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300-Millionen-Euro-Klage gegen GIS: "Wie ein Elfmeter ohne Tormann"

Von Helmut Atteneder, 11. Oktober 2018, 00:04 Uhr
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Jeder GIS-Gebührenzahler soll ein Rückforderungsrecht in Höhe von 100 Euro haben, sagen die Kläger Bild: VOLKER WEIHBOLD

Sammelklage: Die zehnprozentige Mehrwertsteuer auf die GIS-Gebühr soll gegen bestehendes EU-Recht verstoßen. Wiener Prozessfinanzierer ist siegessicher

Ein kühn anmutender juristischer Vorstoß könnte die ORF-Tochter GIS bis zu 300 Millionen Euro kosten. Gestern brachte der Prozessfinanzierer "Advofin" die größte Sammelklage in der Geschichte Österreichs gegen die "Gebühren Info Service GmbH" ein.

Konkret geht es darum, dass die GIS den monatlichen Gebühren eine zehnprozentige Mehrwertsteuer aufschlägt. Dies widerspricht nach Ansicht der Kläger geltendem EU-Recht. Pro Gebührenzahler und Monat sind das 1,70 Euro pro Monat, hochgerechnet auf rund 3,3 Millionen GIS-Kunden und zurückgerechnet auf fünf Jahre ergäbe sich eine Gesamtforderung von mehr als 300 Millionen Euro. Die Erfolgsaussichten seien rosig, sagt der Prozessbetreiber, der reichhaltige Erfahrungen im Bereich Sammelklagen hat (Immofinanz, Meinl Bank). "Die Wahrscheinlichkeit, dass wir diesen Prozess verlieren, ist so groß wie ein verschossener Elfmeter ohne Tormann", sagt der oberösterreichische Europarechtsexperte Wolfgang List.

Was macht die Kläger so sicher?

List nennt drei Gründe: "Eine Steuer auf eine Steuer widerspricht geltendem EU-Recht. Zweitens gibt es kein zweites EU-Land, das bei der Einhebung von TV-Gebühren eine Mehrwertsteuer aufschlägt." Und drittens gebe es einen Präzedenzfall. Am 22. Juni 2016 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH, Anm.), dass die von einem öffentlich-rechtlichen Rundfunkbetreiber in Tschechien eingehobene Mehrwertsteuer auf Rundfunkentgelte rechtswidrig sei.

Dass es der klagenden Partei ernst ist, untermauert die Tatsache, dass beim Handelsgericht Wien bereits eine erste Klage (auf Unterlassung) eingebracht worden ist.

Wer sich der Sammelklage anschließt, hat – so Advofin-Chef Gerhard Wüest – einen Rückforderungsanspruch von 100 Euro (20 Euro pro Monat zurückgerechnet auf fünf Jahre). Im Falle eines Erfolgs erhält das Unternehmen 27 Prozent des Nettoerlöses.

Sollte Advofin recht bekommen, müsste der ORF die Mittel – mehr als 60 Millionen Euro jährlich – vom Bund zurückfordern. Weiters würde der ORF dann die Berechtigung auf Vorsteuerabzug verlieren – ein jährliches Manko von rund 70 Millionen Euro.

Im Finanzministerium verweist man wie schon 2016 auf eine Sonderregelung im EU-Beitrittsvertrag, wonach Österreich weiterhin nichtgewerbliche Tätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten versteuern könne. Dennoch überprüfe man auch das EuGH-Urteil.

Beim ORF habe man dieser "rechtlich sehr klaren Stellungnahme des Finanzministeriums" nichts hinzuzufügen."

Bei der Advofin rechnet man mit einer Entscheidung des EuGH binnen Jahresfrist. 

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42  Kommentare
42  Kommentare
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Lerchenfeld (5.195 Kommentare)
am 11.10.2018 21:17

Als Zwangsgebührenvollzahler, 41,86 € alle zwei Monate, würde sich nach Abschaffung wahrscheinlich nicht viel ändern.
Derzeit sind etwa lächerliche 3,3 Millionen richtige Einzahler in dieses System.
Deshalb wären es gerecht diesen Staatsrundfunk durch Steuergeld zu finanzieren, dann würden auch die vielen derzeitigen Gratisblitzer endlich zu Kasse gebeten.

