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Urteil gegen Sigrid Maurer: Minister ortet Lücken im Gesetz

Von nachrichten.at/apa, 10. Oktober 2018, 17:37 Uhr
Sigrid Maurer Bild: (APA/HANS PUNZ)

WIEN. Das nicht rechtskräftige Urteil gegen die frühere Grün-Mandatarin Sigrid Mauerer wegen übler Nachrede ist für Justizminister Josef Moser (ÖVP) kein Grund für Anlassgesetzgebung. Dennoch ortetet er Lücken im Gesetz, was Beleidigung in digitalen Medien betrifft.

"Es ist ein Thema, das jedenfalls diskutiert werden muss", sagte Moser am Mittwoch vor dem Ministerrat. Der Justizminister verwies auf die bestehende Taskforce, die derartige Tatbestände, wie etwa Cybermobbing, erörtert. Man müsse auch schauen, welche Möglichkeiten es außerhalb des Strafrechts gebe, um sich dagegen effektiv zu wehren.

Den Fall Maurers wollte Moser allerdings nicht direkt kommentieren. Er wies aber darauf hin, dass es bei dem Prozess um die Tatsache gegangen sei, dass die beleidigende Mitteilung durch die ehemalige Grün-Mandatarin öffentlich gemacht worden sei.

Maurer war am Dienstag am Landesgericht Wien wegen übler Nachrede zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist nicht nicht rechtskräftig. Maurer hatte obszöne Nachrichten an sie auf Facebook und Twitter gepostet und darin den Besitzer eines Biergeschäfts als Verfasser beschuldigt, der sie daraufhin klagte. Für die üble Nachrede muss Maurer 150 Tagsätze zu je 20 Euro, also 3.000 Euro, an den Staat zahlen. Weitere 4.000 Euro für die "erlittene Unbill" gehen an den Kläger.

Ihre Meinung interessiert uns! Stimmen Sie ab:

 

Video: Das sagte Sigi Maurer zum Urteil

Humorvolle Reaktion

Sigrid Maurer hat auf humorvolle Weise auf Twitter gezeigt, wie sie nach derzeitiger Rechtslage auf Hasspostings reagieren könnte. Sie müsse den Absender aufgrund der journalistischen Sorgfaltspflicht kontaktieren, um so nachzuprüfen, ob der Absender die Nachricht tatsächlich verfasst hat.

"Künftiges Management von direct messages auf social media sieht dann so aus. Stichwort journalistische Sorgfaltspflicht.", schrieb die frühere Grüne-Abgeordnete. Darunter das Posting (samt Rechtschreibfehlern): "Hass hast du dir verdient. Zu Weinachten gibt es Seil für dich und deines gleichen". Maurer antwortete darauf: "Sehr geehrter Herr ....., um meiner journalistischen Sorgfaltspflicht nachzukommen bitte ich Sie um Bestätigung, dass Sie diese Nachricht tatsächlich selbst verfasst und abgesendet haben. Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen Sigi Maurer."

 

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106  Kommentare
106  Kommentare
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betterthantherest (33.772 Kommentare)
am 11.10.2018 13:13

Zusammenfassung der Postings:

Nicht wenige User fordern, dass die Beweislast umgekehrt werden sollte.
Nämlich der Unschuldige muss seine Unschuld beweisen.

Sauber sage ich.

Haben offenbar viele ihren Gedanken aus welchen Gründen auch immer nicht zu Ende gedacht.

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2good4U (17.368 Kommentare)
am 11.10.2018 12:46

Ich bin jetzt etwas irritiert. Hat der Lokalbesitzer ihr jetzt (mutmaßlich) Hasspostigs oder obszöne Nachrichten geschickt?

Denn nicht jeder der einem obszöne Nachrichten schickt ist deswegen gemein oder böse. Vielleicht hatte er ja auch ganz einfach ein sexuelles Interesse?!

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PR1234 (1.032 Kommentare)
am 11.10.2018 13:02

hihihi, schenkelklopfer, prost!

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soling (7.432 Kommentare)
am 11.10.2018 13:05

Also, das angesprochene Interesse - für mich irgendwie unvorstellbar!

