VfGH: Ex-Minister Brandstetter ist oft befangen
WIEN. Der Wechsel von Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter in den Verfassungsgerichtshof (VfGH) macht die Urteilsfindung oft kompliziert.
Denn er nimmt die interne Regelung zur Befangenheit sehr ernst – und nimmt daher an keiner Entscheidung über Bundesgesetze teil, die in seiner Regierungszeit beschlossen wurden. Das erklärte VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein bei einem Hintergrundgespräch. Das sei eine "organisatorische Herausforderung".
Gesetzliche Regelungen zur Befangenheit von Verfassungsrichtern gibt es nicht. Die VfGH-Mitglieder behandeln diese Fragen von Fall zu Fall. Erklärt sich ein Mitglied für befangen, muss eines der sechs Ersatzmitglieder einberufen werden, damit das 14-köpfige Gremium vollständig ist.
Wie lange Brandstetters "Anscheinsbefangenheit" zum Verzicht auf Mitentscheidung führen muss, ist nicht geklärt. Für Präsidenten bzw. Vizepräsidenten sieht die Verfassung eine fünfjährige "Abkühlphase" nach bestimmten politischen Funktionen vor.
Richter sind auch nur Menschen;
und Dr. Brandstetter überdies nur Partei- Mensch.
Was dieser, jahrelang einer Partei gehorsamst dienende, Mensch in einer unabhängig agierend sollenden Institution tut ist mir schleierhaft. Gilt übrigens für andere dort genauso.
Da ärgere ich mich zwar auch aber die "Verhältnisse" sind so gestaltet, dass in dieser von den Parteien in der Exekutive und in der Judikative angeschmierten und vergewaltigten Demokratie gar keine Alternative im Staatsdienst möglich ist.
> Denn er nimmt die interne Regelung zur Befangenheit sehr ernst – und
> nimmt daher an keiner Entscheidung über Bundesgesetze teil, die in seiner
> Regierungszeit beschlossen wurden.
WAS FÜR EIN KRAMPF! Als ob er Abgeordneter gewesen wäre
Die exekutiven Parteimachtgeier haben die Medien "im Griff", warum nicht auch die Justiz. Wenn schon faschistisch, dann gleich richtig faschistisch.
Meinst wohl echt marxistisch-stalinistisch, dem großen Vorbild der NeuerfinderInnen einer (so nie gewesenen) "Arbeiterbaddei"