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( Kommentare)
am 11.10.2018 21:21

Guter Vorschlag!

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VSteyr (185 Kommentare)
am 11.10.2018 20:04

Alleine das Hören des exzellenten Senders Ö1 ist mir die Rundfunkgebühr wert!

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( Kommentare)
am 11.10.2018 20:02

Völlig egal, ob die GIS-Gebühren bleiben oder nicht.
Wenn's abgeschafft werden sollten, dann werden die Einnahmen halt mit anderen Mitteln kompensiert.
Zahlen tut in jedem Fall der Steuerzahler.

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jack_candy (7.829 Kommentare)
am 11.10.2018 13:56

Der Anwalt redet von einer "Steuer auf eine Steuer". Ist die GIS überhaupt eine Steuer und nicht eine Gebühr? Bei diesen rechtlichen Spitzfindigkeiten macht das sicher einen Unterschied.

Abgesehen davon wünsche ich diesen Anwälten eine riesige, möglichst teure Pleite.
Diese Typen machen die Klage ja nicht, weil sie von irgendwem dazu aufgefordert wurden oder weil ein Gebührenzahler den ORF klagen wollte, sondern einzig allein deswegen, weil sie sich davon Geld versprechen.

Da schenke ich das Geld lieber dem ORF als solchen Anwälten - die im Erfolgsfall noch dazu mehr als ein Viertel der Summe - also ca. 80 Millionen Euro [!!!] - selbst einsacken wollen.

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oneo (19.368 Kommentare)
am 11.10.2018 15:59

Bist Du GIS oder ORF Mitarbeiter? Wenn nicht, bist Du Deinem eigenen Geld Feind.

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KritischerGeist01 (4.923 Kommentare)
am 11.10.2018 16:09

Was genau hast du an der Aussage nicht verstanden? Ich schenk's auch lieber dem ORF als einem Prozessfinanzierer nach US-amerikanischem Vorbild. Das hat genau nix mit der Gebühr an sich zu tun.

Ich bin auch nicht gegen die Rundfunkgebühr, da ich den Qualitätsunterschied zwischen dem ORF und den Privatsendern erkennen kann.

Aber aus einem Justament-Standpunkt gegen alles zu sein, wahnwitzige Vergleiche an zu stellen (z.B. mit der Schweiz), wie ein Lemming den Rechtspopulisten an den Lippen zu hängen und jeden Schmarrn nach zu plappern, wird keinesfalls das Angebot des ORF verbessern.

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oneo (19.368 Kommentare)
am 11.10.2018 20:01

da ich den Qualitätsunterschied zwischen dem ORF und den Privatsendern erkennen kann.

Woran erkennst Du das? An alten Filmen, dumme Fragen stellenden Journalisten, überbezahlten Mitarbeitern, parteilastigem Vorstand, aufgeblähtem Mitarbeiterstand usw.
Habe ich was vergessen?

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Fraga (571 Kommentare)
am 11.10.2018 22:06

Ja, laufende Unterbrechungen wegen dämlicher und nervinger Werbung zu unmöglichen Zeitpunkten! Filme dauern dadurch wesentlich länger und auf den Hauptabend gerechnet könnte ich gar nicht so oft WC-Pausen machen. Ausserdem würde die höhere Wasserrechnung zu einer Scheinersparnis führen ... Ironie Off...

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jack_candy (7.829 Kommentare)
am 11.10.2018 16:40

Quatsch.
Sinnerfassend lesen hilft wirklich.

Im Text steht: "Sollte Advofin recht bekommen, müsste der ORF die Mittel – mehr als 60 Millionen Euro jährlich – vom Bund zurückfordern. Weiters würde der ORF dann die Berechtigung auf Vorsteuerabzug verlieren – ein jährliches Manko von rund 70 Millionen Euro."

Und jetzt übersetze ich das für dich ganz langsam: Wenn die Anwälte den Prozess gewinnen und somit die GIS zur Rückzahlung von 300 Millionen Euro zwingen, verdienen die Anwälte etwa 80 Millionen.
Außerdem muss die GIS das Geld vom Bund zurückfordern - also von wem? Exakt: Vom Steuerzahler, also auch von dir.