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spoe (13.470 Kommentare)
am 11.10.2018 14:09

Sie konnte nicht beweisen, dass er es geschickt hatte.
Obwohl sie das öffentlich behauptete.

Um die unbewiesene Behauptung geht es.

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2good4U (17.368 Kommentare)
am 11.10.2018 19:31

Schon klar, aber was hat er ihr geschickt? Ist es verboten Frauen digital anzugraben? Ich dachte das Zauberwort heißt Digitalisierung?!

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keinLehrer (928 Kommentare)
am 11.10.2018 10:40

Hat sich diese Supergrüne schon bei den Österreichern für ihren Stinkefinger entschuldigt?

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ElimGarak (10.744 Kommentare)
am 11.10.2018 11:02

Hast du dich schon bei den Forumslesern für die Sinnentleertheit deiner Postings entschuldigt ? zwinkern

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SRV (14.567 Kommentare)
am 11.10.2018 11:04

EIN Lehrer wüsste, was "to the haters with love" bedeutet...

https://twitter.com/sigi_maurer/status/928072478785769474?lang=de

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hintergrundleser (4.812 Kommentare)
am 11.10.2018 13:00

Das ist wurrrscht, warum soll ich Nachrichten auf twitter lesen? Das Gleiche gilt für das Fratzenbuch. Aber das Foto war in vielen Zeitungen abgebildet und das genügt. Wenn sie den Schwachsinn unterlässt, braucht sie sich auch nicht rechtfertigen, so einfach ist das.

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SRV (14.567 Kommentare)
am 11.10.2018 13:17

"Aber das Foto war in vielen Zeitungen abgebildet und das genügt." - Q.E.D...

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hintergrundleser (4.812 Kommentare)
am 11.10.2018 13:26

Das ist so. Die Grünen waren soeben hochkantig aus dem Parlament geflogen und die Göre säuft nochmals Sekt in den danach verwehrten Räumlichkeiten und zeigt grinsend den Stinkefinger. DAS, UND NUR DAS kam rüber ins Volk, egal was sie zwitschert.

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SRV (14.567 Kommentare)
am 11.10.2018 13:37

Sogar die Krone erwähnte den Spruch:

https://www.krone.at/597686

Die Rechtspopulismusopfern, die naturgemäß Schwächen im kontextsensitiven Lesen aufweisen, wurden vom Boulevard naturgemäß das Foto in Gedächntis gehämmert.

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hintergrundleser (4.812 Kommentare)
am 11.10.2018 14:08

Wenn man das Bild in allen Zeitungsständern etwa in der Trafik sieht, muss man sich deswegen nicht die Zeitung kaufen und den Artikel lesen. Sie faseln wirr im Kreis immer das Gleiche, tut das nicht weh?
Das Bild und die Aussage ist eindeutig, die braucht das nicht auf angebliche Hassposter beziehen (sie könnte ja solche postings sogar selbst verfassen, getürkte Id und eine IP von einem öffentlichen, freien wlan…).

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SRV (14.567 Kommentare)
am 11.10.2018 14:22

Mit Ihrem ganz einschlägigem Hintergrund unterstellen Sie nun Fr. Maurer auch noch, die Hassposts selbst verfasst zu haben.

Und wenn für Sie als "politisch interessierter Medienkonsument" zur "Meinungsbildung" schon ein Titelbild in der Krone ausreicht...

Beides lässt tief blicken und erklärt Ihre Prädisposition als klassisches Rechtspopulismusopfer.

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spoe (13.470 Kommentare)
am 11.10.2018 10:28

Zitat: "Sigrid Maurer hat auf humorvolle Weise auf Twitter gezeigt, wie sie nach derzeitiger Rechtslage auf Hasspostings reagieren könnte. Sie müsse den Absender aufgrund der journalistischen Sorgfaltspflicht kontaktieren, um so nachzuprüfen, ob der Absender die Nachricht tatsächlich verfasst hat."

Nein, das ist nicht humorvoll, sondern nur ziemlicher Blödsinn, und zeigt, dass sie den Richterspruch nicht verstanden hat oder nicht verstehen will.

