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Prozess: Schwiegervater soll 26-Jährige getötet und in Inn geworfen haben

Von nachrichten.at/apa, 11. Jänner 2018, 10:36 Uhr

INNSBRUCK/WÖRGL. Ein 43-Jähriger hat sich am Donnerstag wegen Mordes am Landesgericht Innsbruck verantworten müssen. Ihm wurde vorgeworfen, am 2. Februar des vergangenen Jahres seine Schwiegertochter von der Arbeit abgeholt und getötet zu haben.

Die Leiche der zweifachen Mutter wurde schließlich im April im Inn gefunden. Der Prozess war für zwei Tage anberaumt, ein Urteil wurde für Freitag erwartet.

Staatsanwalt Florian Oberhofer beschrieb die in München aufgewachsene 26-Jährige in seinem Eröffnungsplädoyer als "aufgeschlossene, lebensfrohe und optimistische Frau". Ihre Ehe dürfte jedoch nicht sonderlich harmonisch gewesen sein, fügte er hinzu. Auch habe es Gerüchte über "sexuelle Grenzüberschreitungen" des Schwiegervaters an der jungen Frau gegeben.

"Es gab umfangreiche Ermittlungsergebnisse, die keinen Zweifel daran lassen, dass die 26-Jährige getötet wurde", sagte Oberhofer. Überwachungsvideos würden zeigen, dass der Angeklagte seine Schwiegertochter am Tag ihres Verschwindens von der Arbeit abgeholt habe. "Sie ist in sein Auto gestiegen und seit diesem Zeitpunkt hat es kein Lebenszeichen mehr von ihr gegeben", erklärte der Staatsanwalt.

Zudem habe der Beschuldigte von einer anonymen Handywertkarte aus Abschieds-SMS im Namen des Opfers an seinen Sohn und ihre Mutter gesendet. Auch habe der Angeklagte laut Oberhofer am nächsten Tag im Internet danach gesucht, ob ein ausgeschaltetes iPhone geortet werden könne. Der 43-Jährige hatte bei seiner ersten Einvernahme alles abgestritten. "Erst nach und nach hat er seine Verantwortung immer dem angepasst, was man gerade gegen ihn in der Hand hatte", sagte der Staatsanwalt.

Verteidigerin Eva Kathrein rief den Geschworenen in ihrem Eröffnungsplädoyer in Erinnerung, dass die Obduktionen der Leiche keine Hinweise auf Gewalteinwirkungen ergeben hätten. Zudem hätte ihr Mandant laut den Standortdaten seines Handys, nachdem er seine Schwiegertochter abgeholt hatte, keine Zeit gehabt, um die Leiche in den Inn zu werfen. Die Rechtsanwältin betonte außerdem, dass es keine Beweise für einen Mord gebe, und es sich um einen reinen Indizienprozess handle. Auch ein Motiv würde fehlen, schloss Kathrein ihr Eröffnungsplädoyer.

Keine Verletzungen an Leiche

Die beiden an der Leiche durchgeführten Obduktionen in Innsbruck und Graz hätte keine relevanten Verletzungen an der Leiche gezeigt, erklärten die beiden Gerichtsmediziner. Eine massive Gewaltanwendung könne also ausgeschlossen werden. Es gebe jedoch mehrere Hinweise, die auf einen Ertrinkungstod hinweisen würden, aber auch dies könne nicht mit hundertprozentiger Sicherheit festgestellt werden.

Die Leichte hätte bei ihrer Untersuchung bereits deutliche Fäulnisveränderungen aufgewiesen, was die Begutachtung erschwerte, meinte die Innsbrucker Gerichtsmedizinerin. Unterschiedlich belüftete Lungenabschnitte würden jedoch auf ein Erstickungsgeschehen hindeuten, fügte sie hinzu.

Am Ludwig Boltzmann Institut für Klinisch-Forensische Bildgebung in Graz wurde einige Tage nach der Obduktion in Innsbruck noch eine Untersuchung auf Kieselalgen durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass sich die Algen nicht nur in der Lunge, sondern auch in der Leber abgelagert hätten. "Das spricht für ein Ertrinken, denn der Kreislauf muss noch funktioniert haben, als das Wasser eingeatmet wurde", erklärte der Grazer Gerichtsmediziner. Es spreche zwar vieles für einen Ertrinkungstod, trotzdem seien die Befunde aufgrund der fortgeschrittenen Fäulnis mit Vorsicht zu interpretieren.

 

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