Alkolenker verrusachte Unfall mit 170 km/h: Bedingte Haft
SALZBURG/ST. MICHAEL IM LUNGAU. Prozess um einen 25-jährigen Salzburger, der mit seinem Pkw im Vorjahr alkoholisiert und mit 170 km/h im Katschbergtunnel (A10) bei St. Michael im Lungau einen Verkehrsunfall mit drei Schwerverletzten verursacht hat.
Er erhielt wegen grob fahrlässiger, schwerer Körperverletzung fünf Monate bedingte Haft und eine unbedingte Geldstrafe von 3.000 Euro.
Zu dem Unfall kam es am 4. Juni 2017 um 5.20 Uhr auf der Tauernautobahn in Fahrtrichtung Salzburg. Der 25-Jährige fuhr mit seinem VW Golf auf einen Pkw mit Anhänger auf. Der Wagen mit deutschem Kennzeichen touchierte beide Tunnelwände und überschlug sich. Drei Insassen wurden schwer verletzt. Es handelte sich dabei um den 50-jährigen Lenker aus Deutschland, seine Frau und seine Schwiegermutter.
Der Salzburger wurde leicht verletzt. Laut Anklage hatte er rund ein Promille Alkohol im Blut. Das Urteil ist rechtskräftig, wie der Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Peter Egger, mitteilte. Der Angeklagte zeigte sich reumütig geständig. Der Strafrahmen reichte bis zu zwei Jahren Haft.
Wie wäre es mit einer Alkohol-Kontrolle bei den Vertretern der Justiz??
Solche Urteile sind eine Verhöhnung der Opfer und eine Einladung an alle, die es mit dem Alkohol und mit dem Handy am Steuer nicht so genau nehmen. Ist ja alles soo ein Spaß!
Eine bedingte Strafe für diesem Chaoten? Da war wohl ein Richter am Werk, der auch gern ganz tief reinschaut.
Und Telefonieren beim Autofahren ist immer noch ein kleiner Delikt .50 Euro Strafe und viele fahren wie mit 2Promille.Gleiche Strafe müsste her wie mit 0.8 Promille.
Besoffen fahren, 3 Schwerverletzte und dafür eine bedingte Haft- und 3.000,- Euro Geldstrafe.
Eine Okassion, nur weiter so.
Betrunken fahren ist in Österreich immer noch ein Kavaliersdelikt.
Für mich ein unverständliches Urteil - pro Verletzten ein Monat bedingt - da ist ein Schnäppchen ein Schas dagegen...
Und wen sollte eine solche noch dazu bedingte Witz-Strafe davor abschrecken, es selbst einmal "unabsichtlich" zu tun? Leider, im Gegenssatz zu Italien, darf man seine Karre nicht ebenso einziehen wie allenfalls eine davon ableitbare Geldstrafenhöhe zu verhängen. Na ja, unser Sozialstaat ist auch im Strafrecht allgegenwärtig.