Tatsächlich muss nur prüfen, ob die Hasspostings vom jeweiligen Absender kommen, wenn sie jemanden persönlich in einem Medium öffentlich eben dieser Straftat beschuldigt! Ist auch irgendwie logisch, dass man etwas nur behaupten kann, wenn man entsprechend sicher ist.

Jeder Brief, jedes SMS, jedes Email und was sonst noch alles muss nicht von der Person stammen, die am Absender steht. Wie naiv stellt sich diese Dame nun?

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hausmasta (916 Kommentare)
am 11.10.2018 10:42

Da war doch einmal ein Anwalt, der OÖN-user abmahnte. Anhaltspunkt war NUR die IP und sons nix.
Der hat auch nicht vorher gefragt, warst du das, sondern hat geklagt.
Ist das Zweierlei Recht?

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hintergrundleser (4.812 Kommentare)
am 11.10.2018 12:54

Es ist ein Unterschied, ob die IP zu einer Privatwohnung gehört oder öffentlich zugänglich ist. Und bei einer Privatwohnung kann man ja jemanden namhaft machen, der den Computer zu dem Zeitpunkt genutzt hat.

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SRV (14.567 Kommentare)
am 11.10.2018 11:22

Tja, wie das eben so ist: Da behauptet einer, er sei der

AlfredENeumann
forenseppel
klettermaxe
Alfred_E_Neumann
Don-Martin
Vollhorst
spoe

in Wirklichkeit ist er aber der Suppenheld...

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ElimGarak (10.744 Kommentare)
am 11.10.2018 11:25

Kann es sein dass du selbst das Urteil nicht verstanden zu hast.

Denn obschon ich auch wie du die Art und Weise wie sie das als lustig zu darstellen versucht absolut unwitzig finde, so ist es doch genau das, was ihr der Richter aufgetragen hat.
Denn die Unwitzige Antwort war öffentlich in Social Media - somit laut Richter in einem Medium - verbreitet worden, und daher hat sie eben die Journalistische Sorgfaltspflicht!

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Freischuetz (3.154 Kommentare)
am 11.10.2018 09:45

Das Urteil ist ein bodenloser Skandal!!!
Eine Frau bekommt ein höchst obszönes eMail, weil ihr das zu blöd ist, veröffentlicht sie diese eMail im Internet. Nun behauptet der im eMail genannte Absender, nicht er, sondern irgendwer hätte diese eMail von seinem PC aus geschrieben und gesendet. Die beleidigte junge Frau wird daraufhin wegen übler Nachrede und Kreditschädigung verurteilt! Das muss man sich einmal vorstellen! Schande über die Justiz in diesem Fall.

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Biobauer (6.031 Kommentare)
am 11.10.2018 09:56

Mein lieber Freischütz, wir haben in Österreich einen funktionierenden Rechtsstaat mir einem klaren Weg durch die Instanzen.
Anzeige-Staatsanwalt-Richter-Berufungsgerichte,........

Die ehrenwerte Frau Stinkefinger Maurer wollte in ihrer gewohnten Selbstüberschätzung ganz einfach Selbstjustiz üben und jemand an den Pranger stellen.
Dies ist Rechtlich ein Rückschritt ins Mittelalter, wollen sie das wirklich mein lieber Freischütz?

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Freischuetz (3.154 Kommentare)
am 11.10.2018 10:28

Geh bitte, steigt herunter von eurem formalistischen Rechtsverständnis! Es sollte nicht darum gehen wie was formell abzulaufen hat, sondern was materiell richtig ist. Wenn eine junge Frau sich wehrt, wenn sie obszön beleidigt wird, wird das wohl in Ordnung sein, werter Biobauer. Der Barbesitzer ist im Strafprozess Zeuge, seine Glaubwürdigkeit zu beurteilen obliegt dem Richter. "Irgendjemand ist zu meinem PC gegangen und hat sich dort obszön gegen Frau Maurer ausgelassen. Wer, waas i ned!" Das soll glaubwürdig sein?
Und das mit dem vielzitierten Stinkefinger, den Frau M. gezeigt haben soll, kenne ich nicht. Aber ist für mich kein Problem, wenn das Häferl einmal überkocht.

