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Höchstgericht legitimierte deutsche Rundfunkgebühr

Von (pg), 19. Juli 2018, 00:04 Uhr
Höchstgericht legitimierte deutsche Rundfunkgebühr
Thomas Bellut, ZDF-Intendant Bild: APA/EPA/Frederik Von Erichsen

Anders als in Österreich werden Zweitwohnsitze kostenlos

Jeder Österreicher muss für das Wochenendhaus, den Zweitwohnsitz oder den Schrebergarten ein weiteres Mal Rundfunkgebühren bezahlen, sofern dort ein Radio oder ein Fernsehgerät steht. In Deutschland urteilte gestern das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass eine zweimalige Einhebung des 2013 eingeführten Rundfunkbeitrags nicht rechtens sei. Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung von dem zweiten Beitrag stellen – in einigen wenigen Fällen sogar rückwirkend. Der Gesetzgeber muss bis spätestens Ende Juni 2020 nachbessern. Bis eine neue Lösung gefunden ist, bleibt die bisherige Regelung formal trotzdem in Kraft. Das in Österreich mit der Einhebung beauftragte Gebühren-Info-Service (GIS) reagierte gelassen auf dieses Urteil. "Wir sehen keinen Grund, warum wir dieses Urteil kommentieren sollten", sagte ein Mitarbeiter von GIS-Chef Harald Kräuter auf OÖN-Anfrage.

Einmalige Rundfunk-Nutzung

Seit fünf Jahren werden die Rundfunkgebühren in Deutschland nach Wohnung und nicht nach Geräten bestimmt. Unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben und ob Fernseher oder Radios überhaupt vorhanden sind. Dass jemand mit zwei oder mehr Wohnsitzen mehr als einen Beitrag zahlen soll, geht den Verfassungsrichtern aber zu weit. "Denn er kann den Rundfunk nur einmal nutzen", sagte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof. Die Regelung könne auch nicht mit Verwaltungsvereinfachung begründet werden. Privatleute zahlen in Deutschland im Moment für ihre Wohnung 17,50 Euro im Monat. Die Höhe dieses Beitrags sei laut Kirchhof angesichts von fast 90 bundesweit ausgestrahlten Programmen auch angemessen. Insgesamt, das stellte das Verfassungsgericht eindeutig fest, sei die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks rechtens. Im vergangenen Jahr flossen aus dem Rundfunkbeitrag knapp acht Milliarden Euro an ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Neben drei Privatklägern war auch der Autovermietungs-Riese Sixt vor das Verfassungsgericht gezogen, der feststellen lassen wollte, ob die Einhebung eines Rundfunkbeitrags für gewerblich genutzte Autos verfassungswidrig sei.

Autovermieter muss zahlen

Allein bei Sixt seien fast 50.000 Fahrzeuge monatlich mit einem Beitrag von je 5,83 Euro betroffen. Der Betrag belief sich binnen eines halben Jahres auf insgesamt 1,4 Millionen Euro. Das wird auch weiterhin der Fall sein. Die Belastung sei durch den Vorteil legitimiert, dass der Betrieb das Angebot zur Information und Unterhaltung von Beschäftigten und Kunden nutzen könne, sagten die Richter.

Bei den Vertretern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stieß das Urteil natürlich auf Zustimmung. ZDF-Intendant Thomas Bellut freute sich, dass "über die Zulässigkeit des Beitrags jetzt höchstrichterliche Rechtsklarheit" bestehe.

In Österreich kostet allein die Einhebung der Rundfunkgebühr 31,6 Millionen Euro pro Jahr. Die GIS (hundertprozentige ORF-Tochter) beschäftigt 203 Angestellte und 107 freie Dienstnehmer. 3,62 Millionen Österreicher werden von der GIS erfasst. Den "Schwarzseher"-Anteil bewertet die GIS mit rund vier Prozent aller Haushalte. 

 

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ORF-Gebühren

PDF-Datei vom 18.07.2018 (3.777,24 KB)

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8  Kommentare
8  Kommentare
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Heza (816 Kommentare)
am 19.07.2018 13:18

Da ich nicht einsehe warum ich für schlechte Leistung zwei mal bezahlen soll, habe ich an meinem Zweitwohnsitz kein Fernsehgerät. Dadurch wird mir vielleicht wichtige Information vorenthalten, aber bei diesem programm, deprimierenden Nachrichten genieße ich mittlerweile die Fernsehfreie Zeit und freue mich auf diese Zeit.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 19.07.2018 16:21

Heza

kein Problem denn die meisten Sendungen kannst übers Internet empfangen .

interessant wäre es wenn Österreicher die selben Bedingungen per Gericht einfordern, da es die EU betrifft ...oder ?