Ein paar Steuerzahler, die sich der Klage anschließen, bekommen vielleicht 100 Euro zurück. Aber alle Steuerzahler (auch die, die an der Klage teilgenommen haben) müssen sich an der Rückzahlung der 300 Millionen Euro beteiligen.

Der einzige Gewinner dieser Aktion sind die Anwälte, die 80 Millionen Euro verdienen.

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jack_candy (7.829 Kommentare)
am 11.10.2018 16:44

Und falls du die Gegenrechnung aufstellst und sagst, dass die 300-Millionen-Rückzahlung, die der Steuerzahler finanzieren muss, ja an die Kläger fließt...
An die Kläger fließen im "Erfolgsfall" nur 73 Prozent dieser Summe, die restlichen 27 Prozent (bei 300 Mio. sind das 81 Millionen Euro) kassieren die Anwälte.

Sprich: Etwa 220 Millionen werden an die Kläger verteilt, aber 300 Millionen müssen vom Steuerzahler finanziert werden.

Wer sich an dieser Klage beteiligt, ist also nicht nur kurzsichtig geldgierig, sondern auch unsolidarisch. Man könnte sagen, ein Sozialschmarotzer.

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transalp (10.115 Kommentare)
am 11.10.2018 18:19

An jackcandy
Diese, ihre Betrachtung ist interessant und kann dem durchaus voll zustimmen...
Die einzigen "Gewinner" sind...
Die "Zahler" bleiben und sind immer...
Alles klar?

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soling (7.432 Kommentare)
am 11.10.2018 18:38

Da wird es keine Rückforderung beim Bund geben, sondern der ORF wird endlich wirtschaften lernen müssen. Dass das unter der Führung des Herrn Wrabetz schwierig sein wird ist klar, aber von dem kann man sich auch trennen.

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oneo (19.368 Kommentare)
am 11.10.2018 19:55

Sinnerfassend - der Bund hat die Steuer ja schon widerrechtlich kassiert - mit welchem Recht?
Also ist es auch einleuchtend, wenn der Bürger das Geld zurückfordert, wie er es kriegt, ist nicht relevant.
Daß der Prozessfinanzierer daran verdient, ist wohl sein gutes Recht. Jeder RA verrechnet seinem Klienten eine Honorarnote.

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soling (7.432 Kommentare)
am 11.10.2018 18:28

Also wenn ich einige Euro zurück bekomme nehme ich sie gerne und habe kein Problem wenn der, der dies betreibt und auch das Risiko trägt einen satten Gewinn einfährt.
Habe auch einen Zweitwohnsitz und zahle auch für diesen den GIS-Beitrag obwohl ich nur an dem Ort fernsehen kann an dem ich mich aufhalte.
Ist für mich Geldbeschaffung ohne Gegenleistung.

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jack_candy (7.829 Kommentare)
am 11.10.2018 20:02

Also wegen maximal 100 Euro für dich nimmst du in Kauf, dass der Steuerzahler wegen dieser gierigen Anwälten 80 Millionen bezahlen muss?

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mynachrichten1 (15.437 Kommentare)
am 11.10.2018 12:54

ich bin nicht gegen Gis Gebühren, aber der echte Preiswucher besteht dort,

wenn man mehrere Standorte bewohnt und überall Gis Gebühren zahlen müsste, oder zumindest ca 60 Prozent an anderen, selten genützten Wohnsitzen.

Das das bei familiär genutzten Wohnungen überhaupt rechtlich möglich ist, hat mit der Abgehobenheit präpotenter Gesetzgeber zu tun.

Als Ausweg nutzt man dann halt das streamen, auch dann, wenn man technisch eine billige Sat Schüssel montieren könnte.

Jedenfalls wäre es ein Wucherpreis, an Standorten, die man vielleicht nur 20 mal in Jahr nützt, nochmal 60 proz mehr zu zahlen.

Wenigstens ist die ORF Rundfunktgebühr beim Auto Vergangenheit und das KFZ Steuermarken SChlecken hinfällig.

