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International tätige Taschendiebin in Wien erwischt

Von nachrichten.at/apa, 10. Februar 2019, 12:23 Uhr

WIEN. Eine seit 23 Jahren in mehreren Staaten amtsbekannte Taschendiebin ist am Donnerstag in einem Lokal in der Wiener Innenstadt erwischt worden, als sie einer Touristin aus China das Mobiltelefon aus der Jackentasche zu ziehen versuchte.

Nach Angaben der Polizei vom Sonntag besteht gegen die 40-Jährige ein Haftbefehl aus Deutschland und ein Aufenthaltsverbot in Österreich. 

Beamte der Fremdenpolizei erkannten die Frau wieder und nahmen sie nach dem Diebstahlsversuch fest. Der Beutezug sei daran gescheitert, dass sich die Touristin in dem Moment zur Seite drehte, als die Taschendiebin an ihr Mobiltelefon wollte. Das Vorgehen der Täterin sei professionell gewesen, sagte Polizeisprecher Patrick Maierhofer. Die Täterin habe ihre Hand unter einem Schal verborgen, sodass nicht zu sehen war, dass sie sich an einer anderen Person zu schaffen machte.

Im Zuge der Überprüfung der bulgarischen Staatsbürgerin habe sich herausgestellt, dass sie ihr "Handwerk" seit 1996 auch in Spanien, Frankreich, Belgien, den Niederlanden, in Deutschland und in Tschechien betrieben habe, hieß es in einer Aussendung der Polizei. Sie wurde in eine Justizanstalt überstellt.

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15  Kommentare
15  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
oneo (19.368 Kommentare)
am 10.02.2019 18:26

Bulgarische Fachkraft im "ungeschützten" Bereich der Kleptomanie.

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( Kommentare)
am 10.02.2019 16:57

Grundrechte der eu:

Reisefreiheit,
freie Wahl des Arbeitsplatzes,
freie Wahl des Aufenthaltsortes,
kein Wechselkursrisiko.

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Harbachoed-Kater (4.911 Kommentare)
am 10.02.2019 19:12

und für alles zu blöd? so schauts aus.

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sol3 (13.727 Kommentare)
am 10.02.2019 16:31

Fachkraft.

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herst (12.753 Kommentare)
am 10.02.2019 20:09

Mogstas ned heiratn?

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franck (6.819 Kommentare)
am 10.02.2019 20:18

👍👍👍👍👍👍👍👍👍👍👍👍��👍👍👍👍👍👍👍

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Maireder (2.427 Kommentare)
am 10.02.2019 15:52

Wir können sie nicht abschieben, weil sie in Deutschland schon wegen Taschendiebstahl gesucht wird und ihr dort eine unmenschliche Strafe droht grinsen

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 10.02.2019 15:44

Asyl rufen und der Käse ist gegessen grinsen

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( Kommentare)
am 10.02.2019 14:56

Diese Frau ist eine EU-QuaP = European Qualified Pickpocket.
Sie nutzt die Reisefreiheit für ihre krummen Touren und profitiert als eine der wenigen vom grenzenlosen Schwachsinn der EU.

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fanatiker (6.116 Kommentare)
am 10.02.2019 14:37

So etwas wie eine länderübergreifende, zertifizierte Taschendiebin, also?

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rudolfa.j. (3.611 Kommentare)
am 10.02.2019 12:46

Ob man die Person überhaupt ausweisen d a r f ?????

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 10.02.2019 13:06

Ausweisen geht nicht
wegen Haftbefehl. Noch Fragen?

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voecklamalus (1.503 Kommentare)
am 10.02.2019 14:00

Bei Antrag der Deutschen wird dorthin ausgewiesen. Nach der Strafverfolgung wird wahrscheinlich Aufenthaltsverbot erteilt. Ob es was bringt?

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( Kommentare)
am 10.02.2019 16:07

Das werden die von den oön zu Experten ernannten
Rechtsgelehrten der Uni Linz sicher negativ beurteilen.

Und die oön werden Das nach ihrer Diktion
schadenfreudig als "abblitzen" bezeichnen.

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franck (6.819 Kommentare)
am 10.02.2019 20:19

Sie hat Aufenthaltsverbot, ist illegal da, die Frage stellt sich daher nicht.

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