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21-Jähriger missbrauchte geistig behinderte Frau

Von nachrichten.at/apa, 21. März 2019, 10:11 Uhr

BREGENZ. Ein 21-Jähriger ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch wegen des Missbrauchs einer geistig behinderten Frau zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Asylwerber an der 49-Jährigen vergangen hat, berichteten Vorarlberger Medien am Donnerstag. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zu dem angeklagten Vorfall soll es Anfang Juni 2018 im Bereich des Bahnhofs Dornbirn gekommen sein. Die 49-Jährige, die laut psychiatrischem Gutachten auf dem geistigen Niveau einer Siebenjährigen ist, wollte gegen 5.00 Uhr dort Zigaretten kaufen. Dabei kam es zu offenbar einvernehmlichem Sex mit dem damals 20-jährigen Somalier. Danach wandte sich die 49-Jährige an die Polizei und erklärte, sie habe das nicht gewollt. Sie sagte zudem aus, sie habe seither Angst, wenn sie allein unterwegs sei.

Der Somalier erklärte vor Gericht, die Frau habe ihm gesagt, ihr gefielen afrikanische Männer. Er habe ihr für den Beischlaf ein Handy und Essen versprochen. Es tue ihm leid, er wisse, dass er einen Fehler gemacht habe. Den Zustand der Frau habe er nicht erkannt, so der Mann. Sein Verteidiger hielt es für möglich, dass auch mangelnde Sprachkenntnisse mitverantwortlich dafür waren, dass der Angeklagte die Situation falsch einschätzte.

Laut dem psychiatrischen Sachverständigen war es jedoch auch für Laien erkennbar, dass die 49-Jährige geistig eingeschränkt ist. In seiner Urteilsbegründung hielt Richter Richard Gschwenter zudem fest, der Asylwerber habe bei der Polizei ausgesagt, die Frau sei geistig nicht normal. Er habe die Frau zur Befriedigung seiner Bedürfnisse ausgenützt.

Der Somalier war zudem wegen des versuchten Einbruchsdiebstahls in eine Dornbirner Trafik und versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt. Er wurde vom Schöffensenat zu 15 Monaten Haft verurteilt, dazu kommen neun Monate aus einer zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe wegen eines früheren Delikts. Seinem Opfer muss der Mann 100 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft nahm sich Bedenkzeit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Nach der Verhandlung am Mittwoch wehrte sich der Mann massiv dagegen, von Justizwachebeamten in die Justizanstalt gebracht zu werden.

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