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mynachrichten1 (15.437 Kommentare)
am 11.10.2018 12:55

Korrektur :beim Auto war es nur eine Rundfunkgenehmigung, keine eigene Gebühr!

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spoe (13.498 Kommentare)
am 11.10.2018 09:31

Die Steuerzahler bezahlen sich diesen Prozess selbst.

Da bekäme ich 70 EUR netto zurück und müsste wahrscheinlich nachher einen Tausender mehr Steuer zahlen. Und der Prozessfinanzierer freut sich.

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neptun (4.138 Kommentare)
am 11.10.2018 08:47

20 EURO pro Monat gerechnet auf 5 Jahre wären nicht 100 EURO sondern 1200 EURO.

OÖN: es sollte heissen 20 EURO pro JAHR!

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spoe (13.498 Kommentare)
am 11.10.2018 09:29

Die Umsatzsteuer davon betrifft es, also 20%.

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neptun (4.138 Kommentare)
am 11.10.2018 11:07

spoe: klar.

Jetzt hat es die OÖN auch geändert. Vorher stand 20 EURO pro Monat, nicht Jahr.

1,7 EUR mal 12 sind eben die gut 20 EUR.

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leichristoph (2 Kommentare)
am 11.10.2018 12:56

10%...
in OÖ zahl ich als Haushalt im Jahr 251,16€ sind 110% mit USt
davon sind 22,83€ USt im Jahr. Also für 5 Jahre 114,16€ davon gehen 30,82 an die Prozessfinanzierer.
= Bleiben unterm Strich exakt 83,34€ pro Kläger. Nicht wirklich viel, aber fürs Nichtstun nicht schlecht.

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laskpedro (3.381 Kommentare)
am 11.10.2018 07:23

Auch beim treibstoff wird auf die mineralölsteuer die MwSt daraufgeschlagen .. Österreich ist das Höchststeuerland, das weiss jeder der arbeiten geht und dann nach 50 % Abzug mit dem Nettolohn beim Einkauf die Mherwertsteuer und die Gewinnsteuer des Unternehmers zu bezahlen hat und die Lohnabgaben des Mitarbeiters des Unternehmers ... :Fazit der Gegenwert von 100 brutto verdienten Euro ist ´beim Einkauf dann marginal ..und das Beste die Kest von den Fuzizinsen am Sparbuch bei denen man dank Draghi nach Abzug der hohen Inflation ohnedies schon schwer verliert ..dh man wird ärmer und zahlt dafür noch Steuern ...

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 11.10.2018 07:37

Deshalb Umsatzsteuerreform statt Einkommensteuerreform.
Die, die das meiste zum Verbrauch, vereinnahmen, könnten sich so mehr sparen, z. B. die Mehrwertsteuer aufs Wohnen, doppelte Steuern.... Das würde man wirklich spüren. Einkommensteuersenkungen bringen vielen nichts mehr, weil da schon gehandelt wurde, bevor die Menschen "verhungern".

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reibungslos (14.460 Kommentare)
am 11.10.2018 11:08

Wenn die Steuern sinken, müssen aber nicht die Preise sinken. Es steigen eher die Profite der Unternehmen.

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 11.10.2018 17:47

Wenn die Umsatzsteuer wegfällt, bzw. von einer niedrigeren Basis zu berechnen ist, muss es zu einer Preisreduzierung kommen. Alles andere wäre Betrug am Kunden.

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KlausBrandhuber (2.066 Kommentare)
am 11.10.2018 09:30

Verbrauchsteuern (MöSt., Tab.St., Biersteuer, Alk.-St.,...) sind in ganz Europa Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer.

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kpader (11.506 Kommentare)
am 11.10.2018 07:16

Bravo!

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jack_candy (7.829 Kommentare)
am 11.10.2018 17:36

Bravo?
Was ist gut an einem völlig unnötigen Prozess, der den Steuerzahler 80 Millionen Euro kostet?

