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"Zwei Liegende" sind auferstanden

14. Februar 2018, 00:05 Uhr
"Zwei Liegende" sind auferstanden
Gustav Klimts Zeichnung „Zwei Liegende“ hat eine abenteuerliche Reise hinter sich. Bild: Stadt Linz

Kriminalfall: Eine Sekretärin der Neuen Galerie Linz hatte Gustav Klimts verschollene Zeichnung "Zwei Liegende" im Wohnzimmer hängen. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Der Linzer Anwalt Bruno Binder hat in seiner langen Karriere viel erlebt. Der Besuch eines Kollegen am 15. Jänner in seiner Kanzlei hat dann aber doch ein gewisses Alleinstellungsmerkmal. Mit den Worten "Herr Kollege, ich hätte da ein verspätetes Weihnachtsgeschenk für Sie" übergab er Binder ein Werk von Gustav Klimt.

Die Zeichnung "Zwei Liegende" des großen Meisters hat eine besondere Geschichte, sie ist Teil eines jahrelangen Millionen-Rechtsstreits um vier verschollene Bilder – eines von Klimt und drei von Egon Schiele –, der jetzt zum Kriminalfall mutiert ist. Die Geschichte rund um das mysteriöse Verschwinden geht in die 1950er-Jahre zurück und könnte nicht besser erfunden sein.

Klimt-Werk in Kasten versteckt

Die im Dezember des Vorjahres verstorbene und 1977 pensionierte Sekretärin der Neuen Galerie Linz (heute Lentos) macht Walter Kasten, den damaligen Leiter des Museums, darauf aufmerksam, dass insgesamt drei Leihgaben der Linzer Künstlerin Olga Jäger aus dem Jahr 1951 nicht entsprechend dokumentiert seien. Kasten verlangt von ihr, niemanden darüber zu informieren. Er "schenkt" ihr als "Schweige-Prämie" das Klimt-Bild "Zwei Liegende" – irgendwann zwischen 1964 und 1973.

So steht es in der letztwilligen Verfügung der Verstorbenen, die der Anwalt gemeinsam mit dem Klimt-Bild an Bruno Binder, der die Stadt Linz in der Rechtssache vertritt, übergeben hat. Dabei war man unwissentlich schon einmal ganz nah an der Lösung des Rätsels. Binder: "Wir haben natürlich bei allen ehemaligen Mitarbeitern der Neuen Galerie nachgeforscht und waren auch bei der nun Verstorbenen. Sie gab an, dass sie nichts über den Verbleib des Bildes wisse."

Die Wahrheit ist eine andere, denn zu diesem Zeitpunkt hängt "Zwei Liegende" im Wohnzimmer der Frau. Sie versteckt es in einem Kasten und informiert einen Rechtsanwalt. Beide verfassen die nun bekannt gewordene letztwillige Verfügung, in der unter anderem festgehalten ist, dass das Klimt-Bild nach ihrem Tod an die Stadt Linz zurückgegeben wird.

Aus dem Rätsel ist ein Kriminalfall geworden: Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen über den Verbleib der restlichen Bilder angeordnet. Dies ist im Sinne der Stadt Linz, die bereits 8,3 Millionen Euro an Olga Jägers Erben zahlen musste. Das nun aufgetauchte Bild ist mit einem Schätzwert von 66.000 Euro das mit Abstand billigste der vier Werke.

Die Stadt Linz will "Zwei Liegende" nun bei der – passenderweise – am Freitag im Lentos eröffneten Ausstellung "1918 – Klimt, Moser, Schiele" präsentieren. Und dann gegen die Rückzahlung von 66.000 Euro den Erben der Olga Jäger zurückgeben.

Ausgestanden ist der Fall nicht: Die Stadt Linz strebt eine Wiederaufnahme wegen Verjährung an. Die nächste Tagsatzung am Landesgericht Linz ist am Freitag. Bruno Binder: "Unsere Chancen haben sich jetzt jedenfalls verbessert." Auch der Linzer Bürgermeister Klaus Luger wittert Morgenluft: "Sie wissen ja, was zuletzt stirbt." (att)

Der Fall Olga Jäger

 

8,3 Millionen Euro hat die Stadt Linz im Rechtsstreit gegen die Erben von Olga Jäger an Schadenersatz bezahlen müssen, weil vier von Jäger an die Stadt verliehenen Bilder verschollen waren. Neben „Zwei Liegende“ von Gustav Klimt sind das noch das Ölgemälde „Tote Stadt“, das Aquarell „Junger Mann“ und die Zeichnung „Paar“, allesamt von Egon Schiele.

