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HTL-Lehrer verklagt ehemaligen Schüler

Von nachrichten.at, 06. Dezember 2018, 10:45 Uhr
Zentralmatura an der Adalbert Stifter Gymnasium
(Symbolbild) Bild: Alexander Schwarzl (Alexander Schwarzl)

FERLACH. Ein Lehrer der HTL Ferlach verklagt einen seiner früheren Schüler. Es geht um ein Gespräch, das sich vor der Matura zugetragen haben soll.

Wie die Kleine Zeitung berichtet, verklagt ein Lehrer der HTL Ferlach einen seiner früheren Schüler. 

Der Lehrer soll dem Schüler vor der Matura sinngemäß so etwas wie „Nimm lieber keine Fragen aus meinem Pool“ gesagt haben. Der Schüler, der die Reifeprüfung übrigens bestand, fand das seltsam. Er erzählte später Freunden und Schulleitung von diesem Gespräch. Der Lehrer bestreitet, dass eine solche Konversation jemals stattgefunden habe und fürchtet nun um sein berufliches Ansehen.

Nun hat der Lehrer eine zivilrechtliche Klage auf Unterlassung und Widerruf gegen den Ex-Schüler eingebracht. „Am Bezirksgericht Ferlach ist ein Verfahren anhängig“, bestätigt Zivilgerichtssprecherin Eva Jost-Draxl der Kleinen Zeitung. Es geht um einen Streitwert von 10.000 Euro. Mediationsversuche, die von Schule angeboten wurden, sind gescheitert. Direktorin Silke Bergmoser will das laufende Verfahren nicht kommentieren – betont aber, dass die Schulleitung das Vorgehen des Lehrers nicht gutheiße. 

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28  Kommentare
28  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
SchuldirektorChristophLudwig (1.599 Kommentare)
am 07.12.2018 13:24

Sehr gut gemacht Herr Lehrer! Wehren Sie sich gegen derartige Verleumdungen und Rufschädigungen! Gehen Sie aber nicht gegen die MEDIEN vor, die sind geschützt, da verlieren Sie Ihre Existenz wie ich!
Privatklagen bei Gericht einbringen, das ist das Gebot der Stunde! Ihr Ruf ist bereits jetzt durch diese österreichweite Zeitungskampagne schwer geschädigt! Vielleicht wird das nächste eine Suspendierung, ihre Schulleitung steht diesbezüglich nicht hinter Ihnen! Es könnte für Sie heiß werden! Schreiben Sie alles mit und gehen Sie gegen die Leute, die sie Bossen oder Verleumden mit PRIVATKLAGEN VOR! Das zieht durch!

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 07.12.2018 11:21

Bei meiner eigenen HTL-Matura vor etlichen Jahr es auch so, dass mir ein bestimmter Lehrer einen kleinen Tipp gegeben hat, worauf ich mich beim Fragenkatalog konzentrieren solle. Das war aber gut gemeint, er wollte nicht dass ich durchfalle und er nur wegen mir im Herbst nochmals beim Nachtermin herumsitzen muss.

So ungefähr verstehe ich es im vorliegenden Fall auch. Jedenfalls ist der Schüler ein ziemlicher Koffer, wenn er das herumerzählt. Soll froh sein, dass die Matura bestanden ist und Nachteil hatte er ja wohl keinen.

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SchuldirektorChristophLudwig (1.599 Kommentare)
am 07.12.2018 13:25

Gefährliches Geschreibsel hier und reine Spekulation! Als POSTER sind Sie jedoch auch geschützt, Sie können alles schreiben! Wie in meinem Fall geschehen!

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Alfred_E_Neumann (7.054 Kommentare)
am 09.12.2018 12:54

Stimmt, Loyalität ist heute ein Fremdwort.

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mclossi (71 Kommentare)
am 07.12.2018 11:08

Witzig, sowas ähnliches hat mein Rechnungswesenlehrer damals auch zu mir gesagt. Er ist halt ein Koffer.

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SchuldirektorChristophLudwig (1.599 Kommentare)
am 07.12.2018 13:26

....Reiseutensil

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observer (22.145 Kommentare)
am 07.12.2018 09:46

Klarerweise steht dem Lehrer der Rechtsweg offen, wir leben ja in einem Rechtstaat. Dann wird es ja ein Urteil geben, so oder so.

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oldcharly (2.292 Kommentare)
am 06.12.2018 13:14

Lehrer denken immer noch dass sie über Schüler herrschen können. Sicher ein Beamter dieser möchtegern Pädagoge

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Proking (2.653 Kommentare)
am 06.12.2018 15:08

Aus meiner Erfahrung heraus wollte der Lehrer seinem Schüler
eine Hilfestellung geben, wie er es womöglich bei anderen Klassenkollegen auch so gehandhabt hat, im Wissen um die Schwächen des Schülers. Irgendwie war der Vollkoffer von Schüler noch nicht "reif" genug und hat den Freundschaftsdienst versaut, sodaß der Lehrer jetzt gezwungen ist , in die Offensive zu gehen.

