Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Schärfere Regeln im sozialen Wohnbau

19. April 2019, 00:04 Uhr
Philipp Schrangl Bild: VOLKER WEIHBOLD

WIEN/LINZ. Die Bundesregierung macht mit der länger diskutierten Gesetzesnovelle im sozialen Wohnbau ernst. Der Entwurf ging gestern, Donnerstag, in Begutachtung.

Darin ist die Handschrift von Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) zu erkennen, der seit fast zehn Jahren Wohnbaulandesrat ist und bei den Regierungsverhandlungen dabei war. Im Bund haben die Novelle zwei Oberösterreicher federführend verhandelt, die Bautensprecher Johann Singer von der ÖVP und Philipp Schrangl von den Freiheitlichen.

Künftig dürfen gemeinnützige Bauträger eine Wohnung nur an Drittstaatsangehörige vergeben, wenn diese mindestens fünf Jahre legal in Österreich sind und ein Zeugnis des Integrationsfonds vorweisen. Es gehe um „Österreicher zuerst“, sagt Schrangl: „Der Erhalt einer Sozialwohnung soll am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses stehen.“ Oberösterreich hat diese Bestimmungen schon in der Wohnbauförderung, jetzt kommen sie ins Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG). Opfer von Gewalt sollen vorgereiht werden.

Während die Option für Mieter, ihre Wohnung zu kaufen, zeitlich ausgeweitet wird, wird sie für Migranten weitgehend ausgeschlossen. Befristungen von Mietverträgen werden abgeschafft, Vermittlung von Sozialwohnungen über Plattformen wird verboten.

Aufpasser, Zwangsübernahme

Auch Affären um Sozialwohnungen in Wien und Linz haben die Regierung auf den Plan gerufen. Es soll verhindert werden, dass private Investoren Wohnungen aus der Gemeinnützigkeit herausziehen und zu Geld machen können.

Bei Paketverkäufen ab drei Wohnungen muss die Landesregierung zustimmen. Kommt es zu massiver Gefahr von gemeinnützigem Vermögen bzw. WGG-Verstößen, kann ein Regierungskommissär als Aufpasser eingesetzt bzw. dem Eigentümer des Bauträgers die Tauglichkeit entzogen werden. Letzteres wäre eine Art Zwangsübernahme durch ein Bundesland.

mehr aus Innenpolitik

Tursky ruft zur Wahl seines Ex-Parteikonkurrenten Anzengruber rauf

BVT-Spionage-Affäre: FPÖ-Anfragetext auf Otts Handy

Umstellung von Haupt- auf Mittelschule verbesserte Leistungen nicht

Untergetaucht in Dubai: Martin Weiss, der unsichtbare Chef von Egisto Ott

Interessieren Sie sich für dieses Thema?

Mit einem Klick auf das “Merken”-Symbol fügen Sie ein Thema zu Ihrer Merkliste hinzu. Klicken Sie auf den Begriff, um alle Artikel zu einem Thema zu sehen.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

1  Kommentar
1  Kommentar
Die Kommentarfunktion steht von 22 bis 6 Uhr nicht zur Verfügung.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
( Kommentare)
am 19.04.2019 10:34

man müsste auch den privaten auf die zehen steigen.die meisten nützen es aus,daßleute Wohnungen brauchen und verlangen daher sehr hohe mieten.

lädt ...
melden
Aktuelle Meldungen