Graz: Höchstgericht hob Tempo 30 auf
GRAZ. Die Stadt Graz hatte das Tempolimit 30 für das gesamte Stadtgebiet ausgenommen Vorrangstraßen verordnet. Wie die Kleine Zeitung berichtet, war das stadtweite Tempolimit (schon wieder) gesetzeswidrig. Nun hob das Höchstgericht das Tempolimit auf. Zigtausende wurden jedoch zu Unrecht abgestraft.
Der Autofahrer war auf einer Grazer Nebenstraße um 22 Stundenkilometer zu schnell. Sein Anwalt ging durch alle Instanzen, nun hob der Verfassungsgerichtshof den Dreißiger in der Landeshauptstadt auf.
Begründung: Graz hat (schon wieder) nicht jeden Straßenzug geprüft, bevor dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung diktiert worden ist. Die Stadt erhielt bis 31. März 2018 Zeit, die Vorschriften zu reparieren.
Schlechte Nachricht für Raser: Laut Magistratsdirektor Martin Haidvogl tritt nun eine neue Verordnung in Kraft. "Zigtausende Lenker zahlten in Graz aber zu Unrecht Strafe", moniert Anwalt Christoph Rappold (Kanzlei Reif & Partner).
200 Euro Strafe
Sein Mandant ist im März 2016 in der Argenotstraße zu schnell unterwegs gewesen. 200 Euro Strafe sollte er dafür berappen. Hat er nicht: Er legte Beschwerde ein. Das Landesverwaltungsgericht übernahm diesen Fall – und senkte die Strafe auf 120 Euro ab.
Rappold gab nicht klein bei und wandte sich an den Verfassungs-gerichtshof. Tatsächlich nahm dieser die Verordnung aus 2008 ("Tempo 30 im Stadtgebiet ausgenommen Vorrangstraßen") unter die Lupe.
Wie in den 1990ern
Denn schon nach Einführung von Tempo 30 in den 1990ern stellte sich sinngemäß heraus, dass keine Kommune ein Tempolimit global verhängen darf, ohne vorher "die spezifische Verkehrs- und Gefahrensituation" zu erheben. Das ist in Graz im Laufe der Jahre zwar geschehen, nicht jedoch auf (allen) Tempo-30-Straßen. Vielmehr sieht das Höchstgericht bis heute keinen eindeutigen Hinweis, das Limit derart breit verordnen zu müssen.
Graz konterte und deponierte Unterlagen (bis zum Jahr 1991 zurück) im Sommer in Wien. Tenor: "Schon allein aus Gründen der Verkehrssicherheit" sei die globale Geschwindigkeitsbegrenzung notwendig. Das Land Steiermark schloss sich dem an.
"Reicht nicht aus"
Das aber "reicht „nicht aus, um für das gesamte Stadtgebiet ausgenommen Vorrangstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/ zu verordnen", stellte das Höchstgericht nun fest. Es sei nur das Vorrangstraßennetz und vereinzelt andere Strecken geprüft worden.
Im Magistrat Graz hat man verstanden und still und leise eine neue Verordnung aufgesetzt, die heute (4. 10. 2017) in Kraft tritt.
recht so!