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5,4 Millionen Euro Beraterkosten für das Land und seine Spitäler seit 2016

Von Alexander Zens und Wolfgang Braun, 15. Februar 2019, 00:04 Uhr
5,4 Millionen Euro Beraterkosten für das Land und seine Spitäler seit 2016
Das Kepler-Uniklinikum, die Gespag und das Land selbst haben in den vergangenen Jahren viele Beratungsleistungen in Anspruch genommen.

LINZ. Der Umbruch in der oberösterreichischen Gesundheitslandschaft schlägt sich auch massiv in den Beraterkosten des Landes und seiner Spitäler nieder.

In den Jahren 2016, 2017 und 2018 wurden insgesamt rund 5,4 Millionen Euro für externe Beratungsleistungen ausgegeben, vor allem für die Umsetzung und Evaluierung der Spitalsreform, den Aufbau der Medizinischen Fakultät und des Kepler-Uni-Klinikums sowie die Entwicklung der Gesundheitsholding.

Das geht aus einer Anfrage-Beantwortung von ÖVP-Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander hervor, die den OÖNachrichten vorliegt. Die Anfrage hatten SPÖ-Klubobmann Christian Makor und SPÖ-Gesundheitssprecher Peter Binder im Landtag eingebracht. So sehen die Ausgaben des Landes, Kepler-Klinikums (Kuk) und der Gespag aus:

 

Die Abteilung Gesundheit des Landes hat in den vergangenen drei Jahren rund 275.000, 187.000 und 488.000 Euro ausgegeben. Bezahlt wurden Beratungsleistungen beispielsweise für die Umsetzung und Evaluierung der Spitalsreform und für unterschiedliche Projekte wie Bauvorhaben und Ausbildungsplanung.

Deutlich mehr haben die Gespag, in der die Spitäler des Landes gebündelt sind, und das Kuk, an dem das Land 74,9 Prozent hält, ausgegeben – rund 1,42 Millionen Euro im Jahr 2016, danach 1,54 Millionen Euro und 1,47 Millionen Euro.

Neben diesen Gesamtzahlen haben die SPÖ-Abgeordneten auch konkrete Projekte abgefragt. Für die Umsetzung der Medizinischen Fakultät Linz sind von 2013 bis 2018 Beraterkosten in Höhe von insgesamt rund 3,17 Millionen Euro schlagend geworden (diese Kosten sind teilweise auch in den zuvor beschriebenen Gesamtkosten enthalten). Für die Planung und Gründung der Gesundheitsholding, in der ab 1. Juni die Gespag und das Kuk zusammengefasst sein werden, fielen im Vorjahr Beraterkosten in Höhe von rund 291.000 Euro an, für heuer und 2020 werden insgesamt bis zu 600.000 Euro erwartet.

Keine Angaben macht Gesundheitsreferentin Haberlander in ihrer Beantwortung darüber, welche Beratungsdienstleister beauftragt wurden, wie viel sie jeweils kassierten und wie die Auftragsvergabe erfolgte. Das wird mit datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Gründen argumentiert.

Wie berichtet, soll auch die Kanzlei SCWP Schindhelm bei hochdotierten Aufträgen zum Zug gekommen sein. Partner bei dieser Kanzlei ist der Gespag-Aufsichtsratsvorsitzende und Rechtsanwaltskammer-Präsident Franz Mittendorfer. Rechtlich dürfte das dem Vernehmen nach alles unanfechtbar sein. So können etwa Aufträge unter 100.000 Euro laut Schwellenwerte-Verordnung ohne Ausschreibung vergeben werden.

 

Spitalsreform-Kommission seit 2012

Ein Detail in der Befragung zu den externen Beraterkosten betrifft die jährliche Evaluierung der Spitalsreform. Daraus entstanden dem Land von 2012 bis 2018 externe Beraterkosten zwischen 39.267 Euro und 97.549 Euro. Vorsitzender der Evaluierungskommission ist der Berater Wolfgang Bayer. Weitere Mitglieder sind Michaela Moritz und Rudolf Linzatti.

Generell betont das Land, dass Beratungsleistungen „auf den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit“ bezogen würden. Maßgeblich sei etwa auch, dass ein Unternehmen, das schon bei einem früheren Projekt tätig gewesen sei, Vorwissen für weitere Projekte habe. Das ist offenbar ein Argument dafür, dass ein Berater mehrmals engagiert wird.

 

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5  Kommentare
5  Kommentare
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pepiboeck (3.209 Kommentare)
am 22.02.2019 09:53

Derartige Beraterverträge sind heutzutage vielfach eine getarnte Korruption. Wenn das Führungspersonal nicht in der Lage ist, seine Aufgaben eigenständig zu erledigen, dann sind die Leute am falschen Platz.

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 15.02.2019 10:01

"welche Beratungsdienstleister beauftragt wurden, wie viel sie jeweils kassierten und wie die Auftragsvergabe erfolgte. Das wird mit datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Gründen argumentiert."

Ja heutzutage kann man sich ja so leicht auf den Datenschutz ausreden - aber die Steuerzahler hätten ein Recht darauf wer die Nutznießer waren.........

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senfdazugeber (743 Kommentare)
am 15.02.2019 10:19

...ja genau wie die FSG in der Arbeiterkammer den Mitbewerbern viele Informationen für die Arbeiterkammerwahl mit der Begründung auf Datenschutz nicht weitergibt.

Bitte zuerst vor der eigenen Türe kehren bevor man mit dem Finger auf andere zeigt!!!!

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fritzlfreigeist (1.646 Kommentare)
am 20.02.2019 21:09

senfdazu

Ein Post, dass die geistige Befindlichkeit des Urhebers bestätigt !

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sauwaldler (1.080 Kommentare)
am 15.02.2019 01:21

Dafür kann man ja wieder Abteilungen in den Spitälern schließen. Wir müssen ja einsparen.

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