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EuGH prüft ob Brexit-Rückzieher möglich wäre
LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof urteilt (heute) Montag, ob Großbritannien den Austritt aus der Europäischen Union ohne Zustimmung der übrigen EU-Länder stoppen könnte.
Das oberste schottische Zivilgericht hatte den EuGH um diese Bewertung gebeten.
Großbritannien hatte der EU im März 2017 offiziell die Absicht zum Austritt mitgeteilt. Damit begann ein zweijähriges Verfahren, das nach jetzigem Stand mit dem Brexit am 29. März 2019 endet. Vor dem EuGH geht es um die Frage, ob Großbritannien den Austrittsantrag einseitig zurückziehen könnte.
Das Urteil fällt einen Tag vor der Abstimmung des britischen Parlaments über das von Regierungschefin Theresa May mit der EU ausgehandelte Brexit-Vertragspaket. Dafür zeichnet sich keine Mehrheit ab.
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Bitte NEIN. Reisende soll man nicht aufhalten. Die komischen Briten waren zwar Gründungsmitglied der heutige nEU, haben sich aber mehr als 60 Jahre lang nicht angepasst.
Falsche Straßenseite im Autoverkehr, lächerliche Maßeinheiten aus dem 21. Jahrhundert, falsche Währung, grausliches Essen.
JETZT sollen sie bitteschön auch ihre seltsame Extrawurst ausbaden. Als mahnendes Beispiel an andere Kasperl-Länder, die von der EU zwar profitieren, aber trotzdem dauernd populistisch austreten wollen.
spannend