Panne bei künstlicher Befruchtung? Paar klagt Klinik
MATTERSBURG/WIENER NEUSTADT. Bei einer künstlichen Befruchtung in einer niederösterreichischen Kinderwunschklinik könnte es eine Panne gegeben haben.
Laut einem Bericht in der "Wiener Zeitung" vom Dienstag hat ein "tiefschwarzes" aus Nigeria stammendes Paar eine "hellbraune" eineinhalbjährige Tochter. Aufgrund einer vermuteten Verwechslung haben die im Burgenland lebenden Eltern geklagt.
Laut geltender Judikatur des Obersten Gerichtshofs kann ein gesundes Kind niemals ein Schaden sein. Jedoch fordert der Anwalt der Eltern, Heinz Robathin, ein Umdenken bzw. kündigt an, notfalls den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen. Denn so würde jegliches Handeln bei (Kunst-)Fehlern schwierig bis unmöglich gemacht. Sein Ziel sei, dass die Judikatur künftig die Situation jedes einzelnen Falles betrachtet.
"Ein Hohn"
Vorerst wurde das Labor der Kinderwunschklinik auf Schmerzengeld für die Mutter und den Vater geklagt. Dass Letzterer nicht der leibliche Vater ist, hatten, wie die "Wiener Zeitung" schreibt, auch zwei DNA-Tests bestätigt. Angebotene 17.000 Euro waren dem Paar zu wenig. "Ein Hohn", meint der Jurist, der keine konkrete Forderung nannte. Die Kinderwunschklinik wollte sich nicht zu dem Fall äußern - aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht und zum Schutz der Privatsphäre der Patientinnen.
Robathin will auch eine Feststellungsklage für die Tochter einzubringen, dass die Verwechslung auch für diese mit einem Schaden behaftet sei. Wird das Mädchen etwa im Kindergarten aufgrund der unterschiedlichen Hautfarbe zu seinen Eltern gemobbt, würde das einen sozialen und gesellschaftlichen Nachteil bedeuten.
Zuvor ist jedoch noch ein weiterer juristischer Schritt notwendig: Der Mann war 180 Tage vor und nach der Geburt der Tochter in aufrechter Ehe verheiratet. Daher gilt die gesetzliche Vermutung, dass er auch der Vater des Kindes ist. Beim zuständigen Bezirksgericht Mattersburg wurde am heutigen Dienstag nicht öffentlich über den Antrag auf Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft verhandelt. Bis diese aberkannt ist, ruht das Verfahren bezüglich des Schmerzengelds.
Leiblicher Vater wäre unterhaltspflichtig
Und es gibt noch einen weiteren Betroffenen: den leiblichen Vater, der über die rund 500 Samenproben des Labors zu finden sein müsste. Er wäre laut dem Juristen dann unterhaltspflichtig - obwohl er die Mutter nie kennengelernt hat und vermutlich schon gar kein gemeinsames Kind mit dieser wollte.
Für den Nigerianer war das alles anfangs offenbar zu viel. Unmittelbar nach der Geburt der Tochter ist er laut Robathin ausgezogen und wollte sich von seiner Frau scheiden lassen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt Er dachte, diese habe ihn mit einem weißen Mann betrogen, was theoretisch natürlich möglich ist. Mittlerweile ist er aber wieder zu seiner Ehefrau zurückgekehrt und kümmere sich "rührend" um das Kind, so Robathin in der "Wiener Zeitung".
Was haben eigentlich Nigerianer am EuGH zu suchen?
Genießen sie zu wenig Aufmerksamkeit?
Bei einer harmlosen und in der Regel (...!) folgenfreien Kehlkopfschwangerschaft wäre das nicht so eskaliert.
Und wer zahlt das eigentlich ALLES?
Ich hoffe doch sehr, dass beide "Elternteile" das Kind trotzdem als das annehmen, was es eigentlich sein sollte: ihr Kind.
Wenn etwas wirklich abartig ist, dann ist es die Rechtsprechung bzgl. des biologischen Vaters, also des "Samenspenders".
Dem eine Unterhaltspflicht aufzubrummen wäre doch blanker Wahnsinn. Da sollte sich der Gesetzgeber mal darüber Gedanken machen.
.........und geht der " Vater " arbeiten oder will er jetzt vom Kind leben ?
Anwalt hat seine Ausbildung wohl in den USA gemacht...
I hau mi ob, der Anwalt des Paares, will eine Klage für die Tochter einbringen, weil die im burgenländischen Kindergarten durch mobbing einen Schaden erleiden könnte, weil sie nicht schwarz ist sondern braun. De Wod steht nimma lang...
... und jetzt erzählt mal, dass nur eine rasse gibt....
*Popcorn auspack und auf die Foren Linken warten*
und jetzt nachdenken, auch wenns langsam geht: ein weißes Paar bekommt nach einer künstlichen Befruchtung ein dunkelhäutiges Kind.
Was wäre anders? hmmmmm?
Der Vergleich würde nur passen, wenn sich dieses Szenario in Afrika abspielen würde
es ist doch irrelevant, wo sich das abspielt. Glauben Sie, dass der Ehemann anders reagieren würde, nur weil er weiß ist?
😂🤣😂
da will sich wieder ein Anwalt profilieren.
und wieder zeigt sich, wie man Ärzten, die zum Teil eh solche Schauer sind auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist, will man unbedingt die Natur durchbrechen.
jedenfalls sollen die Eltern, auch wenn nur ein Teil biologisch richtig ist, dankbar sein, wenn sie ein gesunden Kind haben und vielleicht wenn Geld keine Rolle spielt, dann könnten sie einen kleinen Anstoß an unsere Perückenträger geben, wenngleich man sich in dieser Zunft nicht zu viel Leistung erwarten kann.
Jus Kapserltheater vom Feinsten. Es ist verdammt schwer, taugliche vernünftige Gesetze zu machen. Zusätzlich ist die Auslegung im Verwaltungsrecht dann der nächste Schritt, wo Alles falsch passieren kann.
Das Leben in einer Wolke, das ist die juristisch unangetastete Welt und je mehr Schaß umso mehr Spaß mit Geld, das man damit ohne Leistung erhält.
und wie hier, so zeigt sich auch in wichtigen Verfahren der REpublik manchmal nur Eines, bevor die Arbeit ins unendliche geht, lieber abdrehen und viele unbehelligt ziehen lassen, nicht schauen wo das Geld hingewandert ist. die Haupsach man überarbeitet sich nicht und na ja, solange man selber keinen Schaden oder keinen Gesichtsverlust hat, denn man aus politischen Gründen bei mehr Sorgfalt vielleicht eher bekommen würde, wurstelt man halt so weiter.
Nur Transparenz kann viel richtig stellen, Papier reicht in dieser gewohnten Weise manchmal gar nicht.
jetzt regen Sie sich doch nicht so auf. Es ist doch eine grundvernünftige Regelung, dass ein biologischer Vater sorgepflichtig ist. Der Gesetzgeber stellt Spielregeln auf, aber er kann nicht alle Eventualitäten berücksichtigen.