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SchuldirektorChristophLudwig (1.599 Kommentare)
am 07.12.2018 13:28

Der Lehrer hat sicher nichts getan, der Schüler will ihm eines verpassen, möglicherweise hat er ihn einmal "beleidigt", er mag den Lehrer nicht - das geht schnell!

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SchuldirektorChristophLudwig (1.599 Kommentare)
am 07.12.2018 13:27

Eine Beleidigung dieser Kommentar! Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung und von Ihnen wird er hier bereits verurteilt!

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hepi1954 (349 Kommentare)
am 09.12.2018 23:42

Mann, bist du geistig bedient!

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bbw (2.105 Kommentare)
am 06.12.2018 13:05

Ich denke nur was wir für Lehrer gehabt haben ...
Da wäre sich aus heutiger Sicht die eine oder andere Anzeige ausgegangen, Mobbing, Nötigung, Beleidigung, Tätlichkeit, etc....

Natürlich traut man sich als Kind nicht und früher schon gar nicht...

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Stolzeoesterreicherin (234 Kommentare)
am 06.12.2018 12:21

Die Schulleitung heißt es nicht gut? Schöner Arbeitgeber! Soll ruhig sein und sich raushalten! Ist ja peinlich!

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SchuldirektorChristophLudwig (1.599 Kommentare)
am 07.12.2018 13:36

Diese Geschichte bringt Klarheit in den Fall:
Es ist alles nicht sehr einfach!
#https://cafeblaulicht.wordpress.com/2008/06/29/der-strafexperte-mag-roland-friis-unschuldsvermutung-und-beweislast-im-oesterreichischen-strafverfahren/

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reibungslos (14.393 Kommentare)
am 06.12.2018 12:02

Der Schüler tut sich auch nichts Gutes, wenn er Geschichten herum erzählt, die nicht beweisbar sind. Und selbst wenn es beweisbar wäre, könnte der Lehrer behaupten, dass er es ganz anders gemeint hätte. In solchen Fällen gilt: Vergeben und vergessen, zumal es auch keine ofenkundige Beleidigung war.

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Berni-Pelizzari (968 Kommentare)
am 06.12.2018 12:36

Da irrst du dich, die Beweislast liegt in diesem Fall beim Kläger also dem Lehrer.
Aber du hast recht lasst den Blödsinn überhaupt währ besser

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PR1234 (1.032 Kommentare)
am 06.12.2018 14:11

ah geh, folgender szenario:

1) irgendjemand behauptet, dass sie ein trottel sind
2) ihnen gefällt das nicht und klagen diesen jemand daher auf widerruf und unterlassung

sie müssen nun beweisen, dass die aussage unrichtig ist und sie kein trottel sind?

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espresso.perdue (692 Kommentare)
am 06.12.2018 15:19

nein, sie müssen nur beweisen, dass dieser jemand die Aussage getätigt hat.

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Strachelos (7.167 Kommentare)
am 06.12.2018 11:50

Papa nitöi

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alpe (3.482 Kommentare)
am 06.12.2018 11:27

Bei Aussage gegen Aussage wird die Wahrheit nicht ans Licht kommen.

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NeuPaschinger (1.023 Kommentare)
am 06.12.2018 11:36

die Wahrheit interessiert ja keinen wirklich
.
es geht um ein Rufmordthema, wenn wer wiederholt böse Dinge über mich behauptet die nicht stimmen würde ich mich auch dagegen wehren, sollte der Schüler mit seinen Attacken doch Recht haben wird er sicher Beweise auf den Tisch legen, sonst hat er zu schweigen.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 07.12.2018 11:22

Beweisen muss in dem Fall derjenige, der die Klage eingebracht hat. Also der Lehrer und nicht der Schüler.

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SchuldirektorChristophLudwig (1.599 Kommentare)
am 07.12.2018 13:39

Ja, ich mache das, mich gegen viele Ungerechtigkeiten, die mir widerfahren sind wehren - mein Leben ist in jedem Fall zerstört, alleine durch Gerichtsverfahren für den Rest meines Lebens und Ausgang ungewiss!
Was sollte ich aber sinnvollerweise noch tun auf dieser Welt?

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Elmec444 (503 Kommentare)
am 09.12.2018 12:51

Herr Schuldirektor

Das Leben ist ungerecht.

ja, ja das ist hart ......

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oblio (24.740 Kommentare)
am 09.12.2018 23:02

Was denn?
So phantasielos???
Mit ihrem Wissen könnten sie doch
in vielen Bereichen tätig sein!

Wie wär`s mit Nachhilfe für
schwache Schüler/innen?

Oder in sozialen Einrichtungen?

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 06.12.2018 11:13

Wenn es wahr ist, dann ist der Schüler ziemlich blöd.

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kpader (11.506 Kommentare)
am 06.12.2018 10:56

Wenns wahr ist muss man dem Lehrer die Stirn bieten.

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