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grenzwall (715 Kommentare)
am 11.10.2018 11:09

@freischütz, lies mal:
Sigrid Maurer verlangt "Schadenersatz und Unterlassung" von der Kronen Zeitung, Österreich und dem FPÖ-nahen Magazin Zur Zeit. Die ehemalige Grüne Nationalratsabgeordnete forderte die genannten Medien auf, ihr Stinkefinger-Foto nicht mehr unerlaubt zu verwenden, wie der Standard berichtet (Kurier vom 16.1.2018).
Soviel zu dem vielzitierten Stinkefinger, den du nicht kennen willst.
Damit ist sie für immer gebrandmarkt.
Sowie der deutsche sehr gute Fussballer.

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PR1234 (1.032 Kommentare)
am 11.10.2018 13:00

null ahnung!

"to the haters with love"

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hintergrundleser (4.812 Kommentare)
am 11.10.2018 13:06

Ich kann nicht Englisch, habe aber das Foto in vielen Medien gesehen.

What should i think now?

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ElimGarak (10.744 Kommentare)
am 11.10.2018 09:58

Das Urteil ist KEIN Bodenloser Skandal, das Urteil spiegelt geltendes Recht wider.
Natürlich - darüber besteht kein Zweifel - ist die Nachricht an Frau Maurer zutiefst verwerflich, aber um das geht es ja nicht im Urteil.

Aber der Richter konnte gar nicht anders als Frau Maurer verurteilen, denn obschoin er erkannte, dass der Barbesitzer wahrscheinlich lügt konnte man ihm dies nicht nachweisen. Und jeder ist solange unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist.
Und da man dem Baresitzer nicht nachweisen konnte, dass er es wirklich war, hatte der Richter keine andere Wahl, auch wenn man merkt, dass ihm das Urteil selbst unangenehm war.
Das einzige was diskussionswert ist, ist die Höhe des Schadenersatzes!

Frau Maurer hatte auch noch das Pech von einem nicht optimalen Rechtsbeistand verteten zu werden...

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grenzwall (715 Kommentare)
am 11.10.2018 11:00

Hat zwar nichts mit dem Urteil zu tun.
Ich mag diese Dame schlicht nicht, die dem österreichischen Volk den Stinkefinger zeigt, nachdem sie aus dem Parlament geschwemmt wurde.
Wäre an der Zeit, dass sie sich von dieser Frau trennen würden, sonst verschwinden die paar verbliebene Grünen auch noch im Niemandsland.
Stinkefinger zeigen ist ein absolutes NO-GO, egal von wem auch dieser immer gezeigt wird.

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ausmaus (765 Kommentare)
am 11.10.2018 07:50

Wie man in den Wald hineinruft, kommt es halt zurück.
Sie hat alles verdient, was ihr jetzt um die Ohren pfeift.
Gut so.

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adaschauher (12.083 Kommentare)
am 11.10.2018 06:29

Die Dame hat sich selbst ins Knie geschossen,weil sie das geltende Gesetz nicht erkannt hat Man sollte dieses vielleicht gegendert schreiben ,damit Frau Grünninen es auch versteht!!

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stomper65 (239 Kommentare)
am 11.10.2018 07:41

Verehrter "adaschauher" und an alle anderen, denen dieses Urteil
gefällt, weil die Dame evtl. politisch anders denkt oder weil sie dieses
Urteil intellektuell nicht ganz verarbeiten können. Hier ein kleines, fiktives Beispiel:
Herr XY sendet derartige Nachrichten an ihre Frau ( oder Tochter); XY gibt zu, dass dies von seinem Account bzw. seinem PC verfasst worden ist;
Ihre Frau ( Tochter) veröffentlicht diese Texte; XY verklagt ihre Frau (Tochter) und gewinnt den Prozess; Ihre Frau (Tochter) wird verurteilt und muss die Strafe zahlen.

Und jetzt sagen sie mir bitte ernsthaft, dass ihnen das gefällt....

