hegte. Die Mutter war zwar im Besitz der Zugangsdaten, konnte aber dennoch nicht auf die Inhalte des Kontos zugreifen. Dieses befindet sich im sogenannten Gedenkzustand, wodurch unter anderem persönliche Nachrichten nicht gelesen werden können.
Es wird erwartet, dass das Karlsruher Urteil grundsätzliche Bedeutung und Auswirkungen auf den künftigen Umgang mit dem digitalen Erbe haben wird.