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Nazi-Symbole tätowiert: Haft für Kärntner (23) um ein Jahr verlängert

Von nachrichten.at/apa, 16. Jänner 2019, 13:22 Uhr
Gericht
(Symbolbild) Bild: Colourbox.de

KLAGENFURT. Ein 23-jähriger Kärntner ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu einem Jahr Haft als Zusatzstrafe verurteilt worden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hatte sich vor dem Schwurgerichtshof unter Vorsitz von Richter Bernd Lutschounig schuldig bekannt, was die Verbrechen nach dem Verbotsgesetz anging. So hatte er sich selbst ein Hakenkreuz auf den linken Unterarm tätowiert. Außerdem hat er auf der Brust ein Tattoo mit einem Eisernen Kreuz und der Ziffer 8 links und rechts daneben. "88" sei der Szenecode für "Heil Hitler", sagte Staatsanwalt Markus Kitz. Der Angeklagte bestritt aber, dass es sich dabei um die Zahl 88 handelt. Die Symbole seien nur Glieder einer Kette gewesen, das Tattoo sei aber nicht fertig geworden, "da ist das Gefängnis dazwischengekommen".

Angeklagter hatte "schwieriges Leben"

Dass er einschlägige Bilder verschickt hatte, gab der Mann zu - unter anderem hatte er Kritzeleien mit Hakenkreuzen, Fotos von einer Reichskriegsflagge und von einem SS-Soldaten per WhatsApp versendet, ein Foto zeigt ihn, wie er mit dem linken, tätowierten Arm den Hitlergruß zeigt. Ihr Mandant habe ein schwieriges Leben gehabt, sagte die Verteidigerin des Mannes. Der ehemalige Sonderschüler habe früh zu trinken begonnen, seine Lehre abgebrochen und war in die falschen Kreise geraten - er ist auch mehrfach vorbestraft. Und noch dazu habe er wegen seiner geringen Schulbildung keine genauen Kenntnisse darüber, was wirklich während des Zweiten Weltkriegs passiert war.

Dafür gab es während der Verhandlung Nachhilfe von Richter Lutschounig. "Können Sie sagen, was die Ziele von Adolf Hitler waren?", fragte er den Angeklagten. "Ein großes Deutsches Reich", antwortete dieser. "Und die Judenverfolgung und der Weltkrieg? Glauben Sie denn, es wäre besser, wenn wir heute so ein Reich hätten?", bohrte Lutschounig weiter. "Kann ich nicht sagen. Ich glaube nicht", meinte der Angeklagte zögernd. "Eines kann ich Ihnen aber sagen: Wie damals noch der Volksgerichtshof entschieden hat, war der Kopf gleich weg", kommentierte der Richter trocken.

Nachbar bedroht und "Heil Hitler" gerufen

Der junge Angeklagte verbrachte bereits einige Zeit im Gefängnis - eine Verurteilung wegen gefährlicher Drohung hob Staatsanwalt Kitz besonders hervor: "Während er seinen Nachbarn bedroht hat, hat er den Hitlergruß ausgeführt und 'Heil Hitler' gerufen." Damals wurde der Kärntner im Zweifel vom Vorwurf der Wiederbetätigung freigesprochen. Nun könne er sich aber nicht mehr darauf ausreden, dass er nicht gewusst habe, dass solch ein Verhalten strafbar ist.

Die Geschworenen entschieden sich in allen Punkten mit acht zu null Stimmen: So sahen sie ebenso eindeutig die Verbrechen nach dem Verbotsgesetz verwirklicht, wie auch der Freispruch wegen Bestimmung zur Falschaussage ausfiel. Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, dass er seine Exfreundin zu einer falschen Beweisaussage im Verfahren gegen ihn bewegen wollte - das konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden.

Der 23-Jährige war bereits im Mai 2018 wegen Einbruchsdiebstahls zu 15 Monaten Haft verurteilt worden, die zwölf Monate nun wurden als Zusatzstrafe ausgesprochen. Erschwerend war ins Gewicht gefallen, dass der Mann gleich mehrere Tathandlungen gesetzt hatte und dass er nach einer Entlassung aus dem Gefängnis rasch wieder straffällig wurde.

Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwalt Kitz gab keine Erklärung ab.

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