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( Kommentare)
am 19.07.2018 19:22

Da wäre dann zB. die Haushaltsabgabe (jeder Haushalt blecht, egal ob ein Empfangsgerät überhaupt vorhanden ist) gegenzurechnen.

Bei uns kann (dank eines etwas unverständliches Urteils!) bei Internetempfang die GIS-Gebühr gespart werden.

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jago (57.723 Kommentare)
am 20.07.2018 19:21

Das Internet benutzt ja auch Radiowellen aus dem Äther.

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jago (57.723 Kommentare)
am 20.07.2018 19:17

ORF Radio und Fernsehen ist nebensächlich.

Worum es geht ist die "Verwaltung des Äthers", das internationale Verteilen von Frequenzen, Bandbreiten und Sendeleistungen, die sich gegenseitig nicht ins Gehege kommen. Das heißt weder sich selber gegenseitig stören nuch die unbeteiligten Nachbarn.

Der Staat war/ist deswegen der "Hauptverteiler des Äthers", weil er sich für seine Feuerwehren und deren Privilegien, die Bahn und ihre Privilegien und das Militär und seine Privilegien zuständig fühlt.

Der ORF und die anderen Anstalten haben sich darauf wie Kröten breitgemacht und die reine Verwaltungsgebühr unendlich aufgebläht.

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barzahler (7.595 Kommentare)
am 19.07.2018 12:04

Eine Täuschung des ORF: Die angeführte GIS Gebühr ist ohne den Anteil, den die Staatskasse zusätzlich einkassiert, weiter greifen noch 7 von 9 Bundesländern nochmals mit einer Landesabgabe in unsere Taschen. (Nebenfrage: ist dieses LH Körberlgeld zweckgebunden?) Weitere Unähnlichkeit mit z.B. Deutschland: Unser ORF bedudelt uns rund um die Uhr mit Werbung (ausgenommen den erstklasiigen Ö1 Hörfunk) In Deutschland ist bei den öffentlichen um 20 Uhr Schluss mit Werbung. Und nicht vergessen: die in Europa wohl einmalige kostentreiber ORF - Zwangskarte. Das Programm: Oft Recht Fad. Wann kommt endlich ein Smartzähler? Dann ist endlich Schluss mit den getürkten Supereinschaltziffern.

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( Kommentare)
am 19.07.2018 19:19

Bei der ORF-Karte muss man m.E. differenzieren:
Während es für das große Deutschland teurer wäre, zu verschlüsseln anstatt die Rechte für Schweiz und Österreich mitzuerwerben, könnte es sich der ORF nie und nimmer leisten, über Satellit grenzübergreifend empfangbar zu sein.
Die dt. Privatsender haben vor etlicher Zeit erzwungen, dass zB. Reichweite des Gaisberg-Senders (Sbg) vermindert werden mussten, damit diese zB. in München nicht gegen den (während Sendungen werbefreien) ORF unterliegen.
Warum man aber DVB-T2 ("Antennenfernsehen", Simpli) deswegen genauso grundlos verschlüsseln muss ist nicht so erkennbar.
Wahrscheinlich das die - gemeinsam mit der Raiffeisen betriebene - Techniktochter ORS gleich die passenden Hardware für das zusätzliche PAY-Angebot vorfindet...
Notebook- und mobile User schließt man mangels DVB-Sticks auch, auch Urlauber schauen buchstäblich in die Röhre - unverschlüsselt gibt es gerade mal die SD-Augenkrebsversion von ORF1+2 - der Gebührenpflicht zu Liebe..

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jago (57.723 Kommentare)
am 20.07.2018 19:27

> Und nicht vergessen: die in Europa wohl einmalige kostentreiber
> ORF - Zwangskarte.

Meingottnaa ... grinsen

Diese Karte hat den Zweck, Kosten zu sparen. Ich erklärs einmal ganz langsam zum Mitlesen:

Der Primitiv-ORF verbreitet US-Schinken über Satellit und Digital. Die erhält er von den Vetreibern nur dann zum Spottpreis, wenn er nachweisen kann, dass nicht halb Europa zuschaut.

War das einigermaßen verständlich? zwinkern

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