Wo sind drei weitere Bilder?

Die Suche nach den Schiele-Werken wird dadurch erschwert, dass sie nur auf einem Leihschein vermerkt sind, allerdings ohne bildliche Ansicht. „Man weiß also eigentlich gar nicht, wonach man suchen soll“, sagt der Linzer Kulturdirektor Julius Stieber.

Der Linzer Anwalt Alfred Jäger ist einer von drei Söhnen Olga Jägers. Er sagt zum Auftauchen des Klimt-Bildes: „Ich bin sehr überrascht, das war nicht zu erwarten. Ich finde es interessant, dass der Linzer Bürgermeister sagt, er will das Bild bei der Ausstellung im Lentos zeigen, ohne uns Erben zu fragen.“

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6  Kommentare
6  Kommentare
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pepiboeck (3.209 Kommentare)
am 14.02.2018 09:58

Das ist eher eine Verschlechterung für die Stadt Linz, weil die Erben bekamen bisher " nur den allgemeinen Schätzwert" weil sie die grobe Fahrlässigkeit nicht nachweisen konnten, laut Oberstem Gerichtshof, sie können jetzt aber sogar den Vorsatz nachweisen. Da ist für die Erben jetzt noch einmal ordentlich etwas drinnen. Es ist äußerst schäbig wenn eine Stadtgemeinde sich etwas ausleiht, und es nicht zurückgibt , und dann auch noch wie blöd herumprozessiert, mit so unmoralischen Argumenten wie Verjährung. Die Behauptung der Verjährung beruht übrigens auf einem jezt zuletzt aufgefundenen Aktenvermerk des besagten Direktors, der das Bild dann " verschenkt" hat. Dass dieser Aktenvermerk nicht simmt, ergibt sich aus dem Auftauchen des Bildes! Na dann prost liebe Stadt Linz! Viel Glück auf den Weg!

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 14.02.2018 07:13

Darf das wahr sein? Ein Rechtsanwalt verfasst mit der "Beschenkten" eine Verfügung, wonach erst nach ihrem Tod....?
Wer war dieser Rechtsanwalt? Er ist mit den Folgekosten und dem Schaden, der dadurch verursacht wurde, zu belangen. Klar, oder etwa nicht?

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mape (8.848 Kommentare)
am 14.02.2018 10:36

Völlig richtig !
Nicht der Dieb ist schuld, sondern der, der das Diebesgut zurückgibt !
Der Fasching endete aber gestern!

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Gruenergutmensch (1.477 Kommentare)
am 14.02.2018 11:12

Jetzt ist beweisbar dass der Musemumsdirektor O J die Bilder veruntreute, und dass sie Stadt Linz sie sehr wohl übernommen hat, jetzt wo Straftaten im Spiel sind greift ohnehin die lange Verjährungsfrist, sodass die Wiederaufnahmeklage der Stadt Linz, die auf die kurze Verjährung abzielt ohnehin in die Hose gehen müsste. Die Stadt Linz hat das schon serienweise die Prozesse verloren. OGH 5Ob49/17t vom 20.07.2017 , 5Ob65/16v vom 11.07.2016 , 5Ob87/13z vom 16.07.2013 , 6Ob129/10d vom 18.07.2011 , 6Ob249/09z

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( Kommentare)
am 14.02.2018 18:31

MitDenk,
geschätzte Dame, Frau MitDenk. Darf das wahr sein, dass Sie zu jedem Thema ihren unsachgemässen Sermon abgeben. Waren Sie Lehrerin?

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 15.02.2018 09:12

Können sie mir erklären, warum es sein kann, dass jemand im Besitz eines veruntreuten Gemäldes bleiben darf bis zum Tod?
Was Fremden gehört, kann einem doch nicht plötzlich selbst gehören. Gilt doch auch bei Ankauf von Diebsgut - oder?

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