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Missbrauch und Kinderpornos: Kärntner vor Gericht

15. November 2018, 16:58 Uhr
Kinderpornografie
Der Angeklagt habe die Mädchen zu "Fotoshootings" und sexuellen Handlungen gedrängt. Bild: apa

KLAGENFURT. Die Opfer des 44-Jährigen sollen seine Nichte und deren Freundinnen im Volksschulalter gewesen sein.

Ein 44 Jahre alter Kärntner hat sich am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen schweren Kindesmissbrauchs und Anfertigen von Kinderpornografie verantworten müssen. Ein einschlägiges Foto seiner damals achtjährigen Nichte war 2017 Ermittlern in Holland untergekommen. Neue Erhebungen in Kärnten folgten und führte dazu, dass ein bereits eingestellter Vorfall aus 2011 doch zur Anklage kam.

Staatsanwältin Doris Kügler trug eine ganze Reihe von Vorwürfen gegen den mehrfach einschlägig vorbestraften Mann vor. Er soll seine Nichte nicht nur fotografiert haben, es kam auch mehrere Male zu massiven sexuellen Handlungen mit dem Volksschulkind, das er anschließend dafür bezahlte. Auch mit Freundinnen des Mädchens gab es "Fotoshootings". Bei dem Vorfall 2011 griff er sich eine damals achtjährige Freundin seiner Nichte, begrapschte das Kind und rieb sich an ihm. Das völlig verängstigte Mädchen riss sich los, sperrte sich im Bad ein und rief die Mutter an.

Der 44-Jährige bestritt alle Vorwürfe. Nur beim Foto seiner Nichte bestätigte er, es gemacht zu haben. Mutter und Großmutter von betroffenen Freundinnen der Nichte schilderten vor Gericht, wie sie den Angeklagten bei verschiedenen Gelegenheiten öffentlich mit den Vorwürfen konfrontiert hätten. Dieser bestritt, dass es diese Situationen gegeben habe. "Ich habe keinem etwas getan, nie!"

Gesundheitszustand des Angeklagten soll geprüft werden

"Sind solche Bilder eine Eintrittskarte, damit man in Kinderporno-Foren im Internet aufgenommen wird", fragte Richterin Sabine Roßmann den Angeklagten. "Ich habe nichts bekommen, ich weiß es nicht", antwortete dieser. "Wie kommt man drauf, solche Bilder von einem Volksschulkind zu machen?" Auch das wusste der 44-Jährige nicht. Es habe damals Todesfälle in seinem Bekannten- und Verwandtenkreis gegeben, die ihn schwer mitgenommen hätten. Er sei ein schwer kranker Mann, bekomme Medikamente, und sei allein körperlich gar nicht in der Lage gewesen, die vorgeworfenen Taten zu begehen. Richter Manfred Herrnhofer hakte nach: "Warum laden Sie das hoch? Das sieht die ganze Welt!" Die Initiative sei immer von seiner Nichte ausgegangen, behauptete der Angeklagte darauf, gab aber indirekt zu, vorher entsprechende Bilder mit der Achtjährigen angeschaut zu haben.

Von den Kindern wurden kontradiktorische Vernehmungen eingespielt. Die Nichte erzählte, der Angeklagte habe sie immer wieder gedrängt und sie habe schließlich mitgemacht. "Er hat mich so weit gebracht, dass wir Bilder nachstellen, das war ja damals diese Topmodel-Zeit." Auch bei den anderen Sachen habe sie auf sein Drängen hin getan, was er wollte. Dass ihr Onkel auch einer ihrer Freundinnen zu nahe gekommen sei, bestritt sie aber.

Der Schöffensenat vertagte schließlich die Verhandlung. Der Gesundheitszustand des Angeklagten soll genau abgeklärt werden - nicht nur der körperliche, sondern auch der geistige. Ein Gutachter soll klären, ob möglicherweise eine geistige Abartigkeit höheren Grades vorliegt. Damit steht eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher im Raum.

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