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betterthantherest (33.772 Kommentare)
am 11.10.2018 08:44

Anderes Beispiel:

Jemand legt einen Fakeaccount bei FB mit Ihrem Namen und mit Ihrem Foto an.

Dieser jemand schreibt perverse Nachrichten an ein Sie aus Ihrer Freundesliste.

Ihre Freundin macht einen Screenshot und stellt ohne jede weitere Nachfrage "Ihre" perverse Nachrichten öffentlich einsehbar auf social media kanäle an den Pranger.

Sie werden mit einem Shitstorm überzogen, Sie verlieren den Arbeitsplatz weil Sie ein perverses Sch... sind, Sie werden von Ihrem Umfeld geächtet ... .

Schöne Vorstellung, oder?

Da verweise ich lieber an den Rechtsweg.

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ElimGarak (10.744 Kommentare)
am 11.10.2018 11:01

Das Problem ist, dass Frau maurer keinen Rechtsweg hatte, da die Nachrichten, die an sie gesendet wurden nicht strafbar sind.

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NichtBlind (1.886 Kommentare)
am 11.10.2018 08:54

"Herr XY sendet derartige Nachrichten an ihre Frau ( oder Tochter); XY gibt zu, dass dies von seinem Account bzw. seinem PC verfasst worden ist"

Was jetzt? Hat XY geschrieben oder nicht, dass ist der große Unterschied!

Im Privathaushalt ist eine Person die Nachrichten verfasst und auf XY PC sendet leicht identifiziert, in einem Öffentlichen Raum wird das schon um etliches schwieriger.

Auf meinem Geschäfts PC haben auch einige Leute Zugang, aber ich würde den Täter vermutlich schon eruieren.

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stomper65 (239 Kommentare)
am 11.10.2018 09:25

sg. nichtblind

genau das ist das rechtliche Problem an der Sache

Die Beleidigungen wurden definitiv von seinem PC und seinem Account geschrieben

Aber wurden sie auch von IHM (persönlich) geschrieben?

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jamei (25.489 Kommentare)
am 11.10.2018 09:32

Es ging aber glaube ich nicht um die Beleidigungen - diese wurden ja NICHT öffentlich gemacht SONDERN um das Öffentlich machen und an den Pranger stellen des vermutlichen Schreibers.

Oder habe ich das vor. Urteil falsch verstanden?

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spoe (13.470 Kommentare)
am 11.10.2018 10:48

Wie unsachlich.

Versuchen Sie den Begriff der journalistischen Sorgfaltspflicht zu verstehen. Notfalls können Sie sich das auch an einem Gerichtstag kostenlos von einem Richter erklären lassen.

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stomper65 (239 Kommentare)
am 11.10.2018 12:48

werter spoe

Die journalistische Sorgfaltsplicht ist hier nicht das Thema.

Es geht um die Beweislast bzw. die Umkehr der Beweislast

D.h. Wenn von meinem PC bzw. Account etwas geschrieben wird, wer muss rechtlich beweisen, welche Person die Nachricht geschrieben hat

Und ich denke nicht, dass mir das ein Richter erklären muss

@nichtblind: ich würde mir nicht darauf wetten trauen, dass dieses Urteil nicht von einer übergeordneten Instanz revidiert wird

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hintergrundleser (4.812 Kommentare)
am 11.10.2018 13:20

Die journalistische Sorgfaltspflicht war hier sehr wohl ein Thema, weil sie das auf einem öffentlich zugänglichen Medium verbreitet hat, was der Grund der Anzeige war. Nur beim normalen Rechtsweg wäre sie ungeschoren geblieben.
Was glauben Sie, warum es in Zeitungsberichten etwa immer heißt "der mutmaßliche Täter", selbst wenn der auf frischer Tat ertappt wurde? Der simple Grund: es existiert noch kein Urteil, bei einer direkten Bezeichnung stünden rasch die Anwälte da.

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Harbachoed-Kater (4.909 Kommentare)
am 11.10.2018 08:24

und was sagst du, wenn das Urteil revidiert wird, aufgehoben oder sonst was? adaschauher?