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 11.10.2018 07:10

Das wird jetzt spannend!
Eine andere Sache, Wohnraumschaffung, wäre auch öffentlich-rechtliche Angelegenheit. Mit derselben Logik müsste dann denen, die sich in diesen Bereich zum Zweck der Sicherung ihrer Vermögen und Erwartung von Gewinnen bzw. Steuerersparnis, der Vorsteuerabzug weggenommen werden!
Es schreit ohnehin zum Himmel, dass Anleger Wohnungen billiger erwerben können als diejenigen, die diese zum Wohnen benötigen.
Höhere Kosten für die, die zum Zweck des selben darin Wohnens (Eigenvorsorge ähnlich Versicherung) eine erwerben, das darf es nicht geben!
Da bekommt der Finanzminister viel Arbeit in nächster Zeit.

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reibungslos (14.460 Kommentare)
am 11.10.2018 11:13

Was soll ein Finanzminister schon tun? Ich habe einmal einen Vortrag von einem hohen Beamten des Finanzministeriums gehört. Er meinte, dass sich keiner der 5 Finanzminister, unter denen er gedient hat, wirklich ausgekannt hätte und daher auch nur Finanzkosmetik betrieben hätten. Wirklich große Veränderungen am Steuersystem würden mehrere Jahre brauchen, also länger als die durchschnittliche Amtszeit eines Finanzministers. Somit wird keiner berühmt dadurch und lässt es bleiben.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 11.10.2018 05:36

Dickflüssig. (Langsam, ganz, ganz langsam erfährt der Leser, was die Zeitung weiß. Auf Tage und Wochen verteilt, was bei anderen auf einer Viertel Seite steht und informiert. )

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Istehwurst (13.376 Kommentare)
am 11.10.2018 05:36

Die Bananen Republik Österreich ist berühmt vor Doppelte Steuern...... zuerst die NOVA dann darauf die MwSt.
Autobahn Vignette + unzählige extra Mautstellen !

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NichtBlind (1.886 Kommentare)
am 11.10.2018 06:48

Noch schlimmer als Doppelte Steuer ist, das man die ÖBB von Steuergelder am Leben erhält und als Dank darf der Steuerzahler sich eine Fahrkarte kaufen, immerhin kostet eine Fahrt von Wien nach Salzburg und Retour 108 Euro in der 2 Klasse! Aufpreis für die erste Klasse 80 Euro, also so lustig mal 180 Euro.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 11.10.2018 07:08

Also ich bin heilfroh, dass es die Bahn gibt und was ich so gehört habe, sind die Preise im Mittelfeld.

Ich kann mich noch erinnern, wie ich Anfang der Siebziger von Wien nach Poysdorf 70 Schilling bezahlt habe und Ende der Siebziger 100 Schilling. Knapp 60 km.

Jetzt: Tageskarte Linz-Baden für Pensionisten 20 Euro.

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essbesteck (6.034 Kommentare)
am 11.10.2018 08:21

linz-wien 8 euro

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 11.10.2018 07:12

Überhaupt kein Problem, wenn du dir die erste Klasse ja leisten kannst! Sollen für solche wie dich, dann auch noch die übrigen zahlen dürfen, indem noch mehr Förderung in den öffentlichen Verkehr gesteckt werden muss?

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lancer (3.688 Kommentare)
am 11.10.2018 07:55

schon mal was von "Sparschiene" gehört ? Rechtzeitig Ticket kaufen und wenig zahlen. Stornieren kann man allerdings in diesem Fall nicht und man hat auch eine Zugbindung. Aber damit kommt man locker 1. Klasse um 29 Euro von Linz nach Wien. Die "Westbahn" gäbe es übrigens auch noch !

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Milka (2.615 Kommentare)
am 11.10.2018 15:34

Sparschiene geht aber nur zu bestimmten Zeiten. Nach Wien fahre ich nur mit der Westbahn, denn die ÖBB ist wirklich so teuer.

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oneo (19.368 Kommentare)
am 11.10.2018 16:02

Rechtzeitig Ticket kaufen...

Kennst Du Deine Termine 3 Monate vorher? Wenn ja, dann kannst Du nur Rentner sein.

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c.sainz (1.259 Kommentare)
am 11.10.2018 08:07

NOVA stimmt, das mit den Mautstellen stimmt nicht, denn diese Sondermautstrecken sind von der Vignette ausgenommen.

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