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NichtBlind (1.886 Kommentare)
am 11.10.2018 08:48

"Wenn das Urteil revidiert wird, oder aufgehoben wird"

Beides nicht möglich, wenn doch, dann Gute Nacht Österreich.

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ElimGarak (10.744 Kommentare)
am 11.10.2018 10:01

Warum wundert es nicht, dass sie den Instanzenweg nicht kennen oder diesen nur akzeptieren, wenn das Urteil ihrem Rechtsverständnis entspricht?

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hintergrundleser (4.812 Kommentare)
am 11.10.2018 13:13

Die Veröffentlichung war ein klarer Rechtsbruch, da kann man nichts aufheben.
Ich habe es zwar bereits erwähnt, aber doppelt hält besser:
Bei einer Berufung wird evtl. das Strafmaß reduziert, aber in diesem Fall kann das auch in die Hose gehen, da der Gegner ebenfalls berufen hat. Deshalb kann die Strafe auch erhöht werden!
Quelle: ein Artikel im Standard, den ich aber nicht rauskrame.

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 10.10.2018 20:58

Ich hoffe, dass endlich irgendwer in Österreich aufgrund von Hasspostings und obwohl diese angezeigt wurden

so richtig durchdreht.
Und das die Hintergründe nicht verschwiegen werden in Medien.

Was wird dann das Gericht sagen.
Das Haben Wir jetzt aber nicht kommen gesehen.

Das Urteil ist ein Skandal.
Nicht Jeder kann sich eine Berufung leisten.

Und es kann nicht sein, dass so ein Mensch freikommt ohne dafür belangt werden zu können.

Eine Gesetzesänderung nützt da auch nichts.

Eher eine Übeprüfung ob die Richter und Rechtsanwälte die Gesetzeslagen auch kennen.

Es gibt genug Gesetze die so einen Menschen dingfest machen.
Sie müssen nur angewandt werden - Sorgfaltspflicht über seinen Account usw. es gibt auch Mittäter Gesetze, wenn Ich jemanden Hasspostings/Mobbing ermögliche usw.

Es kann nicht sein, dass es an der Formulierung scheitert und wenn wer lügt, diesen nicht zur Rechenschaft ziehen zu können.

Da ist ja jedes Rechtssystem auf Lügner ausgelegt in Österreich = Freibrief

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hintergrundleser (4.812 Kommentare)
am 10.10.2018 21:11

Sie haben offensichtlich das Urteil nicht kapiert, das sage ich mit viel weniger Zeilen.

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 11.10.2018 00:46

Mein lieber herzeigbar.
Da ist die Maurer schon auch selber Schuld.
Ein Mindestmaß an Hausverstand ist auch ihr zumutbar.
Schon einem Kind bringt man bei, dass Selbstjustiz falsch ist und die Unschuldsvermutung sollte einer, die einmal Vorsitzende der ÖH war auch ein Begriff sein.
Sonst ist sie stellvertredend eine Schande für die Studenten, die sie gewählt haben.

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 10.10.2018 19:58

was macht gudenus derweil?

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SRV (14.567 Kommentare)
am 10.10.2018 20:07

Dem Kuhbuben gefällt offenkundig wovon sich sogar die "Krone" angewidert distanziert...

https://mobil.krone.at/1786324

Wuchteldrucker- und Suppenheldencharakter?

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Digitalis (3.621 Kommentare)
am 10.10.2018 20:49

Geh schau, dass ausgerechnet die Stinkefinger-Maurer sich jetzt zur Leidensperson hoch stilisiert bzw. hoch stilisieren lässt, ist verständlich: Die braucht jetzt endliche einen Job weil die Gagen als NR-Abg. ausgelaufen sind . Und jetzt soll sie auch noch schnöde 8000 Euro für ihre tollen Facebook-"Auftritte" blechen??? traurig Da muss natürlich schnell das Gesetz geändert werden.

Mit dem geil medial produzierten Stinkefinger (man weiß auf welche Toilettenkultur der hinweist!) wird sie kaum noch einmal für vier Jahre eine NR-Gage einfahren können.

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PR1234 (1.032 Kommentare)
am 10.10.2018 21:12

pepone, sind das sie? doppelposts schafft sonst keiner hier!

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